Rechtsanwalt für Familienrecht Berlin
Anwalt für Familienrecht und Erbrecht in Berlin
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- Hohe Spezialisierung
Familienrecht
Familienrecht ist ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet. Dazu gehören u.a. Fragen zur Scheidung, Unterhaltsstreitigkeiten, elterliche Sorge oder das Umgangsrecht mit dem eigenen Kind. Seit vielen Jahren helfe ich unseren Berliner Mandanten bei diesem Thema.
Bei einer Scheidung kommt es häufig nicht nur zu einer emotionalen, sondern auch zu einer finanziellen Ausnahmesituation. Die Frage des Sorgerechts ist zusammen mit der Klärung des Umgangsrechts in den meisten Fällen die emotionalste und wichtigste Streitfrage während eines Scheidungsprozesses. Diese Herausforderungen kann ich als Anwalt erfolgreich für unsere Mandanten meistern, indem ich Sie nicht nur fachlich kompetent betreuen, sondern auch mit viel Fingerspitzengefühl an die für meine Mandanten meist schwierige Ausnahmesituation herangehen.
Schnelleinstieg ins Familienrecht:
Ehescheidung
Wenn eine Beziehung nicht mehr zu retten ist, läuft es auf eine Scheidung hinaus. Ob eine solche Trennung unvermeidbar ist, müssen die Ehepartner letztlich selbst entscheiden, und wenn selbst eine Mediation nicht helfen konnte, ist die endgültige Trennung meist der bessere Weg.
Bei einer Scheidung gibt es zahlreiche Bereiche zu regeln. Neben der wohnlichen Situation und der Aufteilung gemeinschaftlich angeschaffter Güter kommt ein weiterer Aspekt hinzu, wenn Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind. Hier geht es dann um das Unterhaltsrecht oder auch die Frage danach, bei wem das Kind/die Kinder bleiben.
Da die psychischen Belastungen für beide Partner in der Regel sehr hoch sind, ist es sinnvoll und notwendig, den formellen Ablauf unter Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts zu bestreiten. Er wird auch alles dafür tun, dass keine Fragen offenbleiben und beide Partner nachher ein neues Leben beginnen können. Weiterlesen
Kindesunterhalt
So eindeutig festgelegt ist, dass Kindesunterhalt gezahlt werden muss, so komplex sind die unterschiedlichen Ausprägungen und Voraussetzungen hierfür. Alles beginnt bei der Frage, ob der Ex-Partner überhaupt unterhaltspflichtig ist.
Schon an diesem Punkt müssen zahlreiche finanzielle Faktoren einbezogen werden, um zu verlässlichen Ergebnissen zu kommen. Solange beide Elternteile in einem gemeinsamen Haushalt leben, sind sie beide unterhaltspflichtig gegenüber dem Kind. Ist ein Partner ausgezogen, bekommt derjenige, bei dem das Kind geblieben ist, Unterhalt.
Entscheidend ist zudem die Frage nach der Dauer des Kindesunterhaltes. Vereinfacht ausgedrückt kann man sagen, dass dem Kind Unterhalt zusteht, bis es auf eigenen Beinen steht, also im Sinne des Gesetzes als nicht mehr bedürftig anzusehen ist. Weiterlesen
Scheidungskosten
Bei jeder Scheidung fallen Anwalts- und Gerichtskosten an. Wie hoch diese sind, richtete sich bis 2009 nach dem Streitwert, der später in den Verfahrenswert umbenannt wurde. Die Berechnung erfolgt aus dem Nettoverdienst beider Ehepartner und wird mal drei Monate multipliziert.
Allerdings erhalten weder Gericht noch Anwalt den vollen Verfahrenswert, sondern lediglich einen festgelegten Anteil daraus. Damit wird sichergestellt, dass die Kosten für eine Scheidung nicht willkürlich in die Höhe getrieben werden können.
Da die Höhe der Scheidungskosten von zahlreichen Faktoren abhängt, sind die Kosten für den Anwalt jedoch nicht allgemein geregelt. Je nach Fall und Komplexität können also unterschiedlich hohe Kosten entstehen. Was die Scheidung im Endeffekt kostet, muss im Einzelfall geprüft werden. Weiterlesen
Testament, Erbvertrag und Vermächtnis
Die Unterschiede zwischen Testament, Erbvertrag und Vermächtnis sollten Sie kennen, wenn Sie sich mit dem umfangreichen Thema Ihres Nachlasses auseinandersetzen. Am bekanntesten in der allgemeinen Wahrnehmung ist sicher das Testament. Aber auch dort gilt es, sich mit den Details zu beschäftigen, damit das aufgesetzte Dokument auch wirklich verbindlich gültig ist.
Eine der Fragen, die sich immer wieder stellt, ist die nach der Notwendigkeit eines Notars. Dieser muss nicht zwingend in die Organisation des Nachlasses einbezogen werden, unter bestimmten Voraussetzungen kann auf ihn aber nicht verzichtet werden.
