Es versteht sich von selbst, dass der Testamentsvollstrecker juristisch ausgebildet sein muss. Ein Laie ist nicht nur fachlich mit diesem Amt überfordert. Er wird, wenn er dazu beiträgt, dass Schäden entstehen, auch vollumfänglich dafür haftbar gemacht. Dies regelt der § 2219 BGB.

Zudem ist es nicht zielführend, wenn der Testamentsvollstrecker selbst Miterbe oder auch nur Angehöriger ist. Im Falle einer solchen Konstellation sind Konflikte vorprogrammiert und tragen dazu bei, dass weitere Konfliktfelder entstehen.

Alles in allem lässt sich festhalten, dass die Rolle des Testamentsvollstreckers eine sehr wichtige ist und die Ausübung dieser Funktion ein hohes Maß an Fachwissen erfordert. Doch allein das reicht nicht aus. Ein Testamentsvollstrecker muss sorgfältig sein, er muss neben Durchsetzungs- auch Entscheidungskraft und die Fähigkeit des Ausgleichs haben sowie innerlich unabhängig sein, also eine professionelle Distanz zu den Beteiligten haben.