Der Werkvertrag: Arbeiten auf Minimalbasis

Der „gute alte Arbeitsvertrag“ hat ausgedient, zumindest in vielen Bereichen. Zu interessant sind für Arbeitgeber vermeintliche Alternativen, die kostengünstiger sind und die Arbeitnehmer oft in eine unangenehme Situation bringen. Wir leben längst im Zeitalter von Minijobs, Zeitarbeit und selbstständiger Beschäftigung (teils auch als Subunternehmen bezeichnet, dazu unten mehr). Der Werkvertrag bildet eine besondere Form des Arbeitsverhältnisses.

Inhalt:

Was ist ein Werkvertrag?

Man könnte irrtümlich annehmen, dass das Wort Werkvertrag etwas mit dem Werk (also der Firma) zu tun hat, wo man arbeitet. Doch das ist nur sehr eingeschränkt so, eher im Gegenteil. Wer einen Werkvertrag unterschreibt, verpflichtet sich zwar zu einer Leistung, so etwas wie ein Arbeitnehmer ist er aber nicht, er ist sogar weit davon entfernt.

Vier Begriffe sollte man kennen, wenn es um den Werkvertrag geht:

  1. Hersteller
  2. Besteller
  3. Werk
  4. Werklohn

Doch was heißt das im Einzelnen?

Mit dem Hersteller ist im Zusammenhang mit dem Werkvertrag der Auftragnehmer gemeint. Dieser verpflichtet sich, ein Werk zu erstellen, das durch den Auftraggeber (also: dem Besteller) bezahlt wird. Diese Bezahlung ist der Werklohn. Beurteilt wird das Werk (die Arbeit) nicht nach dem dafür benötigten Aufwand, den der Hersteller leisten musste, sondern ausschließlich nach dem fertigen Ergebnis (dem Werk).

Werkverträge sind branchenübergreifend. Allerdings war es früher so, dass es oft Handwerkerarbeiten waren, die auf der Grundlage von Werkverträgen abgerechnet wurden. Der Einbau beispielsweise einer neuen Heizungsanlage wurde mittels eines Werkvertrages zu einem Festpreis vereinbart. Dabei war es unerheblich, wie lange die beauftragte Firma für diesen Einbau benötigt hat.

Allerdings haben im Laufe der Zeit immer mehr Unternehmen die Vorteile des Werkvertrags für sich entdeckt und auf zahlreiche Bereiche ausgedehnt. Das kann den IT-Bereich betreffen, aber auch ganze Produktionszweige. Nicht wenige Autohersteller haben sich zum Beispiel darauf versteift, Ingenieurdienstleister zu engagieren, statt bestimmte Experten fest anzustellen. Werkverträge gibt es aber auch beim Personenschutz, der Gebäudereinigung und in anderen Berufen.

Zusammenfassung: Werkverträge werden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgeschlossen. Ein klassisches Anstellungsverhältnis kommt dabei nicht zustande.

Unterschied zwischen Arbeitsvertrag und Werkvertrag

Schauen wir uns die Sache noch etwas genauer an. Bei einem Arbeitsvertrag handelt es sich in der Sache um einen Dienstvertrag. Diesen zeichnet aus, dass er tätigkeitsbezogen ist. Jemand, der einen Arbeitsvertrag unterzeichnet, lässt sich also übergreifend für seine Arbeit bezahlen, nicht für eine bestimmte Tätigkeit innerhalb seines Aufgabenfeldes.

Dienstvertragliche Tätigkeiten können aber auch frei übernommen werden, also nicht in Festanstellung. Das ist etwa bei Steuerberatern oder Ärzten der Fall. Sind Arbeitnehmer weisungsgebunden, gilt das für „Freie“ nicht. Sie allein entscheiden, wo, wann und auf welche Art sie ihren Auftrag erfüllen (zumindest theoretisch, denn Auftraggeber können hier Druck ausüben, etwa durch die Ankündigung, den Auftrag zu entziehen).

Werkverträge sind besondere Konstrukte, die das bekannte Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bzw. Dienstleister („Freier“) und Auftraggeber gewissermaßen aufheben, man könnte auch sagen: um eine neue Variation erweitern.

Grundsätzlich sind Werkverträge etwas anderes als Arbeitsverträge. Der Werkvertrag zielt auf ein Ergebnis ab, völlig egal, wie dieses zustande kommt. Deshalb können Werkunternehmer auch weitere Arbeitskräfte zum Einsatz bringen. Das sind dann Subunternehmen. Man kennt das aus der Branche der Paketzustellung. Die großen Unternehmen vergeben ihre Aufträge an Werkunternehmer, die dann ihrerseits Subunternehmer beschäftigen, um die eigentliche Tätigkeit – das Zustellen von Paketen – zu übernehmen.

Und an diesem Punkt wird es problematisch, denn die Subunternehmer bilden quasi das letzte Glied der Kette. In der Praxis heißt das oft, dass sie unterbezahlt sind und einen hohen Arbeitsaufwand betreiben müssen, denn, wir erinnern uns: bezahlt werden sie nach der erbrachten Leistung, wie lange sie dafür brauchen, ist unerheblich. Die Branche der Paketzustellung ist aus diesem Grund immer wieder im Fokus von Politik und Medien (allerdings, das muss man sagen, bisher ohne wirksame Mittel gegen diese Form der Beschäftigung und die damit verbundenen Belastungen auf den Weg gebracht zu haben).

