Rechtsanwalt für Familienrecht Berlin Charlottenburg

Unkomplizierte Terminfindung, langjährige Erfahrung und unsere volle Hingabe für Sie – das ist unser Anspruch. Mit stolzen 5 Sternen ausgezeichnet.

12 Jahre Erfahrung

Schnelle Terminvergabe

Deutsch, Englisch & Russisch

Familienrecht

Unsere Beratung und Vertretung als langjähriger Rechtsanwalt für Familienrecht umfasst folgende Schwerpunkte: 

  • Scheidung
  • Vermögensauseinandersetzungen
  • Trennungsunterhalt
  • Umgang
  • Sorgerecht
Wir unterstützen Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit voller Hingabe und dem nötigen Feingefühl. 
Vertrauen Sie unseren Experten im Bereich Familienrecht und Notardienstleistungen

Familienrecht

Unsere Beratung und Vertretung als langjähriger Rechtsanwalt für Familienrecht umfasst folgende Schwerpunkte: 

  • Scheidung
  • Vermögensauseinandersetzungen
  • Trennungsunterhalt
  • Umgang
  • Sorgerecht
Wir unterstützen Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit voller Hingabe und dem nötigen Feingefühl. 

Das sagen unsere Kunden

Über mich

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Rechtsanwalt und Notar Alan Menaker

Meine Rechtslaufbahn begann in Berlin, wo ich Rechtswissenschaften studierte. Im Referendariat erhielt ich Einblicke in verschiedene Rechtssysteme in Berlin und Moskau. Seit 2011 bin ich als Rechtsanwalt tätig und spezialisierte mich in einer Hamburger Kanzlei auf Arbeitsrecht. Die Kanzlei Menaker gründete ich mit Erfahrung und Leidenschaft, um maßgeschneiderte Rechtsberatung anzubieten. 2023 wurde ich als Notar zugelassen, um meinen Mandanten noch umfassendere Unterstützung bieten zu können.

Ganz unkompliziert!

1
Kontakt aufnehmen
Rufen Sie einfach an oder fordern Sie einen Rückruf an.
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Terminvereinbarung
Erhalten Sie schnell einen Termin für eine Rechtsberatung.
3
Rechtsberatung
Wir bieten eine gründliche, professionelle und individuell zugeschnittene Beratung, damit wir Ihre Anliegen erfolgreich lösen können.

Unsere Mission ist Ihr Erfolg

Unser Ziel ist es, eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre spezifischen Anforderungen und Herausforderungen zu finden und Ihr Anliegen erfolgreich zu lösen. Wir legen großen Wert auf Professionalität, Zuverlässigkeit und Kompetenz, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten.

12

Jahre juristische Erfahrung

400

Gewonnene Gerichtsprozesse

2000

Zufriedene Mandate

Häufig gestellte Fragen

Wir hoffen, dass unsere häufig gestellten Fragen Ihnen helfen werden, Ihre Fragen schnell und einfach zu beantworten. Wenn Sie jedoch weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns jederzeit zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Unterhalt während der Trennung kann derjenige Ehepartner verlangen, welcher gar kein Einkommen oder ein geringeres Einkommen erzielt. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den Lebensverhältnissen, sowie dem Einkommen des Ehepartners. Auch nach der Scheidung kann eine Unterhaltszahlung verlangt werden. Bei der Berechnung der Höhe des zu zahlenden Unterhalts kann ich als Anwalt helfen.
Die Kosten für eine Scheidung richten sich nach der Gebührentabelle für Rechtsanwälte. Entscheidend für die Kostenkalkulation ist die Höhe des „Streitwerts“ und abhängig vom konkreten Einzelfall. Für einkommensschwache Mandanten kann ich als Anwalt die Gewährung von Prozesskostenhilfe beantragen. Außerdem ist der Ehegatte unter Umständen dazu verpflichtet die Kosten des Anwalts zu übernehmen, wenn er über ein deutlich höheres Einkommen verfügt.Zu dieser Frage kann ich bereits nach einem ersten Beratungsgespräch konkrete Auskünfte geben.
Für eheliche Kinder gilt, dass beide Eltern gemeinsam für die Kinder sorgen dürfen. Die sogenannte „elterliche Sorge“ kann jedoch auf Antrag eines Elternteils ganz oder teilweise auf ihn übertragen werden. Dazu bedarf es natürlich der Zustimmung des anderen Elternteils. Bei unehelichen Kinder erhält die Mutter das Sorgerecht, insofern keine anderweitigen Vereinbarungen zwischen den Ehepartnern geschlossen und dem zuständigen Standesamt bekannt gemacht wurden.
Ja. Für jeden Ehegatten gibt es im familiengerichtlichen Scheidungsverfahren einen „Anwaltszwang“. Ein Anwalt für Familienrecht wird nur dann nicht zwangsläufig benötigt, wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgt. Eine Partei ist jedoch auch bei der einvernehmlichen Ehescheidung immer verpflichtet sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Als Berliner Anwalt für Familienrecht können wir aber aus Erfahrung dazu raten, frühstmöglich einen Anwalt zur Beratung einzuschalten. Auch vor einem gemeinsamen Anwalt für beide Ehepartner raten wir in den meisten Fällen ab.
Die Gebühren für eine anwaltliche Erstberatung belaufen sich auf 190,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollte ein Mandat zustande kommen, so wird die Beratungsgebühr vollumfänglich auf die entstehenden Verfahrenskosten angerechnet.
Man kann ein Testament, nicht beim Notar hinterlegen. Das Testament kann beim Notar beurkundet werden und dieser hinterlegt es dann beim Testamentsregister. Verschlossen und versiegelt.

KONTAKT

Nutzen Sie unser Formular, damit wir sie zurück Rufen.

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    Direkt anrufen unter 030 20 60 97 98

    Der Kanzleisitz in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf liegt im Herzen der Hauptstadt.

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