Ihr erfahrener Scheidungsanwalt in Berlin

Ausgezeichneter Scheidungsanwalt!

Boris Gutman
Boris Gutman
6. November, 2024.
Herr Menaker ist ein äußerst kompetenter und erfahrener Notar. Er verfügt über ein beeindruckendes Fachwissen und hat uns stets umfassend und verständlich beraten. Alle Abläufe waren stets professionell und effizient organisiert. Wir fühlen uns bei ihm immer bestens aufgehoben und können ihn uneingeschränkt weiterempfehlen!
Dzhuneyt Redzhebov
Dzhuneyt Redzhebov
5. November, 2024.
sehr professionel und kompetent...
Stefan Haase
Stefan Haase
7. Oktober, 2024.
War alles super und hat alles funktioniert danke danke noch mal
Patakh Kazimagomedov
Patakh Kazimagomedov
9. September, 2024.
Vielen Dank für Ihre Hilfe. Sehr kompetent Rechtsanwalt und sehr schnell. Beste Rechtsanwalt. Kann ich nur weite empfehlen.

Scheidung, Zugewinnsausgleich, Vermögensaufteilung

Unsere Leistungen im Scheidungsrecht

Als erfahrener Scheidungsanwalt in Berlin bieten wir Ihnen umfassende und individuelle Beratung in allen Fragen des Scheidungsrechts. Unser Leistungsspektrum deckt alle relevanten Bereiche ab – von der Trennung bis zur finalen Aufteilung des Vermögens

Unsere Leistungen richten sich speziell an Mandanten in Berlin, die in einer schwierigen Lebensphase einen erfahrenen und empathischen Rechtsbeistand suchen. Als Ihr Scheidungsanwalt in Berlin legen wir besonderen Wert auf transparente Kommunikation, individuelle Betreuung und die Durchsetzung Ihrer Rechte – immer unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen.

Kontaktieren Sie uns noch heute für ein Erstgespräch und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, Ihre Angelegenheiten im Scheidungsrecht bestmöglich zu regeln.

Häufige gestellte Fragen

Die Kosten für eine Scheidung richten sich nach der Gebührentabelle für Rechtsanwälte. Entscheidend für die Kostenkalkulation ist die Höhe des „Streitwerts“ und abhängig vom konkreten Einzelfall. Für einkommensschwache Mandanten können wir als Anwalt die Gewährung von Prozesskostenhilfe beantragen. Außerdem ist der Ehegatte unter Umständen dazu verpflichtet die Kosten des Anwalts zu übernehmen, wenn er über ein deutlich höheres Einkommen verfügt.Zu dieser Frage können wir bereits nach einem ersten Beratungsgespräch konkrete Auskünfte geben.

Voraussetzung für die Scheidung ist das Zerrüttungsprinzip. Ein sogenanntes Verschulden („Fremdgehen“ etc.) des Ehepartners ist für eine Scheidung nicht erforderlich. Laut dem Zerrüttungsprinzip geht man im Familienrecht davon aus, dass eine Ehe „zerrüttet“ ist, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Nach Ablauf des Trennungsjahres kann die Ehe im beiderseitigen Einverständnis geschieden werden, weigert sich ein Ehegatte der Scheidung zuzustimmen, kann die Ehe in bestimmten Fällen erst nach zwei weiteren Jahren geschieden werden. Das Trennungsjahr benötigt nicht unbedingt eine räumliche Trennung. Auch wenn innerhalb der Ehewohnung, die Ehepartner getrennt leben und wirtschaften, kann das Trennungsjahr bereits beginnen. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin.

Ja. Für jeden Ehegatten gibt es im familiengerichtlichen Scheidungsverfahren einen „Anwaltszwang“. Ein Anwalt für Familienrecht wird nur dann nicht zwangsläufig benötigt, wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgt. Eine Partei ist jedoch auch bei der einvernehmlichen Ehescheidung immer verpflichtet sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Als Berliner Anwalt für Familienrecht können wir aber aus Erfahrung dazu raten, frühstmöglich einen Anwalt zur Beratung einzuschalten. Auch vor einem gemeinsamen Anwalt für beide Ehepartner raten wir in den meisten Fällen ab.

Der sogenannte Hausrat wird laut Gesetz zwischen beiden Ehepartnern aufgeteilt („Hälfte Hälfte“). Oft kommt es dabei zu Schwierigkeiten. Auch gilt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, der Zugewinn während der Ehe. Dabei wir geschaut, was die jeweiligen Ehepartner vor der Eheschließung an Vermögen, Hausrat oder sonstigen (Wert-)Gegenständen hatten (sog. Anfangsvermögen). Dies gehört auch bei einer Scheidung dem jeweiligen Ehepartner. Alles während der Ehezeit erwirtschaftet oder eingenommen wurde, wird hälftig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt (sog. Endvermögen). Ein Anwalt für Familienrecht kann hier vermitteln und versuchen dabei zu helfen eine möglichst faire Aufteilung mitzugestalten. Mit kompetenter Beratung durch einen Rechtsanwalt ist es so meistens möglich eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.

Unterhalt während der Trennung kann derjenige Ehepartner verlangen, welcher gar kein Einkommen oder ein geringeres Einkommen erzielt. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den Lebensverhältnissen, sowie dem Einkommen des Ehepartners. Auch nach der Scheidung kann eine Unterhaltszahlung verlangt werden. Bei der Berechnung der Höhe des zu zahlenden Unterhalts können wir als Anwalt für Familienrecht helfen.

Für eheliche Kinder gilt, dass beide Eltern gemeinsam für die Kinder sorgen dürfen. Die sogenannte „elterliche Sorge“ kann jedoch auf Antrag eines Elternteils ganz oder teilweise auf ihn übertragen werden. Dazu bedarf es natürlich der Zustimmung des anderen Elternteils. Bei unehelichen Kinder erhält die Mutter das Sorgerecht, insofern keine anderweitigen Vereinbarungen zwischen den Ehepartnern geschlossen und dem zuständigen Standesamt bekannt gemacht wurden.

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