Verkehrskontrolle/Verkehrsunfall unter Drogen- oder Alkoholeinfluss

Alkohol, Drogen, Fahrerlaubnisentzug

Verkehrsunfälle unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen (Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, etc.)  können zu einem Strafverfahren und dem Entzug der Fahrerlaubnis führen. Auch eine Verkehrskontrolle und Drogentests führen regelmäßig zu nicht unerheblichen Strafen.

Grundsätzlich hat der Nachweis von Alkohol oder anderen Drogen im Blut des Fahrers regelmäßig die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft zur Folge. Insbesondere bei Verkehrsunfällen wird dann oft automatisch davon ausgegangen, dass der Verkehrsunfall genau durch diesen Drogeneinfluss verursacht wurde.

Dadurch kann es nicht nur zur dauerhaften oder vorübergehenden Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern auch zur Anordnung von Sperrzeiten für die erneute Ausstellung der Fahrlerlaubnnis kommen.

Selbst wenn Sie in keinen Unfall verwickelt waren, wird ab einem Wert von mehr als 1,1 Promille (Alkohol im Blut) schnell der Staatsanwalt aktiv (wichtige Regelungen: §§ 315c bzw. 316 StGB oder in § 21 StVG).

Unser Rat an Sie: Melden Sie sich umgehend bei uns. Als Rechtsanwälte haben wir das Recht die polizeilichen und staatsanwaltlichen Akten einzusehen. Anschließend kann man die weitere, direkt auf Sie zugeschnittene und angepasste, Strategie entwickeln.

Machen Sie auch von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch. Sie sind als Beschuldigte/r nicht verpflichtet sich oder einen Angehörigen zu belasten. Am Besten ist es, gegenüber der Polizei zu schweigen.