Notariat

Was ist ein Notar und was macht er?

Notare sind unabhängige und unparteiische juristische Berater, die ihre Mandanten in allen notariellen Angelegenheiten betreuen. Sie fungieren als offizielle Zeugen eines Staates.

Ein Notar beglaubigt Unterschriften und verleiht Dokumenten damit Rechtskraft und hilft bei der Gestaltung von Rechtsgeschäften. Hierbei muss er das rechtliche Anliegen seiner Mandanten erfassen, es in eine rechtssichere und urkundliche Form bringen und diese bei den zuständigen Behörden rechtswirksam machen. Dabei berücksichtigt er die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Mandanten und informiert sie über die rechtlichen Folgen ihrer Entscheidungen. Dies soll vor allem bei komplexen juristischen Inhalten allen Beteiligten Schutz bieten und ihre Interessen wahren. Außerdem können Notare vollstreckbare Urkunden formulieren und somit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erleichtern.

Das Gesetz sieht bei diversen Rechtsgeschäften Schriftformerfordernisse vor, die eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung notwendig machen. Dies gilt vor allem bei Grundstücksgeschäften, familienrechtlichen Angelegenheiten und erbrechtlichen Angelegenheiten.

Durch die Mitwirkung eines Notars sollen die Beteiligten geschützt und die Bedeutsamkeit des Rechtsgeschäftes hervorgehoben werden. Dies gilt vor allem für jene Verträge, die für die Beteiligten erhebliche persönliche und wirtschaftliche Auswirkungen haben.

Warum benötigen Sie einen Notar?

Ein Notar wird bei rechtlichen Angelegenheiten gebraucht, die eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung erfordern. Rechtsgeschäfte, die nur durch die notarielle Beurkundung gültig sind, sind z.B. Immobilienkaufverträge. 

Die Vorteile einer notariellen Beurkundung oder Beglaubigung sind vielseitig. Neben einer qualifizierten Rechtsberatung durch einen juristischen Experten, schließt man ein rechtssicheres und wirksames Rechtsgeschäft ab, das vor Fälschungen und Betrug geschützt ist. Notarielle Urkunden haben eine besondere Beweiskraft im Rechtsverkehr. Der Notar schützt das Rechtsgeschäft durch verschiedene Maßnahmen, wie zum Beispiel der Beglaubigung der Unterschrift mit einem amtlichen Siegel und die Beurkundung des Geschäfts in einer notariellen Urkunde. Außerdem werden Streitigkeiten und Prozesse im Nachhinein vermieden, vor allem, wenn es mehrere Vertragspartner gibt, wie z.B. bei dem Kauf einer Immobilie. Die notarielle Urkunde ist klar und verständlich formuliert und wahrt die Interessen aller Beteiligten. 

Wie läuft eine Beurkundung ab?

Der Ablauf der notariellen Tätigkeit  hängt vom Rechtsgeschäft ab und davon, ob es sich um eine einfache Beglaubigung oder eine umfassende Beurkundung handelt. Bei notariellen Beglaubigungen bestätigt der Notar die Richtigkeit von Unterschriften oder Abschriften, ohne sich mit dem Inhalt des Dokumentes auseinanderzusetzen. 

Bei einer beglaubigten Abschrift handelt es sich meistens  um eine bloße Bestätigung, dass Zweitschriften mit dem Original übereinstimmen. Bei einer bloßen Unterschriftsbeglaubigung muss die betroffene Person sich mit einem Ausweisdokument ausweisen. Die Unterschrift muss in Anwesenheit des Notars erfolgen, was im Beglaubigungsvermerk festgehalten wird. Den Inhalt bewertet der Notar bei einer Beglaubigung nicht, es sei denn, dass es offensichtlich ist, dass das Dokument einen verbotenen Inhalt hat.. 