Ob für Sie das Testament, der Erbvertrag oder das Vermächtnis die richtige Wahl ist, lässt sich pauschal nicht sagen, es bedarf der Prüfung des Einzelfalls. Weiterlesen
Steuer
Handelsregister
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das wichtige Informationen über Unternehmen enthält, wie beispielsweise den Niederlassungsort, die Gesellschaftsform oder das Stammkapital. Jeder Geschäftsführer (ausgenommen sind Kleingewerbebetriebe) ist verpflichtet, seine Firma öffentlich in beglaubigter Form durch einen Notar beim zuständigen Handelsregister anzumelden.
Ändern sich die Verhältnisse innerhalb eines Unternehmens, scheiden zum Beispiel Gesellschafter aus oder neue kommen hinzu, so muss dies in das Handelsregister eingetragen werden. Eintragungspflichtig sind zum Beispiel Änderungen der Firma oder des Unternehmenssitzes oder ein Wechsel in der Geschäftsführung. Jede Form der Änderung bedarf einer notariellen Beglaubigung.
Unternehmenskauf
Wenn Geschäftsanteile verkauft werden (Anteilskaufvertrag bzw. „share deal“), besteht die Pflicht einer notariellen Beglaubigung, wenn eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) die Zielgesellschaft ist.
Mit dem gekauften Anteil erwirbt man auch einen wirtschaftlichen Anteil an dem Betriebsvermögen sowie sämtliche Aktiva und Passiva.
Auch möglich ist der Verkauf von einzelnen Wirtschaftsgütern eines Unternehmens (asset deal). Wenn mit dem Verkauf eine Immobilie zusammenhängt, ist ein Notar heranzuziehen.
Unternehmensnachfolge
Bei einer Unternehmensnachfolge oder einer Firmenübernahme wird die alte Führung aufgelöst und ein neues Unternehmen gegründet. Die Eigentumsverhältnisse ändern sich z.B. wegen eines Generationswechsels, eines Unternehmenskaufs, einer Gründung einer Tochtergesellschaft oder einer Unternehmensspaltung in zwei oder mehrere Teile.
Die Übertragung eines Unternehmens kann als Kauf oder Schenkung erfolgen, wobei der Unternehmer sich bestimmte Rechte und Beteiligungen vorbehalten kann. Die Unternehmensnachfolge betrifft neben finanziellen Fragen vor allem steuerliche, gesellschaftsrechtliche und erbrechtliche Aspekte.
Es ist zu empfehlen, dass der Unternehmer ein Testament verfassen soll, in dem er die Unternehmensnachfolge für den Fall seines plötzlichen Todes regelt.
Umwandlungen von Gesellschaften
Das Umwandlungsgesetz befugt Rechtsträger zu verschmelzen, zu spalten oder deren Rechtsform zu verändern.
Umwandlungen von Gesellschaften sind rechtliche Maßnahmen, die die Rechtsform, die Struktur oder das Vermögen von Gesellschaften verändern. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) regelt die Umwandlungen im engeren Sinne.
Bei der Verschmelzung übernimmt eine Gesellschaft (übernehmende Gesellschaft) eine andere Gesellschaft in all ihren Rechten und Pflichten sowie ihrem Vermögen. Mit der Verschmelzung erlischt die übertragende Gesellschaft. Grundsätzlich darf sie Gesellschaftsanteile an der übernehmenden Gesellschaft erhalten.
Eine Spaltung überträgt einzelne Teile an eine andere Gesellschaft. Sie kann in Form einer Abspaltung oder Aufspaltung stattfinden. Bei einer Abspaltung werden Teile des Vermögens oder des Betriebs einer Gesellschaft auf eine andere Gesellschaft übertragen. Beide Gesellschaften bleiben bestehen. Die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft haben Anspruch auf Anteile an der übernehmenden Gesellschaft. Bei einer Aufspaltung wird das gesamte Vermögen oder die gesamte Geschäftstätigkeit einer Gesellschaft auf mindestens zwei neue oder bestehende Gesellschaften aufgeteilt. Die übertragende Gesellschaft erlischt. Die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft erhalten als Ausgleich Anteile an den übernehmenden Gesellschaften.
Der Formwechsel ändert die Rechtsform einer Gesellschaft, zum Beispiel von einer GmbH zu einer AG. Die Identität der Gesellschaft bleibt bewahrt, d.h. sie bleibt dieselbe und behält alle Rechte und Pflichten.
Familienrecht
Was ist ein Ehevertrag?
Das Familienrecht ist ein Bereich des Zivilrechts, der die rechtlichen Beziehungen zwischen Personen regelt, die durch bestimmte Verträge oder Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Einer der Verträge, die zwei Personen rechtlich verbindet, ist der Ehevertrag. Ein Ehevertrag kann von zwei Eheleuten geschlossen werden, um für ihre Ehe, vor allem aber für den Fall einer Scheidung, eigene Regeln zu vereinbaren, die anders sind als die gesetzlichen Regeln.
Wann sind Eheverträge sinnvoll?
