Wie lange dauert das Scheidungsverfahren?

Die Dauer eines Scheidungsverfahrens richtet sich nach unterschiedlichen Faktoren, eine allgemein gültige Antwort auf den zeitlichen Ablauf ist daher nicht möglich. Als Faustregel lässt sich allerdings festhalten, dass die Scheidung schneller realisiert werden kann, wenn sich die Ehepartner einvernehmlich trennen. Das ist jedoch nicht immer der Fall.

Die einvernehmliche Scheidung

Von einer einvernehmlichen Scheidung spricht man, wenn die wichtigen Fragen wie etwa Unterhaltszahlungen oder die Verteilung des gemeinsamen Vermögens außergerichtlich geklärt wurden. In diesem Fall muss das zuständige Familiengericht nur noch über den Versorgungsausgleich entscheiden. Dieses Verfahren benötigt nur einen kleinen zeitlichen Rahmen.

Dennoch gilt auch bei der einvernehmlichen Scheidung, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. So müssen die Eheleute seit mindestens einem Jahr getrennt leben, also in verschiedenen Wohnungen. Sollte die „Trennung von Tisch und Bett“ in einer gemeinsamen Wohnung durchgeführt werden, müssen räumliche Trennungen innerhalb des Wohnbereichs vorgenommen worden sein, die belegen, dass kein gemeinsames Leben und Wirtschaften mehr stattfindet. Nicht hinderlich sind zwischenzeitliche Versöhnungsversuche, die einen Zeitraum von bis zu drei Monaten betreffen. Scheitern diese, wirkt sich das nicht auf die Dauer des Trennungsjahres aus.

Was ist eigentlich der Versorgungsausgleich?

Einer Erklärung bedarf der oben erwähnte Versorgungsausgleich. Er hat das Ziel, jedem Ehepartner die Hälfte des jeweils anderen Partners der späteren Altersrente zu übertragen. Der maßgebliche Zeitraum hierfür ist die Dauer der Ehe. Besonders wichtig wird der Versorgungsausgleich beispielsweise, wenn ein Ehepartner in Vollzeit gearbeitet hat, während der andere sich um die Kindererziehung gekümmert hat. In diesem Fall stehen nämlich dem Partner, der nicht erwerbstätig war, Rentenanwartschaften und Versorgungsansprüche zu. Hier sind auch andere Varianten möglich, beispielsweise, wenn ein Partner in Vollzeit und der andere in Teilzeit gearbeitet hat.

Liegt eine einvernehmliche Scheidung vor und fällt der Versorgungsausgleich weg, spart das zusätzlich Zeit im Rahmen des Scheidungsverfahrens. Der Versorgungsausgleich muss nicht durchgeführt werden, wenn die Ehe kürzer als drei Jahre bestand, es sei denn, einer der Ehepartner stellt einen Antrag auf den Ausgleich. Der Versorgungsausgleich fällt darüber hinaus weg, wenn beide Eheleute ungefähr die gleichen Rentenanwartschaften und Versorgungsansprüche erworben haben. Eine weitere Möglichkeit, den Versorgungsausgleich entfallen zu lassen, ist die Sachlage, dass dieser „grob unbillig“ wäre. Ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, muss im Einzelfall geprüft und vom Familiengericht entschieden werden.

Beschleunigung des Scheidungsverfahrens

Da das Familiengericht erst tätig wird, wenn der Gerichtskostenvorschuss eingezahlt wurde, ist es sinnvoll, diesen schon zu bezahlen, bevor die Aufforderung der Zahlung erfolgt. Denkbar ist, dem Anwalt den Gerichtskostenvorschuss zu zahlen, sodass dieser ihn unverzüglich an das Familiengericht weiter überweisen kann. Damit lässt sich die Bearbeitungszeit der Scheidung um rund zwei Wochen kürzen.

Kontakt
close slider

    Bürozeiten:
    Mo., Di. & Do. 09:30 – 12.30 Uhr & 13:30 – 17:30 Uhr
    Mi. & Fr. 10:00 – 14:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung.

    Sie können Ihre Anfrage auch direkt per Kontaktformular stellen. Dabei stimmen Sie zu, dass Ihre Angaben zur Kontaktaufnahme gespeichert werden.

    Die Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per Mail an info@rechtsanwalt-menaker.de widerrufen.