Umfangreicher wird es bei der Beurkundung, die mit einer intensiven juristischen Beratung und Empfehlung beginnt. Alle Vertragspartner müssen anwesend sein und sich über die Rechtsfolgen durch den Notar belehren lassen. Der Notar entwirft vorab, nach den Wünschen der Beteiligten, eine unparteiische Urkunde und muss sie im Beisein aller Vertragspartner laut vorlesen. Die Vertragspartner bestätigen die Urkunde mit ihrer Unterschrift, nachdem der Notar ihre Identität festgestellt hat. Der Notar unterschreibt und siegelt die Urkunde und leitet sie an die zuständigen Behörden und die Beteiligten weiter.

Dokumente, die notariell beglaubigt werden

Es gibt verschiedene Formen von Dokumenten, die notariell beglaubigt werden müssen. Andernfalls haben sie nach den entsprechenden gesetzlichen Anforderungen keine Wirksamkeit. Hierzu gehören einfache Unterschriftsbeglaubigungen, bei dem der Notar die Echtheit der Unterschrift bestätigt, aber auch Abschriften oder Fotokopien wichtiger Dokumente wie Ehe- und Scheidungsurkunden. Der Notar bestätigt, dass die Abschrift oder die Fotokopie dem Original entspricht. Auch sonstige Zeugnisse bzw. Bescheinigungen kann ein Notar in Form einer Beglaubigung erteilen, wie z.B. eine Lebensbescheinigung, die bestätigt, dass eine bestimmte Person zu einem bestimmten Zeitpunkt noch am Leben war, Satzungsbescheinigung, Bescheinigung über eine durch Rechtsgeschäft begründete Vertretungsmacht, Bescheinigung über eine Vertretungsberechtigung usw. 

Wie läuft ein Notartermin ab?

Der Ablauf, die Dauer und die Kosten einer notariellen Tätigkeit hängen davon ab, ob es sich um eine Beglaubigung oder eine Beurkundung handelt. Bei einer Beglaubigung ist der Notar entweder nur Zeuge der Unterschrift eines wichtigen Dokuments oder bestätigt die Übereinstimmung einer Abschrift mit dem Original. Im ersten Fall kontrolliert er zuerst die Identität des Unterzeichnenden mit einem Ausweis. Dann lässt er den Unterzeichnenden in seiner Anwesenheit unterschreiben und bestätigt mit einer Beglaubigung die Echtheit der Unterschrift. Der Notar darf eine Beglaubigung nicht durchführen, wenn der Inhalt des Dokuments rechtswidrig ist. Er prüft das Dokument aber nicht weiter, sondern erst bei einer Beurkundung. Bei einer Beurkundung berät der Notar vor dem Rechtsgeschäft über die rechtlichen Folgen des Vertrags, beantwortet Fragen und erstellt das erforderliche Vertragswerk. Im Anschluss findet dann, nach entsprechender Terminvereinbarung, die notarielle Verhandlung statt. Während der Verhandlung wird den Beteiligten, nachdem die Identität festgestellt wurde, das gesamte Vertragswerk vom Notar vorgelesen und am Ende von den Beteiligten und vom Notar eigenhändig unterschrieben.

Tätigkeitsfelder eines Notars

Immobilienrecht

Die Tätigkeitsfelder eines Notars umfassen verschiedene Rechtsgebiete. Auch, wenn nicht immer ein Notarbesuch notwendig ist, empfiehlt sich bei komplexen Regelungen eine notarielle Rechtsberatung, um die Interessen aller Beteiligten zu schützen. Es empfiehlt sich außerdem, bei der Erstellung wichtiger Dokumente, wie einem Testament, einen Notar zu beauftragen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Zweifel an der Gültigkeit oder Deutung des Dokuments aufkommen. 

Beim Immobilienrecht geht es um die Übertragung einer Immobilie an jemand anderen, die auf unterschiedliche Weise stattfinden kann. Zum Schutz aller Beteiligten sieht das Gesetz vor, dass jede Art der Immobilienübertragung nur mit einer notariellen Beurkundung wirksam ist. 

