Das lässt sich pauschal nicht sagen, aber wenn einige Punkte greifen, stehen die Chancen für eine Abfindung gar nicht schlecht, etwa wenn

  • die Kündigung unwirksam ist bzw. der Arbeitgeber befürchten muss, vor einem Arbeitsgericht zu scheitern
  • es einen hohen Bestandsschutz gibt, also eine lange Betriebszugehörigkeit vorliegt (was die Höhe der Abfindung ja erhöht)
  • ein Sonderkündigungsschutz vorliegt (zum Beispiel bei Schwangerschaft oder bei der Mitgliedschaft im Betriebsrat)
  • der Arbeitgeber den ausgeprägten Wunsch hat, das Arbeitsverhältnis zu beenden

Last but not least ist es natürlich auch eine Frage des Verhandlungsgeschicks, wie hoch die Abfindung ausfällt. Ob man sich der Situation gewachsen fühlt oder anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt, ist die individuelle Entscheidung, die jeder selbst treffen muss.

Zunächst aber gilt erst einmal, herauszufinden, ob überhaupt die Voraussetzungen für eine Abfindung gegeben sind. Bei dieser Frage ist ein Anwalt meist eine gute Idee, je nach Fall ist er sogar unverzichtbar.