Verkehrsrecht in Berlin
Verkehrsrecht allgemein
Die große Vielfalt der unterschiedlichen verkehrsrechtlichen Fragestellungen verlangt unbedingt nach kompetenter Beratung. Nur durch eine Spezialisierung im Bereich des Verkehrsrechts ist dies zu erreichen. Gleichzeitig betrifft das Verkehrsrecht nicht nur offensichtliche Teilnehmer am Straßenverkehr, also Pkw, Lkw oder Fahrradfahrer. Auch Fußgänger können leicht in eine Konfliktsituation geraten in der es guter Beratung bedarf.
Schnelleinstieg ins Verkehrsrecht:
- Mandanten der Kanzlei
- Unfälle im Straßenverkehr
- Ordnungswidrigkeiten & Bußgelder
- Alkohol & Drogen
- Was kostet eine anwaltliche Beratung?
- Über unsere Kanzlei?
Mandanten des Rechtsanwalts
Der Rechtsanwalt Menaker bearbeitet das Verkehrsrecht als zentrales Rechtsgebiet und kann verkehrsrechtliche Fälle regelmäßig zu Gunsten seiner Mandanten lösen. Ich übernehme einfache und komplizierte Fälle gleichermaßen. Die meisten meiner Mandaten kommen aus Berlin, mein Angebot richtet sich grundsätzlich jedoch an Mandanten aus ganz Deutschland, wobei wir regelmäßig Verkehrsrechtsfälle aus dem europäischen Ausland bearbeiten (Verkehrsunfälle, Bußgelder, etc.). Bei unserer Beratung setzen wir auf Verbindlichkeit und Kostentransparenz. Außerdem arbeiten wir selbstverständlich mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Das Angebot der Kanzlei richtet sich auch an Firmen und Dienstleister, die täglich viel im Straßenverkehr unterwegs sind oder mit diesem mittelbar in Berührung kommen, wie z.B. Werkstätten, Fahrschulen, Fahrdienste, Autoverkäufer bzw. Händler u.ä.
Unfälle im Straßenverkehr
Ein Verkehrsunfall ereignet sich schnell, insbesondere in einer verkehrsreichen Großstadt wie Berlin. Die Unfallbeteiligten, öfters auch mehrere, streiten dann um Schuldfragen, die im Rahmen der Schadenersatzansprüche eine wichtige Rolle spielen. Was Sie wissen müssen: Bei einem Verkehrsunfall sind Sie als Halter des Fahrzeugs grundsätzlich erster Ansprechpartner, wenn es um die Haftung geht. Der Grund ist die sogenannte Betriebsgefahr. Sie besagt, dass alleine die Tatsache, dass jemand Auto fährt, eine generelle Gefahr darstellt. So kommt es zu der Herleitung, dass Sie in jedem Fall in der Haftung stehen.
Noch „unbarmherziger“ ist die Sachlage, wenn durch einen Verkehrsunfall Fußgänger Schäden erleiden. Selbst wenn Sie nachweisen können, dass auch ein „Idealfahrer“ den Unfall mit einem Fußgänger nicht hätte verhindern können (was ja schon an sich nahezu unmöglich erscheint), werden Sie in eine unangenehme rechtliche Situation geraten. Lediglich wenn „höhere Gewalt“ vorliegt, ist das Gesetz milder gestimmt. Wenn also der Unfall mit einem Fußgänger nach menschlichem Ermessen unmöglich vorhersehbar war, wird ein wenig Druck vom Autofahrer genommen.
Aussichtslos ist die Lage jedoch nicht Weiterlesen…
Ordnungswidrigkeiten & Bußgelder im Verkehrsrecht
Sie haben einen Strafzettel erhalten? Sie wurden geblitzt und haben die zulässige Geschwindigkeit überschritten? Sie sind alkoholisiert gefahren oder haben sonstige Rauschmittel (Cannabis, Kokain usw.) zu sich genommen?
