Anwalt für Arbeitnehmer in Berlin

Rechtsberatung für Arbeitnehmer

Ich vertrete Sie als Anwalt in Berlin und berate Sie sowohl außergerichtlich, als auch vor Gericht. Insbesondere bin ich Ihnen bei der Erhebung und Durchführung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht, nicht nur in Berlin, behilflich.

  • Sie sind gekündigt worden und möchten dagegen vorgehen?
  • Ihr Arbeitgeber zahlt Ihren Lohn nicht oder nicht pünktlich?
  • Sie möchten in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gründen und brauchen dabei Hilfe?
  • Sie haben sonstige Probleme mit Ihrem Arbeitgeber?

Durch meinen großen Erfahrungsschatz kann ich Ihnen die bestmögliche Beratung bieten.

Wie verhalte ich mich richtig bei einer Kündigung?

Ihr Arbeitgeber hat Sie gekündigt. Nun möchten Sie wissen: Wie verhalte ich mich richtig? Ganz gleich ob ordentliche oder außerordentliche Kündigung, Sie müssen innerhalb von drei Wochen vor dem zuständigen Arbeitsgericht Klage (sogenannte Kündigungsschutzklage) erheben. Die Erhebung der Klage dient vorrangig der Fristwahrung.

Ob die Kündigung wirksam ist, entscheidet sich erst im Laufe des gerichtlichen Verfahrens.

Eine Kündigung ist immer an formale Voraussetzungen geknüpft. Um Sie bestmöglich beraten zu können, bitten wir Sie zum Erstgespräch folgende Unterlagen mitzubringen:

  • das Kündigungsschreiben
  • den Arbeitsvertrag
  • die letzten 6 Gehaltsnachweise

Vergessen Sie nicht:
Gegen eine Kündigung kann man sich nur binnen drei Wochen nach Zugang zur Wehr setzten. Es ist Eile geboten. Zögern Sie nicht und rufen Sie mich als Anwalt in Berlin gleich an und nehmen Sie Kontakt mit mir auf.

Kontakt
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    Bürozeiten:
    Mo., Di. & Do. 09:30 – 12.30 Uhr & 13:30 – 17:30 Uhr
    Mi. & Fr. 10:00 – 14:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung.

    Sie können Ihre Anfrage auch direkt per Kontaktformular stellen. Dabei stimmen Sie zu, dass Ihre Angaben zur Kontaktaufnahme gespeichert werden.

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