Zusammenfassung: Ein Arbeitsvertrag wird über die Beschäftigung als solche geschlossen, während ein Werkvertrag sich ausschließlich auf eine bestimmte Leistung bezieht.

Warum viele Arbeitgeber Werkverträge mögen

Angestellte sind für Arbeitgeber relativ teuer. Für sie müssen Sozialabgaben gezahlt werden, also etwa Arbeitslosen- und Rentenbeiträge. Deshalb greifen Auftragnehmer gerne auf Selbstständige, Freie und Werkverträge zurück. Nun könnte man meinen, dass es doch faktisch – zumindest monetär – keinen großen Unterschied macht, ob ein Unternehmer einen Selbstständigen oder Freiberufler beschäftigt oder einen Werkvertrag schließt. Doch ganz so einfach ist das nicht.

Die Gefahr des Auftraggebers, wenn er Selbstständige beschäftigt, ist die sogenannte Scheinselbstständigkeit. Diese liegt vor, wenn es zwar oberflächlich keine Zusammenarbeit im Angestelltenverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gibt, der Auftragnehmer aber letztlich nicht die Freiheiten hat, die er eigentlich haben sollte. In diesem Fall sieht der Gesetzgeber eine Scheinselbstständigkeit, weil offenkundig der Selbstständige keinen großartig anderen Status hat als der Arbeitnehmer.

Wenn sich dann noch herausstellt, dass der Selbstständige keine oder nur wenige andere Auftraggeber hat, liegt es nahe, dass es sich um eine Scheinselbstständigkeit handelt. Beim Werkvertrag scheint das anders zu sein, denn bezahlt wird ja nicht die Tätigkeit, sondern nur das daraus resultierende Ergebnis.

Allerdings können auch Werkverträge in der Scheinselbstständigkeit münden, und zwar wenn:

  • die Vertragspflichten des Werkvertrags letztlich nicht auf das Ergebnis bezogen sind, sondern auf die damit verbundenen Tätigkeiten
  • der Werkvertrag in persönlicher und sozialer Abhängigkeit aufgebaut ist, der Auftragnehmer also Weisungen befolgen muss

Insbesondere beim zweiten Punkt könnte man durchaus an Paketzusteller denken, wenngleich es hier zahlreiche Möglichkeiten der Argumentation auf Seiten des Auftraggebers gibt.

Zusammenfassung: Werkverträge werden von Unternehmen gern angewendet, um den Vorwurf der Scheinselbstständigkeit zu umgehen. Nicht immer gelingt das aber.

Werden Werkverträge grundsätzlich schlechter bezahlt?

Nein, das kann man so nicht sagen. Umgekehrt ist es sogar zuweilen so, dass Unternehmen sich den Einsatz von „Externen“ eine ganze Stange Geld kosten lassen. Jedoch trifft das meist nur auf Werkverträge zu, bei denen Experten zum Einsatz kommen, die rar sind und deren Wissen unbedingt benötigt wird. Wer das Glück hat, solch ein Expertenwissen mitzubringen, kann mit dem Werkvertrag sogar ziemlich gutes Geld verdienen.

An dieser Stelle sei aber eine Einschränkung erlaubt. Denn das eben beschriebene Szenario betrifft tatsächlich nur wenige Auftragnehmer. Für die breite Masse all derer, die unter den Bedingungen von Werkverträgen arbeiten, sieht die Welt deutlich weniger rosig aus. Sie verdienen oft weniger als die angestellte Stammbelegschaft und erfahren auch sonst immer wieder Nachteile, zum Beispiel diese:

  • keine Ermäßigungen in der Firmenkantine
  • keinen Platz im Werkskindergarten (sofern es einen gibt)
  • keine Arbeits- oder Sicherheitskleidung

Hinzu kommt – ähnlich wie bei Zeitarbeitern – die soziale Stellung im Betrieb. Für Festangestellte werden Werkarbeiter häufig als Konkurrenz wahrgenommen (es gibt durchaus Unternehmen, die das aktiv forcieren), in die „Unternehmensfamilie“ werden sie in aller Regel nicht integriert.

Zusammenfassung: In wenigen Fällen werden Werkverträge ausgesprochen gut bezahlt. Fehlt das dafür nötige Expertenwissen, fällt die Bezahlung aber in einer Vielzahl der Fälle spürbar niedriger aus als bei der Stammbelegschaft.

Fazit: Werkverträge bringen meist nur den Unternehmen Vorteile

Sicher, es gibt die „Perlen“, die sich einige wenige bei einem Werkvertrag herauspicken können. Auftragnehmer mit bestimmtem Fachwissen sind begehrt und können sich gut bezahlen lassen.

Doch normalerweise bedeutet ein Werkvertrag das genaue Gegenteil von Verbesserungen. Die Bezahlung ist schlecht, die Anbindung an das Unternehmen nur selten gegeben, Planungssicherheit gibt es ebenfalls kaum.

Und auch in Sachen Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder der Auszahlung von Prämien (etwa Gewinnbeteiligungen) sieht es für den Auftragnehmer eines Werkvertrags schlecht aus. Einzige Ausnahme: Die Gewerkschaft oder der Betriebsrat können etwas aushandeln. Die Regel sind solche „Deals“ aber nicht. Eher die Ausnahme.