Bei der Definition von Ordnungswidrigkeiten geht es immer zunächst um die Frage der kriminellen Energie, die der „Übeltäter“ in sich trägt. Die wird über konkretes Verhalten ermittelt. Wenn Sie beispielsweise an eine Ampel heranfahren und diese gerade dabei ist, von Grün auf Rot umzuspringen, entscheiden Sie innerhalb von Bruchteilen von Sekunden, ob Sie weiterfahren (bzw. noch einmal kurz aufs Gaspedal treten) oder anhalten. Womöglich treffen Sie dann die falsche Entscheidung und schaffen es nicht mehr rechtzeitig, sie fahren also bei „Kirschgrün“ über die Ampel. Steht dann ein Blitzer parat, sind Sie eine Ordnungswidrigkeit überführt.
Warum? Weil Sie ihre Tat nicht von langer Hand vorbereitet, also spontan gehandelt haben.
Auf den ersten Blick anders gelagert scheint Falschparken zu sein. Hier haben Sie mehr Zeit, sich vorzubereiten, also das nicht erlaubte Abstellen Ihres Fahrzeugs zu planen. Der Logik von eben folgend, müsste hier mehr als eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, handeln Sie doch eigentlich nicht spontan. Doch der Gesetzgeber ist auch hier eher milde gestimmt. Er unterstellt auch bei Falschparken keinen Vorsatz, sondern eine Handlung aus der Situation heraus. Diese Situation macht die angenommene Tatsache aus, dass der Fahrer des Wagens einen Parkplatz sucht, keinen findet und dann – eben doch spontan – dort parkt, wo es nicht erlaubt ist.
Die (geringe) Höhe des Unrechts dient letztlich dazu, die Gerichte nicht zu überfordern. Denn Ordnungswidrigkeiten kommen nicht vor Gericht, sondern werden durch die Bußgeldstellen geregelt. Weiterlesen…
Alkohol & Drogen
Verkehrsunfälle unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen (Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, etc.) können zu einem Strafverfahren und dem Entzug der Fahrerlaubnis führen. Auch eine Verkehrskontrolle und Drogentests führen regelmäßig zu nicht unerheblichen Strafen.
Natürlich könnte man argumentieren, dass Alkohol ebenso eine Droge ist wie Cannabis oder Kokain. Es wäre sogar eins schlüssiges Argument, dienen doch alle genannten Substanzen (und etliche weitere mehr) dem Rausch. Doch der Gesetzgeber unterscheidet dennoch zwischen Drogen und Alkohol.
Unter Alkoholeinfluss zu fahren, ist per se ja bekanntlich nicht verboten. Die Grenze, die überschritten werden muss, ist zwar nicht in Stein gemeißelt, aber eine gewisse Toleranz gibt es bei Fahrten unter Alkoholeinfluss. Bei Drogen sieht die Sache anders aus. Aus einem einfachen Grund: Drogen sind verboten. Und so liegt es eigentlich nahe, dass es in diesem Fall keine Grenzwerte wie bei Alkohol geben kann. Denn wenn es nicht erlaubt ist, eine bestimmte Substanz einzunehmen, muss das Fahren mit der Wirkung ebendieser folgerichtig verboten sein.
Egal, ob Sie wegen vermeintlicher Drogen oder wegen Alkohols angehalten werden, es ist wichtig, dass Sie nichts Unüberlegtes tun. Denn das kann Ihnen womöglich später zum Verhängnis vor einem Richter werden. Was Sie tun müssen oder nicht müssen, sagte Ihnen die Polizei in aller Regel nicht. Sie versucht, so viel wie möglich aus Ihnen „herauszuholen“, was dann später für Sie zum Nachteil werden kann.
Deshalb sind Sie auf der besseren Seite, wenn Sie im Fall eines Falles gleich einen Anwalt einschalten. Wir kümmern uns dann um das weitere Vorgehen und wissen genau, was Ihre Rechte sind. Und setzen diese für Sie durch. Weiterlesen…
Was kostet eine anwaltliche Beratung?
