Anwaltsgebühren: Oft niedriger als gedacht

Wie hoch sind die Kosten, die man für einen Rechtsanwalt kalkulieren muss? Kann sich das ein „Normalsterblicher“ überhaupt leisten? Die Antwort „Kommt drauf an“ ist nicht etwa ausweichend, sondern macht deutlich, dass von Einzelfall zu Einzelfall entschieden wird. Grund zur Panik besteht jedoch definitiv nicht!

Oft sieht es so aus: Der Gang zu einem Anwalt ist eigentlich unausweichlich, ein Streitfall hat sich so weit hochgeschaukelt, dass juristischer Rat Pflicht sein sollte. Dennoch findet der Besuch beim Juristen nicht statt. Warum? Weil allzu oft angenommen wird, dass man sich den Rechtsanwalt sowieso nicht leisten kann. Ein Blick auf die Fakten hilft, dieses Missverständnis auszuräumen.

Anwaltskosten für das Erstgespräch: Genau hingeschaut!

Ein Rechtsstreit kann teuer werden. Es wäre nicht seriös, würde man etwas anderes behaupten. Doch Rechtsstreit ist nicht gleich Rechtsstreit. Bevor es überhaupt darum geht, vor den Richter zu treten, ist ein Erstgespräch ratsam. Und das kostet – um es lapidar zu formulieren – nicht gleich die Welt.

Erleichternd hinzu kommt die Tatsache, das seit dem 1.7.2006 die Beratungskosten zwischen Anwalt und Klient individuell ausgehandelt werden können. Gesetzliche Vorgaben, die womöglich zu Einschränkungen führen, sind also aus der Welt geschaffen.

Gerade beim ersten Beratungsgespräch wird häufig bei der Zielgruppe unterschieden, aber auch beim Thema, um das sich das Gespräch dreht. Studenten erhalten beispielsweise oft reduzierte Stundensätze,um sich eine Beratung überhaupt leisten zu können. Andere Ratsuchende – womit wir wieder beim „Normalsterblichen“ wären – zahlen etwas höhere Stundensätze. Noch etwas tiefer in die Tasche greifen müssen mittlere und große Unternehmen. Das ist schon der Ausgangsproblematik geschuldet, die in diesen Fällen meist komplexer ist und entsprechend mehr Aufwand für den Anwaltlich bedeutet.

Die Gebühren für das Erstgespräch werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet.

Nicht alles ist frei verhandelbar

Natürlich müssen Anwälte sich an Gebührenordnungen halten. Wie hoch diese sind, richtet sich nach dem Einzelfall und danach, ob es überhaupt vor Gericht geht. Unterschieden wird zwischen gerichtlichen und außergerichtlichen Tätigkeiten, wobei die zuletzt genannten günstiger sind.

Was ein Anwalt kostet, hängt auch von der Frage hab, ob der Streitwert als Basis genommen wird oder ein Zeithonorar. Man kann nicht pauschal sagen, das eine oder andere sei günstiger. Hilfreich ist daher die Erstellung einer Musterabrechnung, aus der klar ersichtlich wird, was auf den Mandanten finanziell zukommt.

Weitere Möglichkeiten der Abrechnung mit dem Anwalt

Das Gesetzt erlaubt bei der Kostenberechnung von Anwälten durchaus eine gewisse Kreativität. Denkbar sind ein gestaffeltes Zeithonorar, die Vereinbarung über eine Pauschalzeit oder gleich die Festlegung auf einen Fixbetrag. Zudem lassen sich gerichtliche und außergerichtliche Kosten splitten.

Gebührenverhandlungen: Eine Hand wäscht die andere?

Wenn wir schon beim Thema Kreativität sind: Es ist tatsächlich denkbar, dass ein Teil der Kosten durch die Gegenleistung des Klienten erbracht wird. Versteht der sich zum Beispiel auf die Reparatur von Autos, besteht die Möglichkeit, eine solche mit den Anwaltskosten zu verrechnen. Die Gegenleistung muss jedoch ordnungsgemäß abgerechnet werden, und in der Praxis kommt diese Form der Verrechnung eher selten vor.

Geld bei Erfolg?

Wer schon einmal amerikanische Anwalts-Serien im Fernsehen verfolgt hat, könnte auf eine auf den ersten Blick charmante Idee kommen: Geld nur Erfolgsfall.

Das klingt erst einmal gut, denn verliert der Rechtsanwalt den Prozess, wird für den Klienten keine Bezahlung fällig. Gewinnt er ihn dagegen, lässt er sich das recht fürstlich vergüten. Eine klassische Win-win-Situation, sollte man meinen. Doch die Sache hat einen Haken.

Erfolgshonorare dürfen per Gesetz in Deutschland nicht vereinbart werden. Ganz ausgeträumt muss der Traum damit nicht sein, denn es gibt – wie ja eigentlich immer – Ausnahmen von diesem Verbot. Ob und wann diese zutreffen, muss im Einzelfall geprüft werden.

Fazit

Ein Anwalt muss wahrlich kein Heidengeld kosten. Es kommt immer darauf an, um was es geht und welcher Aufwand betrieben werden muss.

Das Erstgespräch kann sich aber fast jeder leisten, und bevor man es riskiert, überhaupt nicht zu seinem Recht zu kommen, kann es ratsam sein, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Die Kosten sind überschaubar und hinterher ist man schlauer. Wie immer.