Rechtsanwalt & Notar
Berlin Charlottenburg
Familienrecht / Erbrecht
- Kostengünstig Scheidung einreichen
- Unterhaltsstreitigkeiten entscheiden
- Umgangsrecht fürs Kind bekommen
Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht
Familienrecht
Das Familienrecht ist ein umfangreiches Rechtsgebiet. Scheidung, Unterhalt Streitigkeiten, elterliche Sorge oder das Umgangsrecht mit dem eigenen Kind. Seit vielen Jahren helfe ich meinen Berliner Mandanten bei diesem Thema. Bei einer Scheidung kommt es häufig nicht nur zu einer Emotionalen, sondern auch zu einer finanziellen Ausnahmesituation. Die Frage des Sorgerechts ist zusammen mit dem Umgangsrecht in den meisten Fällen die emotionalste und wichtigste Streitfrage während eines Scheidungsprozesses. Diese Herausforderungen kann ich als Anwalt erfolgreich für meine Mandanten meistern.
Familienrecht: Häufige gestellte Fragen
Für eheliche Kinder gilt, dass beide Eltern gemeinsam für die Kinder sorgen dürfen. Die sogenannte „elterliche Sorge“ kann jedoch auf Antrag eines Elternteils ganz oder teilweise auf ihn übertragen werden. Dazu bedarf es natürlich der Zustimmung des anderen Elternteils. Bei unehelichen Kinder erhält die Mutter das Sorgerecht, insofern keine anderweitigen Vereinbarungen zwischen den Ehepartnern geschlossen und dem zuständigen Standesamt bekannt gemacht wurden.
Unterhalt während der Trennung kann derjenige Ehepartner verlangen, welcher gar kein Einkommen oder ein geringeres Einkommen erzielt. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den Lebensverhältnissen, sowie dem Einkommen des Ehepartners. Auch nach der Scheidung kann eine Unterhaltszahlung verlangt werden. Bei der Berechnung der Höhe des zu zahlenden Unterhalts kann ich als Anwalt helfen.
Die Kosten für eine Scheidung richten sich nach der Gebührentabelle für Rechtsanwälte. Entscheidend für die Kostenkalkulation ist die Höhe des „Streitwerts“ und abhängig vom konkreten Einzelfall. Für einkommensschwache Mandanten kann ich als Anwalt die Gewährung von Prozesskostenhilfe beantragen. Außerdem ist der Ehegatte unter Umständen dazu verpflichtet die Kosten des Anwalts zu übernehmen, wenn er über ein deutlich höheres Einkommen verfügt.Zu dieser Frage kann ich bereits nach einem ersten Beratungsgespräch konkrete Auskünfte geben.
Voraussetzung für die Scheidung ist das Zerrüttungsprinzip. Ein sogenanntes Verschulden („Fremdgehen“ etc.) des Ehepartners ist für eine Scheidung nicht erforderlich. Laut dem Zerrüttungsprinzip geht man im Familienrecht davon aus, dass eine Ehe „zerrüttet“ ist, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Nach Ablauf des Trennungsjahres kann die Ehe im beiderseitigen Einverständnis geschieden werden, weigert sich ein Ehegatte der Scheidung zuzustimmen, kann die Ehe in bestimmten Fällen erst nach zwei weiteren Jahren geschieden werden. Das Trennungsjahr benötigt nicht unbedingt eine räumliche Trennung. Auch wenn innerhalb der Ehewohnung, die Ehepartner getrennt leben und wirtschaften, kann das Trennungsjahr bereits beginnen. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin.
Ja. Für jeden Ehegatten gibt es im familiengerichtlichen Scheidungsverfahren einen „Anwaltszwang“. Ein Anwalt wird nur dann nicht zwangsläufig benötigt, wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgt. Eine Partei ist jedoch auch bei der einvernehmlichen Ehescheidung immer verpflichtet sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Als Berliner Anwalt kann ich aber aus Erfahrung dazu raten, frühstmöglich einen Anwalt zur Beratung einzuschalten. Auch vor einem gemeinsamen Anwalt für beide Ehepartner rate ich in den meisten Fällen ab.
Der sogenannte Hausrat wird laut Gesetz zwischen beiden Ehepartnern aufgeteilt („Hälfte Hälfte“). Oft kommt es dabei zu Schwierigkeiten. Auch gilt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, der Zugewinn während der Ehe. Dabei wir geschaut, was die jeweiligen Ehepartner vor der Eheschließung an Vermögen, Hausrat oder sonstigen (Wert-)Gegenständen hatten (sog. Anfangsvermögen). Dies gehört auch bei einer Scheidung dem jeweiligen Ehepartner. Alles während der Ehezeit erwirtschaftet oder eingenommen wurde, wird hälftig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt (sog. Endvermögen). Ein Anwalt kann hier vermitteln und versuchen dabei zu helfen eine möglichst faire Aufteilung mitzugestalten. Mit kompetenter Beratung durch einen Rechtsanwalt ist es so meistens möglich eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.
Die Gebühren für eine anwaltliche Erstberatung belaufen sich auf 190,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollte ein Mandat zustande kommen, so wird die Beratungsgebühr vollumfänglich auf die entstehenden Verfahrenskosten angerechnet.
IMMOBILIENRECHT, FAMILIENRECHT, ERBRECHT & GESELLSCHAFTSRECHT
Notar
Als Notar in Berlin berate ich sowohl deutsche als auch internationale Unternehmen und Privatpersonen. Mein Tätigkeitsbereich umfasst vor allem das Immobilienrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht sowie das Erbrecht, in denen ich eine umfassende Betreuung anbiete. Sind Sie auf der Suche nach fundiertem notariellen Rat? Dann sind Sie bei mir genau richtig. An meinen erstklassigen Standorten in Berlin stehe ich Ihnen mit meinem Fachwissen und meiner Expertise zur Verfügung. Vertrauen Sie mir und lassen Sie sich von meinen Dienstleistungen überzeugen.
Notar: Häufige gestellte Fragen
Ein Notar in Berlin ist ein unabhängiger und neutraler Rechtsbeistand, der verschiedene rechtliche Dienstleistungen erbringt, wie beispielsweise die Beurkundung von Verträgen, Beglaubigungen und die Erstellung von Testamenten.
Ja, in bestimmten Fällen benötigen Sie eine Beglaubigung in Berlin. Eine Beglaubigung bestätigt die Echtheit einer Unterschrift oder einer Kopie eines Dokuments. Der Notar in Berlin kann Ihnen bei Bedarf eine solche Beglaubigung ausstellen. Sollten Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen, so ist diese von einem ermächtigten Übersetzer anzufertigen. Gerne empfehlen wir Ihnen das Übersetzungsbüro Lingidoo.
Ja, für den Kauf einer Immobilie in Berlin ist ein Notar erforderlich. Der Notar beurkundet den Kaufvertrag und sorgt für eine rechtssichere Übertragung des Eigentums. Es ist wichtig, einen Notar frühzeitig in den Kaufprozess einzubeziehen.
Man kann ein Testament, nicht beim Notar hinterlegen. Das Testament kann beim Notar beurkundet werden und dieser hinterlegt es dann beim Testamentsregister. Verschlossen und versiegelt.