Vor-/Nacherbschaft: Motive, Rechte und Pflichten
Die Regeln hinsichtlich der Vor- und Nacherbschaft sind nur einem eingeschränkten Kreis von Menschen bekannt. Zudem gilt die Materie als komplex, weshalb die Hilfe eines Experten im Falle von Planungen in diese Richtung gehend angeraten ist.
Erben in zeitlichen Abfolge
Bei der Vor- und Nacherbschaft handelt es sich faktisch um eine doppelte Vererbung des Erblassers. Man kann sich das folgendermaßen vorstellen:
Ein Mann bestimmt seine Frau als seine Erbin. Nach dem Ableben des Ehemannes ist diese für einen begrenzten Zeitraum die Alleinerbin. Verstirbt nun aber auch die Frau, kann das Vermögen des Erblassers – sofern er das vorher festgelegt hat – auf sein Kind übergehen.
Etwas komplexer verhält es sich, wenn mehrere Kinder im Spiel sind, die zu gleichen Teilen als Nacherben eingesetzt werden. So kann der Ehemann beispielsweise verfügen, dass seine Kinder zu gleichen Teilen die Nacherben sind, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Ehefrau nicht selbst eine Verfügung für die Nacherben – und zwar ausschließlich für diese – aufgesetzt hat.
Vorteile und Nachteile der Vor- und Nacherbschaft
Der Vorerbe kann zum Schutz der Interessen des Nacherben nicht uneingeschränkt mit dem Erbe verfahren. Zwangsverfügungen durch Eigengläubiger des Vorerben, Verfügungen über Grundstücke oder unentgeltliche Verfügungen sind zum Schutze des Nacherben in der Regel gegenstandslos, sofern der Nacherbe dadurch benachteiligt wird. Außerdem kann der Nacherbe verschiedene Rechte einfordern, die der Sicherung und Kontrolle des Erbes dienen.
Umgekehrt hat der Erblasser aber auch die Möglichkeit, die Position des Vorerben zu stabilisieren, indem er die befreite Vorerbschaft anordnet. Mittels der sogenannten „Mittelsurrogation“ wird der Nacherbe aber darüber hinaus geschützt. Die Mittelsurrogation bedeutet, dass alles, was aus den Mitteln der Erbschaft erworben wurde, gleichermaßen zum Erbe hinzuzurechnen ist. Auch hierzu ein Beispiel:
Ein Vorerbe erhält aus dem Nachlass des Erblassers ein Auto. Dieses wird bei einem Unfall komplett zerstört. Die Kfz-Versicherung erstattet für das Fahrzeug 4.000,- Euro. Da der Vorerbe das Geld für einen Teil des Nachlasses (also das Auto) erhält, fällt die Summe unter das Erbe. Nun kauft der Vorerbe sich ein anderes Auto, das jedoch insgesamt 6.000,- Euro kostet. Damit gehören zwei Drittel des Autos zum Nachlass, das verbleibende Drittel nicht.
Die Durchführung der Vor- und Nacherbschaft sollte gut durchdacht sein
Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Regel einer Vor- und Nacherbschaft als sinnvoll und nützlich erweisen. Sie kann aber auch mit einem übermäßigen Aufwand verbunden sein und wird daher nur in bestimmten Fällen angewendet, die dieses Verfahren als notwendig erscheinen lassen. Als Alternative kann stattdessen dem Erstbedachten beispielsweise ein Nießbrauch eingeräumt werden, das weniger aufwändig gestaltbar ist.
Ob und unter welchen Voraussetzungen das Vor- und Nacherbe angewendet wird, sollte wohlüberlegt sein und am besten mit der Hilfe eines Fachmannes in allen Einzelheiten besprochen werden.