In sehr vielen Fällen ist der Gang zu einem Anwalt unausweichlich, weil ein Streitfall sich so weit hochschaukelt, dass juristischer Rat Pflicht sein sollte. Dennoch findet der Besuch beim Juristen nicht statt. Warum? Weil allzu oft angenommen wird, dass man sich den Rechtsanwalt sowieso nicht leisten kann. Ein Blick auf die Fakten hilft, dieses Missverständnis auszuräumen. Denn oft sind Kosten niedriger als gedacht Weiterlesen…
Über die Kanzlei Menaker
Unsere Schwerpunkte sind das Verkehrsrecht, das Arbeitsrecht und das Familienrecht. Manch einer mag dabei zunächst an Auffahrunfälle und Blechschäden denken. Ärgerlich zwar, aber keine große Sache. Doch ein näherer Blick auf das Thema bringt schnell Klarheit: Verkehrsrecht ist eine komplexe Angelegenheit, die zahlreiche Aspekte beinhaltet.
Alleine ein vermeintlich kleiner Unfall kann große Folgen haben. Meist bleibt es nämlich nicht bei ein paar Kratzern oder Lackschäden. Bevor ein Schaden überhaupt reguliert werden kann, muss womöglich ein Sachverständiger beauftragt werden. Vielleicht kommt es zu Verdienstausfällen, womöglich sogar zu Kuren oder Reha-Aufenthalten. All das muss bezahlt werden, und immer muss geklärt werden, wer wofür haftet. Selbst wenn die Sachlage auf den ersten Blick unzweideutig erscheint, stellt sich nicht selten später heraus, dass der Anwalt des Unfallgegners eine komplett andere Wahrnehmung auf den Unfallverlauf hat als Sie.
Oft genug kommen Menschen in unsere Kanzlei und fallen „aus allen Wolken“. Nach einem Verkehrsunfall schien alles in Ordnung und geregelt zu sein. Bis plötzlich ein Brief von einem Anwalt im Briefkasten lag, der deutlich machte, dass sich die Schuldfrage ganz anders darstellt, als gedacht. Hier kommen wir ins Spiel und werden für unsere Mandaten aktiv.
Komplexer als häufig angenommen sind auch „Kleinigkeiten“ wie Ordnungswidrigkeiten. Wer hier zu schnell handelt oder ungünstig reagiert, kommt schnell in eine Situation, die womöglich mit anwaltlichem Rat zu vermeiden gewesen wäre. Über die Fragen, wann ein Bußgeld bezahlt werden muss, zu welchen Angaben man verpflichtet ist oder was genau überhaupt unter dem Oberbegriff Ordnungswidrig läuft, herrscht nicht immer Klarheit, im Gegenteil. Wir klären auch im Falle von Ordnungswidrigkeiten auf und begleiten unsere Mandanten au dem Weg zur richtigen Verhaltensweise.
Immer wieder begegnet uns in unserer täglichen Praxis das Thema Drogen und Alkohol. Harte Drogen wie Kokain oder Morphin spielen eine ebenso wichtige Rolle wie weiche Drogen wie etwa Cannabis. Und natürlich ist Alkohol ein großes Thema. Schon das richtige Verhalten bei einer Fahrzeugkontrolle wirft viele Fragen auf. Wie muss ich mich verhalten, wenn ich angehalten werde? Bin ich verpflichtet, ins „Röhrchen“ zu blasen? Und muss ich überhaupt auf die Frage antworten, ob ich Alkohol oder Drogen genommen habe?
Wir kennen die richtigen Antworten und beraten unsere Klienten rundum die gesamte Thematik.
Übrigens: Unsere Klienten sind selbstverständlich nicht nur Autofahrer. Wir kümmern uns mit der gleichen Hingabe um Radfahrer, Fußgänger und alle, die im Straßenverkehr unterwegs sind. Und das ist in unserer Zeit wirklich fast jeder, denn der Verkehr ist allgegenwärtig.