Berliner Rechtsanwaltskanzlei Menaker

Rechtsanwalt für
Familienrecht in Berlin

Alan Menaker - Rechtsanwalt und Notar

Scheidung

Anwalt für Familienrecht

Das Familienrecht ist ein umfangreiches Rechtsgebiet, das unter anderem Scheidung und Unterhaltsstreitigkeiten umfasst. Seit vielen Jahren unterstützen wir unsere Mandanten kompetent in diesen Bereichen.

Besonders im Falle einer Scheidung kommt es häufig zu einer finanziellen Ausnahmesituation. Diese Herausforderungen kann ich als Anwalt für Familienrecht erfolgreich für unsere Mandanten meistern.

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Häufige gestellte Fragen

Bei der Scheidung spielt der Zugewinn eine zentrale Rolle. Wir ermitteln den während der Ehe erzielten Vermögenszuwachs und sorgen für eine faire Aufteilung. Dazu analysieren wir die Vermögensentwicklung, erstellen eine transparente Zugewinnausgleichsrechnung und vertreten Ihre Interessen vor Gericht und in außergerichtlichen Verhandlungen.

Eine Trennung muss räumlich, auch innerhalb der Ehewohnung, wenn genügend Platz da ist, wirtschaftlich und mit Trennungswillen erfolgen.

Die Kosten für eine Scheidung richten sich nach der Gebührentabelle für Rechtsanwälte. Entscheidend für die Kostenkalkulation ist die Höhe des „Streitwerts“, der vom konkreten Einzelfall abhängt. Für einkommensschwache Mandanten können wir als Anwälte die Gewährung von Prozesskostenhilfe beantragen. Außerdem kann ein Ehegatte unter Umständen verpflichtet sein, die Kosten des Anwalts zu übernehmen, wenn er über ein deutlich höheres Einkommen verfügt. Zu dieser Frage können wir bereits nach einem ersten Beratungsgespräch konkrete Auskünfte geben.

Voraussetzung für die Scheidung ist das Zerrüttungsprinzip. Ein sogenanntes Verschulden (z. B. „Fremdgehen“) eines Ehepartners ist für die Scheidung nicht erforderlich. Nach dem Zerrüttungsprinzip gilt eine Ehe als zerrüttet, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Nach Ablauf dieses Trennungsjahres kann die Ehe im beiderseitigen Einverständnis geschieden werden. Weigert sich ein Ehegatte der Scheidung zuzustimmen, kann die Auflösung der Ehe in bestimmten Fällen erst nach zwei weiteren Jahren erfolgen.

Eine Trennung muss räumlich, auch innerhalb der Ehewohnung, wenn genügend Platz da ist, wirtschaftlich und mit Trennungswillen erfolgen.

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Ja. Für jeden Ehegatten besteht im familiengerichtlichen Scheidungsverfahren ein Anwaltszwang. Ein Anwalt für Familienrecht wird nur dann nicht zwingend benötigt, wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgt. Dennoch muss auch bei einer einvernehmlichen Scheidung zumindest eine Partei anwaltlich vertreten sein.

Als Berliner Anwalt für Familienrecht können wir aus Erfahrung dazu raten, so früh wie möglich anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Von einem gemeinsamen Anwalt für beide Ehepartner raten wir in den meisten Fällen ebenfalls ab.

Der sogenannte Hausrat wird laut Gesetz zwischen beiden Ehepartnern in gleichen Teile aufgeteilt. In der Praxis kommt es oft dabei zu Schwierigkeiten. Auch gilt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, der Zugewinn während der Ehe. Dabei wird betrachtet, was die jeweiligen Ehepartner vor der Eheschließung an Vermögen, Hausrat oder sonstigen (Wert-)Gegenständen besaßen (sog. Anfangsvermögen). Dies gehört auch bei einer Scheidung weiterhin dem jeweiligen Ehepartner. Alles, was während der Ehezeit erwirtschaftet oder erworben wurde, wird grundsätzlich zu gleichen Teilen aufgeteilt (sog. Endvermögen). Ein Anwalt für Familienrecht kann hier vermitteln und dabei helfen, eine möglichst faire Aufteilung zu erreichen. Mit kompetenter anwaltlicher Beratung ist es in den meisten Fällen möglich, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.

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