Ein Ehevertrag ist sinnvoll, um die Vermögensverhältnisse individuell zu regeln, wenn das Vermögen der Eheleute sich stark unterscheidet oder beide vermögend sind. Einerseits kann das eigene Vermögen geschützt werden, andererseits können Unterhaltsansprüche begrenzt und Versorgungsansprüche ausgeschlossen werden. Ein Ehevertrag ist auch deshalb sinnvoll, weil ansonsten die gesetzlichen Regelungen gelten, die nicht die Situation der Doppelverdiener berücksichtigen und eher auf das Modell der „Einverdienerehe“ ausgerichtet sind. Der Ehevertrag wiederum berücksichtigt die persönliche Situation und spart Geld im Falle einer Scheidung und stellt klare Rechtsverhältnisse dar. Außerdem ist ein Ehevertrag auch dann sinnvoll, wenn die Ehepartner verschiedene Staatsangehörigkeiten besitzen oder im Ausland leben. Dann kann die Anwendung deutschen Rechtes im Rahmen einer Rechtswahl getroffen werden.
Wo kann man einen Ehevertrag abschließen?
Ein Ehevertrag kann nur bei einem Notar geschlossen werden. Das hat den Zweck, dass beide Ehegatten eine Beratung erhalten und keiner der Ehegatten den anderen Ehepartner benachteiligt.
Was beinhaltet ein Ehevertrag?
Der Ehevertrag beinhaltet vor allem finanzielle Regelungen wie Unterhalt, Altersvorsorge, Regelung zum Güterstand und erbschaftsrechtliche Themen.
Regelungen zum Güterstand
Die gesetzliche Regelung zum Thema Güterstand sieht die Zugewinngemeinschaft vor. Wenn die Ehepartner eine andere Regelung wünschen, muss dies im Ehevertrag festgehalten werden. Hierzu kann entweder eine Gütertrennung oder eine Gütergemeinschaft vereinbart werden.
Die Gütertrennung schützt das Vermögen jedes Ehepartners unabhängig vom Zeitpunkt des Vermögenserwerb. Bei der Gütergemeinschaft werden das Einkommen und das Vermögen beider Ehepartner gemeinsames Eigentum. Ehepaare können im Ehevertrag bestimmen, ob alles oder nur ein Teil ihres Vermögens zur Gemeinschaft zählt.
Regelungen zum Unterhalt
Eine Ehe erhebt den Anspruch auf eine gegenseitige Unterhaltspflicht bzw. Ehegattenunterhalt. Es gibt drei Formen des Ehegattenunterhalts, die zeitlich unterschieden werden: den Familien-, Trennungs- und nachehelichen Unterhalt. Ein Ehevertrag setzt individuelle Regelungen in Bezug auf das Vermögen und der Beteiligung am Vermögen fest. Bestimmte Vermögenswerte, wie ein Haus, können ebenso gesichert und dem anderen Ehepartner ausgeschlossen werden. Vor allem hat das Folgen für den sogenannten Vermögensausgleich (sog. Zugewinnausgleich) nach einer Scheidung, der dann kleiner oder gar nicht stattfindet.
Regelungen zum Versorgungsausgleich
Ähnlich wie beim Vermögensausgleich regelt das Gesetz, dass der Versorgungsausgleich beim Scheidungsverfahren von Amts wegen durchzuführen ist, in dem die Versorgungs- und Rentenansprüche, die während der Ehe erlangt wurden, bei einer Trennung geteilt werden. Auch hier kann diese Regelung individuell angepasst oder gar gänzlich aufgehoben werden.
Es gibt jedoch gewisse Punkte, die trotz Regelung im Ehevertrag nicht wirksam sind. Mit einem Ehevertrag kann man z.B. auf den Ehegattenunterhalt verzichten, jedoch gilt das aber nicht, wenn ein Ehepartner wegen der Kinderbetreuung nicht mehr arbeiten kann. Er hat dann trotzdem Anspruch auf Unterhalt.
Da es sich immer um sehr individuelle Situationen handelt, ob ein Verzicht auf Unterhalt oder auf den Versorgungsausgleich gültig ist oder nicht, ist es ratsam, sich von einem Notar beraten zu lassen.
Regelungen zum Zugewinnausgleich
Ohne einen Ehevertrag bildet ein Ehepaar automatisch eine Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung z.B. bedeutet das, dass das Vermögen beider Ehepartner, welches während der Ehe erworben wurde, verglichen wird. Der Ehepartner mit dem höheren Vermögen muss die Hälfte der Differenz an den anderen Ehepartner zahlen. Die Regelung des Zugewinnausgleichs kann mithilfe eines Ehevertrages ausgeschlossen werden, wodurch man vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft zu dem der Gütertrennung wechselt. Dabei behält jeder Ehegatte sein eigenes Vermögen und haftet auch nur für seine eigenen Schulden. Andererseits können einzelne Vermögenswerte aus dem Zugewinnausgleich herausgenommen werden.
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Notar & Rechtsanwalt Alan Menaker
Familienrecht & Notar
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