Bei dem Kauf einer Immobilie ist die Aufgabe des Notars neben der Rechtsberatung zunächst festzustellen, wer der Eigentümer der Immobilie ist. Dies macht er durch die Einsichtnahme in das Grundbuch. Ergeben sich mehrere Eigentümer, müssen alle mit dem Verkauf der Immobilie einverstanden sein. Ebenso ermittelt der Notar Grundschulden und Hypothekenbelastung im Grundbuch, die vor dem Verkauf gelöscht werden müssen bzw. vom Erwerber übernommen werden. Sowohl die Löschung als auch die Grundschuldbestellung können nur durch einen Notar erfolgen. Die Grundschuldbestellung ist die Einwilligung des Eigentümers, die Grundschuld in das Grundbuch einzutragen. Dies wird meistens von den Banken als eine Sicherheitsmaßnahme verlangt, wenn sie ein Darlehen vergeben. Sollten Kredite zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht vollständig an die Bank zurückgezahlt worden sein, kann der Notar mit einem Treuhandauftrag der Bank eine Löschungsbewilligung erhalten. Die Löschungsbewilligung der Bank kann dann vom Notar beim Grundbuchamt eingereicht werden.. Diese ganzen Schritte werden im Notarvertrag berücksichtigt und die Überwachung der Voraussetzungen einer Eigentumsumschreibung und einer Löschung bzw. Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch obliegen dem Notar. 

Eine weitere Form der Übertragung ist die Schenkung, die ebenfalls als Wirksamkeitsvoraussetzung die notarielle Beurkundung gesetzlich vorsieht. Sie kann entweder ohne Einschränkungen oder mit Vorbehalten zugunsten des Schenkers, z.B. durch ein Nießbrauchs– oder Wohnungsrechts oder sogar Rückforderungsrechts, gestaltet werden. Alle diese Vorbehalte können auch abgestuft vereinbart werden, sodass das vorbehaltene Recht mehreren Personen gleichzeitig oder hintereinander zusteht. 

Auch wenn eine Immobilie geschenkt wird, kann es dennoch sein, dass der Übernehmer sich zu einer (teilweisen) Gegenleistung verpflichtet. Dies kann auf verschiedene Arten geschehen, wie z.B. mit einer Abstandssumme, Pflegeverpflichtung im Alter, Leibrente oder Grabpflege. Beim Nießbrauch hat der Eigentümer trotz Übergabe das Recht, die Immobilie entweder selbst zu nutzen oder zu vermieten. Auch bei der Ausführung des Schenkungsvertrages besorgt der Notar die behördlichen Bewilligungen, stellt beim Grundbuchamt die nötigen Anträge und kümmert sich um die Löschung von Belastungen im Grundbuch.

Familienrecht

Das Familienrecht ist ein weiterer Bereich der Notartätigkeit. Der Notar prüft, welche Ansprüche durchsetzbar und regelbar sind, hilft und berät bei der Erstellung von Eheverträgen. Ein Ehevertrag unterliegt der Beurkundungspflicht. Im Vertrag werden in der Regel Vereinbarungen über den Güterstand getroffen, die das Vermögen einerseits während der Ehe, andererseits im Falle einer Scheidung regeln. Auch werden darin andere vorsorgliche Vereinbarungen getroffen, wie zum Unterhalt oder zum Versorgungsausgleich, wenn es zu einer Scheidung kommen sollte. 

Kommt es zur Scheidung, so kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung erstellt werden, die notariell beurkundet werden muss. 

Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist im Grunde genommen auch ein Ehevertrag, der aber zu einem Zeitpunkt geschlossen wird, zu dem die Ehegatten schon beschlossen haben, die Ehe zu beenden. Damit sollen die Konsequenzen einer Scheidung für den Güterstand, den Versorgungsausgleich, den Unterhalt, die Ehewohnung und den Hausrat (nachträglich) geregelt werden.

 

Adoption

Geht es um die Erklärung eines Eltern-Kind-Verhältnisses, wird diese erst durch eine beurkundende notarielle Erklärung wirksam. Diese beinhaltet z.B. die Sorgeerklärungen und die Vaterschaftsanerkennungen. 

Wenn bei der Geburt eines gemeinsamen Kindes die Eltern nicht verheiratet sind, kann durch eine notarielle Sorgeerklärung ein gemeinsames Sorgerecht installiert werden. 

