Scheidungsanwalt in Berlin
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Ausgezeichneter Scheidungsanwalt!
AusgezeichnetBasierend auf 189 BewertungenArtur Ziunel4. März, 2024.Kann ich nur weiter empfehlen 👍🏼 Es hat immer alles reibungslos funktioniert und sind immer sehr nettNicolae Nita24. Februar, 2024.Kompetenz und Pünktlichkeit, Respekt!Venice Sauer28. Januar, 2024.Der beste Rechtsanwalt! Herr Menaker hatte mich im Bereich des Familienrechts (Umgangsrecht/Sorgerecht) erfolgreich vertreten. Kann ihn von Herzen weiterempfehlen! Vielen Dank für Ihre Unterstützung!!Ohad Shisgal26. Januar, 2024.Everything was fast and flawless. We are really happy with his workMarina Kagan-Hoper24. Januar, 2024.Sehr professionelle und kompetente Unterstützung, super netter Umgang mit den Kunden, alle notwendigen Vorgänge erfolgen strukturiert, rechtzeitig, professionell und kundengerecht, also Herr Menaker ist der beste Rechtsanwalt ever. Da ist man wirklich in sehr guten Händen. Nur zu empfehlen.Camea Hoffman12. Januar, 2024.Mr. Menaker and his team did an incredible job assisting me with international custody matters between the US and Germany. He and his team were honest, compassionate and worked with integrity, while also being the stronghold support needed to get my voice heard. Thank you so much 🙏🙏Ganesh Sodari7. Januar, 2024.Ich bin sehr gewundert. Die Bearbeitung Zeit war sehr schnell.Alles Erledigt in 6 MonatenEldar Useinov5. Januar, 2024.I was there regarding notarial issues, everything went smooth. Mr. Menaker speaks Russian well
Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht
Anwalt für Scheidung
Das Familienrecht ist ein umfangreiches Rechtsgebiet. Scheidung, Unterhalt Streitigkeiten, elterliche Sorge oder das Umgangsrecht mit dem eigenen Kind. Seit vielen Jahren helfen wir unseren Berliner Mandanten bei diesem Thema. Bei einer Scheidung kommt es häufig zu einer finanziellen Ausnahmesituation. Die Frage des Sorgerechts ist zusammen mit dem Umgangsrecht in den meisten Fällen die wichtigste Streitfrage während eines Scheidungsprozesses. Diese Herausforderungen können wir als Anwälte für Familienrecht erfolgreich für unsere Mandanten meistern.
Häufige gestellte Fragen
Für eheliche Kinder gilt, dass beide Eltern gemeinsam für die Kinder sorgen dürfen. Die sogenannte „elterliche Sorge“ kann jedoch auf Antrag eines Elternteils ganz oder teilweise auf ihn übertragen werden. Dazu bedarf es natürlich der Zustimmung des anderen Elternteils. Bei unehelichen Kinder erhält die Mutter das Sorgerecht, insofern keine anderweitigen Vereinbarungen zwischen den Ehepartnern geschlossen und dem zuständigen Standesamt bekannt gemacht wurden.
Unterhalt während der Trennung kann derjenige Ehepartner verlangen, welcher gar kein Einkommen oder ein geringeres Einkommen erzielt. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den Lebensverhältnissen, sowie dem Einkommen des Ehepartners. Auch nach der Scheidung kann eine Unterhaltszahlung verlangt werden. Bei der Berechnung der Höhe des zu zahlenden Unterhalts können wir als Anwalt für Familienrecht helfen.
Die Kosten für eine Scheidung richten sich nach der Gebührentabelle für Rechtsanwälte. Entscheidend für die Kostenkalkulation ist die Höhe des „Streitwerts“ und abhängig vom konkreten Einzelfall. Für einkommensschwache Mandanten können wir als Anwalt die Gewährung von Prozesskostenhilfe beantragen. Außerdem ist der Ehegatte unter Umständen dazu verpflichtet die Kosten des Anwalts zu übernehmen, wenn er über ein deutlich höheres Einkommen verfügt.Zu dieser Frage können wir bereits nach einem ersten Beratungsgespräch konkrete Auskünfte geben.
Voraussetzung für die Scheidung ist das Zerrüttungsprinzip. Ein sogenanntes Verschulden („Fremdgehen“ etc.) des Ehepartners ist für eine Scheidung nicht erforderlich. Laut dem Zerrüttungsprinzip geht man im Familienrecht davon aus, dass eine Ehe „zerrüttet“ ist, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Nach Ablauf des Trennungsjahres kann die Ehe im beiderseitigen Einverständnis geschieden werden, weigert sich ein Ehegatte der Scheidung zuzustimmen, kann die Ehe in bestimmten Fällen erst nach zwei weiteren Jahren geschieden werden. Das Trennungsjahr benötigt nicht unbedingt eine räumliche Trennung. Auch wenn innerhalb der Ehewohnung, die Ehepartner getrennt leben und wirtschaften, kann das Trennungsjahr bereits beginnen. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin.
Ja. Für jeden Ehegatten gibt es im familiengerichtlichen Scheidungsverfahren einen „Anwaltszwang“. Ein Anwalt für Familienrecht wird nur dann nicht zwangsläufig benötigt, wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgt. Eine Partei ist jedoch auch bei der einvernehmlichen Ehescheidung immer verpflichtet sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Als Berliner Anwalt für Familienrecht können wir aber aus Erfahrung dazu raten, frühstmöglich einen Anwalt zur Beratung einzuschalten. Auch vor einem gemeinsamen Anwalt für beide Ehepartner raten wir in den meisten Fällen ab.
Der sogenannte Hausrat wird laut Gesetz zwischen beiden Ehepartnern aufgeteilt („Hälfte Hälfte“). Oft kommt es dabei zu Schwierigkeiten. Auch gilt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, der Zugewinn während der Ehe. Dabei wir geschaut, was die jeweiligen Ehepartner vor der Eheschließung an Vermögen, Hausrat oder sonstigen (Wert-)Gegenständen hatten (sog. Anfangsvermögen). Dies gehört auch bei einer Scheidung dem jeweiligen Ehepartner. Alles während der Ehezeit erwirtschaftet oder eingenommen wurde, wird hälftig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt (sog. Endvermögen). Ein Anwalt für Familienrecht kann hier vermitteln und versuchen dabei zu helfen eine möglichst faire Aufteilung mitzugestalten. Mit kompetenter Beratung durch einen Rechtsanwalt ist es so meistens möglich eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.
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