Verkehrsunfälle: Wann zahlt wer?

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Im Grunde gibt es zwei Arten von Verkehrsunfällen: Die, an denen Sie keine Schuld tragen. Und die, die Sie verschuldet haben. Nun liegt der Gedanke nahe, dass Sie im Falle eines Unfalls ohne eigene Schuld auf der sicheren Seite sind und sich keine weiteren Gedanken machen müssen. Doch so einfach ist das nicht, und Sie tun gut daran, den Verkehrsunfall auch dann ernst zu nehmen, wenn Sie ihn nicht verschuldet haben.

Ein freundlicher Anruf der gegnerischen Versicherung

Versicherungsunternehmen beschäftigen oft überaus freundliche Menschen. Die werden dann gern entsprechend ihrer Fähigkeiten eingesetzt. Eine solcher Fähigkeiten ist eine gute Rhetorik. Und so kann es passieren, dass Sie nach einem Verkehrsunfall ein höfliches Schreiben oder einen zuvorkommenden Anruf bekommen.

In dieser von der Versicherung des Unfallgegners durchgeführten Geste wird Ihnen gern der Eindruck vermittelt, die Versicherung kümmere sich um alles, Sie bräuchten also gar nichts zu unternehmen und könnten sich entspannt zurücklehnen.

So geschmeichelt Sie sich auch fühlen mögen, bleiben Sie aufmerksam! Denn Versicherungen sind Unternehmen wie andere auch, und das bedeutet, dass sie auf Gewinnmaximierung und Ausgabenreduzierung gepolt sind. Sie stecken gewissermaßen mittendrin in einem Wettkampf der Versicherer. Die gegnerische Versicherung möchte ihren eigenen finanziellen Schaden möglichst geringhalten. Ihre eigene aber auch.

Spätestens wenn Ihnen nahegelegt wird, auf einen Verkehrsrechtsanwalt zu verzichten („Wir regeln das schon für Sie“) oder gar in Aussicht gestellt wird, dass Sie keinen Cent sehen, wenn Sie einen Anwalt einschalten, sollten Ihre Alarmglocken auf höchster Lautstärke läuten.

Denn die deutsche Rechtsprechung hat für Unfallschäden eine klare Linie. Für das Unfallopfer soll nach dem Verfahren der Zustand wiederhergestellt werden, der zuvor galt. Anders ausgedrückt: Am Ende der Schadensregulierung soll alles so sein, als habe der Unfall nie stattgefunden.

Dazu gehören auch gleiche Voraussetzungen zwischen Ihnen und den Versicherungen. Die kennen sich naturgemäß in der Thematik bestens aus, was man von Ihnen nicht so einfach erwarten kann. Sie haben also ohne zusätzliche Kosten meist Anspruch auf einen Anwalt, auch wenn das der gegnerischen Versicherung nicht passen mag.

Ihre Pflichten nach einem Unfall

Die oben genannte Aussage, Sie müssten sich um nichts kümmern, ist gleich doppelt falsch. Erstens, weil die gegnerische Versicherung (wie gesagt) alles versuchen wird, um unbeschadet aus der Sache herauszukommen. Zweitens aber auch, weil Sie sehr wohl etwas tun müssen. Und das ist gar nicht so wenig.

Zunächst sei aber eines vorweg erwähnt: Bei kleineren Blechschäden ist es unter Umständen (aber auch nicht immer!) sinnvoll, sich mit dem Unfallgegner ohne das Hinzuziehen von Polizei oder Versicherungen zu einigen. Häufig gelingt das, man einigt sich finanziell und zieht seiner Wege. Doch darauf sollten Sie sich nicht verlassen, und insbesondere, wenn der Schaden größer ist, gelingt die Einigung auf „unbürokratischem“ Wege längst nicht immer. Und ist auch nicht immer ratsam.

Folgende Aufgaben stehen an, wenn sich ein Unfall ereignet hat:

  1. Sichern Sie zunächst die Unfallstelle ab. Schalten Sie also den Warnblinker ein, stellen Sie ein Warndreieck auf und ziehen Sie sich Ihre Warnweste an. Wenn es möglich ist, entfernen Sie Ihren Wagen aus dem Gefahrenbereich.
  2. Sollte es Verletzte geben, rufen Sie die 110 oder die 112 an. Dieser Anruf ist aber auch empfehlenswert, wenn es keine Verletzten gibt. Anrufe bei der 110 oder der 112 sind übrigens immer kostenlos, sogar, wenn Sie ein Prepaid-Handy, aber kein Guthaben mehr haben.
  3. Dokumentieren Sie den Unfallhergang. Beginnen sie mit Anschrift, Kennzeichen und den Versicherungsdaten. Wenn es Zeugen gibt, führen Sie auch diese mit auf. Und fertigen Sie möglichst einen kleinen Unfallbericht an, den Sie auch vom Unfallgegner unterschreiben lassen.
  4. Melden Sie den Schaden dann unverzüglich Ihrer Versicherung.