Erbrecht

Das Gesetz sieht vor, dass das Vermögen einer verstorbenen Person an ihre Angehörigen übergeht. Dies nennt man die gesetzliche Erbfolge. Diese berücksichtigt aber nicht die individuellen Wünsche oder Umstände der verstorbenen Person oder ihrer Angehörigen. Deshalb gibt es die Möglichkeit, die Vermögensnachfolge selbst zu regeln. Dies kann entweder durch eine Schenkung zu Lebzeiten oder durch ein Testament geschehen. Beide Möglichkeiten haben Vor- und Nachteile und müssen genauestens formuliert werden. Aus diesem Grund ist die Vornahme der Erstellung der entsprechenden letztwilligen Verfügung durch einen Notar die beste Lösung, aber nicht zwingend notwendig.. Ein notarielles Testament und ein handgeschriebenes und eigenhändig unterschriebenes Testament entfalten im Rechtsverkehr dieselbe Wirkung.. Nichtsdestotrotz kann der Notar die Formulierungen verfeinern, sodass nach dem Tod des Erblassers keine Streitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen aufkommen. Ein weiterer Vorteil des notariellen Testaments ist die Hinterlegung bei Gericht. Seit April 2012 werden alle Urkunden, die die Erbschaft betreffen, in einem zentralen Register der Bundesnotarkammer gespeichert. Auf diese Weise ist es vor Änderungen, Vernichtung oder dem Abhandenkommen nach dem Tod des Erblassers geschützt. Bei einem handschriftlichen Testament ist der Erblasser für die Aufbewahrung oder die Hinterlegung beim zuständigen Amtsgericht verantwortlich. 

Verstirbt der Erblasser so müssen die gesetzlichen Erben nach § 2353 BGB einen Erbschein beantragen, um sich offiziell als Erben auszuweisen. Dies ist z.B. bei Banken notwendig. Den Erbschein erteilt ausschließlich das Nachlassgericht. Diesen kann zwar jeder beantragen, doch auch hier empfiehlt sich die Beantragung des Erbscheins durch einen Notar, der die weiteren Formalitäten erledigen wird.

Gesellschaftsrecht

Der Notar kümmert sich um alle gesellschaftsrechtlichen Fragen, die im Laufe einer Gesellschaft von der Gründung bis zur Liquidation auftreten können. 

Bei der Gründung einer Gesellschaft ermittelt der Notar zunächst die Interessen der Beteiligten. Anschließend entwirft der Notar eine rechtssichere Gründungsurkunde samt Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung (GmbH, AG, GmbH & Co. KG, KGaA, SE etc.).

Wenn alle einverstanden sind, beurkundet der Notar den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung und meldet die Gesellschaft im Handelsregister an.

Müssen Änderungen des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung vorgenommen werden, die die Rechtsform, den Namen, den Sitz oder das Kapital der Gesellschaft betreffen, beglaubigt der Notar die Änderungsbeschlüsse und leitet sie an das Handelsregister weiter.

Bei Veräußerung von beispielsweise GmbH-Geschäftsanteilen, die den Gesellschafterwechsel der Gesellschaft bewirken, beurkundet der Notar den Abtretungsvertrag und die Zustimmung der verbleibenden Gesellschafter.

Weiter ist ein Notar bei Umwandlungsvorgängen beteiligt, die die Struktur oder die Rechtsform der Gesellschaft verändert. Der Notar beurkundet den Umwandlungsbeschluss und den Umwandlungsvertrag. Jene Umwandlungsvorgänge beinhalten zum Beispiel die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH, bei der das Vermögen des Einzelunternehmens auf eine neu gegründete GmbH übertragen wird, die Auf- oder Abspaltung, bei der Teile des Vermögens einer Gesellschaft auf eine andere oder eine neue Gesellschaft übertragen werden oder die Verschmelzung zweier oder mehrerer Gesellschaften zu einer neuen oder bestehenden Gesellschaft verschmolzen werden. Jede Änderung meldet der Notar dem Handelsregister.