Scheidungsanwalt in Berlin

Unkomplizierte Terminfindung, langjährige Erfahrung und unsere volle Hingabe für Sie – das ist unser Anspruch. Mit stolzen 5 Sternen ausgezeichnet.

12 Jahre Erfahrung

Erfahrung bringt: breitere Basis von Wissen, wertvolle Einblicke, bessere Entscheidungsfindung.

Schnelle Terminvergabe

Vereinbaren Sie Termine schnell und einfach.

Deutsch, Englisch & Russisch

Wir bieten Beratung in mehreren Sprachen an.

Scheidung

In meiner langjährigen Tätigkeit als versierter Scheidungsanwalt in Berlin habe ich eine Vielzahl von Scheidungsfällen erfolgreich betreut. Mit dem erforderlichen Feingefühl und der notwendigen Sensibilität, die in dieser Situation unabdingbar sind, stehe ich Ihnen als Ihr Scheidungsanwalt gerne zur Verfügung.

Vertrauen Sie unseren Experten im Bereich Familienrecht und Notardienstleistungen

Scheidung

In meiner langjährigen Tätigkeit als versierter Scheidungsanwalt in Berlin habe ich eine Vielzahl von Scheidungsfällen erfolgreich betreut. Mit dem erforderlichen Feingefühl und der notwendigen Sensibilität, die in dieser Situation unabdingbar sind, stehe ich Ihnen als Ihr Scheidungsanwalt gerne zur Verfügung.

Das sagen unsere Kunden über uns

Über uns

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Rechtsanwalt und Notar Alan Menaker

Meine Rechtslaufbahn begann in Berlin, wo ich Rechtswissenschaften studierte. Im Referendariat erhielt ich Einblicke in verschiedene Rechtssysteme in Berlin und Moskau. Seit 2011 bin ich als Rechtsanwalt tätig und spezialisierte mich in einer Hamburger Kanzlei auf Arbeitsrecht. Die Kanzlei Menaker gründete ich mit Erfahrung und Leidenschaft, um maßgeschneiderte Rechtsberatung anzubieten. 2023 wurde ich als Notar zugelassen, um meinen Mandanten noch umfassendere Unterstützung bieten zu können.
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Rechtsanwalt Marie Luise Wilke

Im Juli 2019 absolvierte ich mein erstes Staatsexamen, gefolgt von meinem zweiten Staatsexamen im August 2022. Sie berät auch gerne in Deutsch und Englisch.

Ganz unkompliziert!

1
Kontakt aufnehmen
Rufen Sie einfach an oder fordern Sie einen Rückruf an.
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Terminvereinbarung
Erhalten Sie schnell einen Termin für eine Rechtsberatung.
3
Rechtsberatung
Wir bieten eine gründliche, professionelle und individuell zugeschnittene Beratung, damit wir Ihre Anliegen erfolgreich lösen können.

Unsere Mission ist Ihr Erfolg

Unser Ziel ist es, eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre spezifischen Anforderungen und Herausforderungen zu finden und Ihr Anliegen erfolgreich zu lösen. Wir legen großen Wert auf Professionalität, Zuverlässigkeit und Kompetenz, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten.

12

Jahre juristische Erfahrung

400

Gewonnene Gerichtsprozesse

2000

Zufriedene Mandate

Häufig gestellte Fragen

Wir hoffen, dass unsere häufig gestellten Fragen Ihnen helfen werden, Ihre Fragen schnell und einfach zu beantworten. Wenn Sie jedoch weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns jederzeit zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Die Kosten für eine Scheidung richten sich nach der Gebührentabelle für Rechtsanwälte. Entscheidend für die Kostenkalkulation ist die Höhe des „Streitwerts“ und abhängig vom konkreten Einzelfall. Für einkommensschwache Mandanten kann ich als Anwalt die Gewährung von Prozesskostenhilfe beantragen. Außerdem ist der Ehegatte unter Umständen dazu verpflichtet die Kosten des Anwalts zu übernehmen, wenn er über ein deutlich höheres Einkommen verfügt.Zu dieser Frage kann ich bereits nach einem ersten Beratungsgespräch konkrete Auskünfte geben.
Ja. Für jeden Ehegatten gibt es im familiengerichtlichen Scheidungsverfahren einen „Anwaltszwang“. Ein Anwalt für Familienrecht wird nur dann nicht zwangsläufig benötigt, wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgt. Eine Partei ist jedoch auch bei der einvernehmlichen Ehescheidung immer verpflichtet sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Als Berliner Anwalt für Familienrecht können wir aber aus Erfahrung dazu raten, frühstmöglich einen Anwalt zur Beratung einzuschalten. Auch vor einem gemeinsamen Anwalt für beide Ehepartner raten wir in den meisten Fällen ab.
Voraussetzung für die Scheidung ist das Zerrüttungsprinzip. Ein sogenanntes Verschulden („Fremdgehen“ etc.) des Ehepartners ist für eine Scheidung nicht erforderlich. Laut dem Zerrüttungsprinzip geht man im Familienrecht davon aus, dass eine Ehe „zerrüttet“ ist, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Nach Ablauf des Trennungsjahres kann die Ehe im beiderseitigen Einverständnis geschieden werden, weigert sich ein Ehegatte der Scheidung zuzustimmen, kann die Ehe in bestimmten Fällen erst nach zwei weiteren Jahren geschieden werden. Das Trennungsjahr benötigt nicht unbedingt eine räumliche Trennung. Auch wenn innerhalb der Ehewohnung, die Ehepartner getrennt leben und wirtschaften, kann das Trennungsjahr bereits beginnen. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin.
Der sogenannte Hausrat wird laut Gesetz zwischen beiden Ehepartnern aufgeteilt („Hälfte Hälfte“). Oft kommt es dabei zu Schwierigkeiten. Auch gilt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, der Zugewinn während der Ehe. Dabei wir geschaut, was die jeweiligen Ehepartner vor der Eheschließung an Vermögen, Hausrat oder sonstigen (Wert-)Gegenständen hatten (sog. Anfangsvermögen). Dies gehört auch bei einer Scheidung dem jeweiligen Ehepartner. Alles während der Ehezeit erwirtschaftet oder eingenommen wurde, wird hälftig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt (sog. Endvermögen). Ein Anwalt für Familienrecht kann hier vermitteln und versuchen dabei zu helfen eine möglichst faire Aufteilung mitzugestalten. Mit kompetenter Beratung durch einen Rechtsanwalt ist es so meistens möglich eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.
Die Gebühren für eine anwaltliche Erstberatung belaufen sich auf 190,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollte ein Mandat zustande kommen, so wird die Beratungsgebühr vollumfänglich auf die entstehenden Verfahrenskosten angerechnet.

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    Der Kanzleisitz in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf liegt im Herzen der Hauptstadt. Ziel der Kanzlei ist die kompetente Beratung der Mandanten.

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