Fassen wir noch einmal zusammen, was eine Schadensmeldung beinhalten sollte:

  • den Unfallort
  • den Tag und die Uhrzeit
  • die Namen, Anschriften und Versicherungen aller am Unfall beteiligten Personen
  • Details, die Aufschluss über den Unfallhergang geben
  • Fotos von beschädigten Sachen und von der Unfallstelle
  • die Unterschriften von Zeugen und anderen am Unfall Beteiligten
  • eine Unfallskizze

Wer zahlt bei einem Unfall, wenn beide Unfallgegner die Schuld tragen?

Mit dem Naturell von Versicherungen haben wir uns ja bereits beschäftigt. So nett und freundlich Sie sich Ihnen auch präsentieren, es geht ihnen in erster Linie um den eigenen Vorteil.

Grundsätzlich zahlt, das wissen wir jetzt, die Versicherung des Unfallgegners den Schaden, wenn dieser ihn verursacht hat. Das sollte normalerweise reibungslos über die Bühne gehen, aber wir haben oben gesehen, dass es nicht immer so läuft. Im Zweifel macht es also Sinn, auch als Verkehrsteilnehmer, der schuldlos an dem Unfall ist, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Er wird Ihnen auch sagen können, unter welchen Voraussetzungen die gegnerische Versicherung dessen Kosten übernehmen muss.

Wenn nun aber beide Unfallgegner eine Teilschuld haben, kommen die betroffenen Versicherungen erst so richtig auf „Betriebstemperatur“. Denn Versicherungsgesellschaft A hat kein Interesse an Ausgaben, während Versicherungsgesellschaft B ihr in diesem Fall in nichts nachsteht.

Nun ist die Verteilung der Schuld in diesem Zusammenhang die Frage aller Fragen. Und die muss nicht zwangsläufig gleichmäßig verteilt werden, im Gegenteil. Je nach genauer Sachlage kann der eine Unfallgegner lediglich 10 Prozent Mitschuld tragen, während der andere für die verbleibenden 90 Prozent verantwortlich gemacht wird. Spätestens an dieser Stelle ist ein Anwalt ratsam, denn bei der Frage der Aufteilung der Schuld bewegen wir uns in einem Minenfeld.

Wer zahlt bei einem Unfall? Eine Zusammenfassung

Fassen wir also noch einmal zusammen, wer bei einem Unfall für die Zahlung des Schadens in Betracht kommt:

  • Der Unfallgegner: Ist klar, dass Ihr Unfallgegner den Unfall ganz allein verschuldet hat, muss er bzw. seine Versicherung auch zahlen. Man darf dabei aber nicht vergessen, dass die Schuldfrage durchaus unterschiedlich bewertet werden kann. Es mag also 100 Prozent Schuld geben, daraus resultiert aber nicht immer 100 Prozent Sicherheit.
  • Beide am Unfall Beteiligten: Das kann eindeutig, aber auch recht verstrickt sein, wie wir oben bereits geschildert haben.
  • Der Rechtsschutzversicherer: Eine Rechtsschutzversicherung kann nicht schaden. Es gibt sogar Anwälte, die eine haben. Auch hier gilt aber, den Unfallhergang bis ins Detail zu kennen und mit dem Versicherer zu besprechen. Sollte keine Rechtsschutzversicherungspolice in Ihrem Regal zu finden sein, kann womöglich ein Anwalt helfen, ohne dass für Sie dabei Kosten entstehen. Fragen Sie beim Anwalt nach, er wird Ihnen genauer sagen können, wie sich die konkrete Situation darstellt.
  • Der Kaskoversicherer: In bestimmten Situationen kommt Ihre Kaskoversicherung für den Schaden auf. Aber auch das gilt – Sie ahnen es! – nicht immer und grundsätzlich. Zudem kann es sein, dass Sie Ihren Schadensfreiheits-Rabatt verlieren. Und es gibt Unfallhergänge, die dazu führen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen muss.

Unsere Empfehlung für Sie

Wir wünschen Ihnen, dass Sie möglichst nie in einen Unfall verwickelt sein werden. Und wenn es sich schon nicht umgehen lässt, dann möge es nur ein kleiner Blechschaden sein, der sich leicht mit einem „Handschlag“ aus der Welt bringen lässt.

Ein wenig Wasser müssen wir jedoch auch in diesen Wein schütten. Denn was auf den ersten Blick wie eine Kleinigkeit aussieht, kann sich später als deutlich gravierender herausstellen. Wenn aus einem vermeintlichen Blechschaden eine beschädigte Karosserie wird, lässt sich das meist nicht mit einem oder zwei Geldscheinen regeln.

Kurzum: Ein Unfall ist nie schön. Und er sollte nie auf die leichte Schulter genommen werden. Es gibt einfach zu viele Faktoren, mit denen man zunächst nicht rechnet.