Die gute Nachricht: Eine Abfindung stellt kein Arbeitsentgelt dar. Es wird also nicht dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, sondern als Entlassungsentschädigung betrachtet. Das bedeutet, dass auch keine Sozialabgaben fällig werden, also weder Abgaben für die Renten,- die Pflege-, die Kranken– oder die Arbeitslosenversicherung.

Die weniger gute Nachricht: Abfindungen fallen unter die Besteuerung im Rahmen der Regeln des Lohnsteuerabzugs.

Die Voraussetzungen für eine Abfindung sind nicht immer leicht zu durchschauen. Zu viele Varianten und Aspekte sind zu berücksichtigen, um zu einer eindeutigen Antwort zu kommen. Und da Arbeitgeber in der Regel eine andere Interessenlage haben als Arbeitnehmer, ist von dieser Seite aus kaum Hilfe zu erwarten.

Im Zweifel ist es ratsam, sich an einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden. Dieser wird sich in der Materie auskennen und weiß, was zu tun ist.