Alleinerziehend
Als alleinerziehend werden all jene bezeichnet, die mit ihrem minderjährigen Kind ohne den anderen Elternteil in einem Haushalt leben. Dabei spielt weder eine Rolle, ob der Zustand durch den Tod des Ehepartners oder eine Scheidung eingetreten ist oder gar von vorherein so geplant war.
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Die Grundlage für das Aufenthaltsbestimmungsrecht, welches auch oft umgangssprachlich Aufenthaltsrecht genannt wird, bietet der §1627 des BGB. Ganz allgemein wird dort darauf hingewiesen, dass die Eltern die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohle des Kindes ausüben und sich bei Meinungsverschiedenheiten um eine Einigung bestrebt sein müssen. Das Elternteil, welches das Aufenthaltsrecht ausübt, entscheidet nicht nur über den Wohnort des Kindes, sondern auch über alle weiteren Angelegenheiten des täglichen Lebens.
Beratungshilfe
Bei einer Scheidung kommt es häufig nicht nur zu einem emotionalen, sondern auch zu einer finanziellen Ausnahmesituation. So sehen sich viele nicht in der Lage den häufig sehr kostspieligen Prozess zu führen, um für seine Rechte zu kämpfen. Da aber in Deutschland jeder die gleichen Chancen und Möglichen haben soll, trat bereits 1980 das Beratungshilfegesetz BerHG in Kraft, wonach alle Personen, die sich aus alleinigen Mitteln keinen Anwalt leisten können, finanzielle Unterstützung vom Staat bekommen. Eine Weiterführung dieser Idee, ist die Prozesskostenhilfe.
Ehevertrag
Der Ehevertrag wird durch den §1408 BGB geregelt. Ein wirksamer Ehevertrag bedarf stets einer notariellen Beurkundung, ansonsten ist dieser vor Gericht nichtig. Der Ehevertrag sollte vor oder während einer Ehe geschlossen werden und für gewöhnlich folgende Frage regeln: Nachehelicher Unterhalt, Versorgungsausgleich und Güterstand.
Familienverfahrensgesetz
Das FamFG ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Kindschaftsverfahren
Das Kindschaftsverfahren befasst sich unter anderem mit Fragen der Vaterschaftsanerkennung, Vaterschaftsanfechtungsklage und der allgemeinen Klärung der Vaterschaft. Kommt ein Kind während einer Ehe zur Welt wird vom Gesetz her immer erstmal vermutet, dass der Ehemann gleichzeitig auch der biologische Vater ist. Wenn daran berechtigte Zweifel bestehen, gibt es verschiedene Möglichkeiten die Vaterschaft klären zu lassen.
Prozesskostenhilfe
Die Prozesskostenhilfe fängt da an, wo die Beratungshilfe aufhört. Damit wird sichergestellt, dass der Staat für die einkommensschwachen Parteien die Prozess- und Anwaltskosten zum Teil oder auch im Ganzen übernimmt, die während eines Gerichtprozesses anfallen.
Scheidung
Eine Scheidung ist die Auflösung einer bestehenden Ehegemeinschaft, die formell bzw. juristisch erfolgt ist.
Selbstbehalt
Der Selbstbehalt stellt sicher, dass derjenige, der den Unterhalt zahlt nicht selbst in finanzielle Not gerät. Die Höhe des Selbstbehalts ist von einigen Faktoren, wie zum Beispiel des Alters des unterhaltsberechtigten Kindes oder der Erwerbstätigkeit des Unterhaltspflichtigen abhängig.
Streitwert
Der Streitwert bildet die Grundlage zur Berechnung der Prozess- und Anwaltskosten, die während einer Scheidung entstehen. Zur Ermittlung des Streitwertes im Falle einer Scheidung wird das Nettoeinkommen beider Partner addiert und mir drei multipliziert. Anschließend werden zu dieser Summe noch 5% des Vermögens, bereinigt um die Freibeträge, dazuaddiert.
Sorgerecht
Die Frage des Sorgerechts ist zusammen mit dem Umgangsrecht in den meisten Fällen die emotionalste und wichtigste Streitfrage während eines Scheidungsprozesses.
Grundsätzlich soll hierbei die Frage geklärt werden, ob sich das Sorgerecht geteilt oder auf ein Elternteil überschrieben werden soll. Dabei sollte selbstverständlich das Wohl des Kindes an erster Stelle stehen. Können die Eltern keine Einigung erzielen, gibt es diverse Beratungsstellen, die bei der Entscheidungsfindung behilflich sein können.
Umgangsrecht
Derjenige Elternteil, welcher nicht mit dem Kind zusammenwohnt, hat im Normalfall ein Umgangsrecht. Grundsätzlich können sich beide Elternteile auf ein individuelles Umgangsrecht einigen, welches für alle Parteien am besten ist. Können die Eltern zu keiner Einigung kommen, so muss das Familiengericht eine verbindliche Regelung zum Umgangsrecht treffen.
Unterhalt
Bei Streitigkeiten, die den Unterhalt betreffen, sollte im Vorfeld geklärt werden, ob überhaupt Anspruch auf Unterhalt besteht. Dabei werden immer zwei Sachen geprüft. Zum eine die Bedürftigkeit des Anspruchsnehmers und zum anderen die Zahlungsfähigkeit des Anspruchsgebers. Grundsätzlich gilt, dass beide Eltern Unterhalt für die Kinder erbringen müssen. Dabei wird jedoch zwischen Naturalunterhalt und Geldunterhalt unterschieden. Es wird davon ausgegangen, dass das Kind von dem Elternteil bei welchem es wohnt, Naturalunterhalt in Form von Kost und Logis bekommt, wohingegen der andere Elternteil das Kind mit Geldunterhalt unterstützen muss. Die Düsseldorfer Tabelle gilt als Bemessungsgrundlade des Kindesunterhalts.
Zugewinngemeinschaft
Die Zugewinngemeinschaft beschreibt den Güterstand während einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, wenn nichts anderes durch einen Ehevertrag vereinbart worden ist.
Die Zugewinngemeinschaft regelt, dass während der Ehe die Güter der jeweiligen Partner getrennt bleiben. Lediglich bei einer Scheidung oder dem Tod des einen Partners kommt es zu einem Zugewinnausgleich.
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Mehr InformationenHäufige gestellte Fragen
Für eheliche Kinder gilt, dass beide Eltern gemeinsam für die Kinder sorgen dürfen. Die sogenannte „elterliche Sorge“ kann jedoch auf Antrag eines Elternteils ganz oder teilweise auf ihn übertragen werden. Dazu bedarf es natürlich der Zustimmung des anderen Elternteils. Bei unehelichen Kinder erhält die Mutter das Sorgerecht, insofern keine anderweitigen Vereinbarungen zwischen den Ehepartnern geschlossen und dem zuständigen Standesamt bekannt gemacht wurden.
Voraussetzung für die Scheidung ist das Zerrüttungsprinzip. Ein sogenanntes Verschulden („Fremdgehen“ etc.) des Ehepartners ist für eine Scheidung nicht erforderlich. Laut dem Zerrüttungsprinzip geht man im Familienrecht davon aus, dass eine Ehe „zerrüttet“ ist, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Nach Ablauf des Trennungsjahres kann die Ehe im beiderseitigen Einverständnis geschieden werden, weigert sich ein Ehegatte der Scheidung zuzustimmen, kann die Ehe in bestimmten Fällen erst nach zwei weiteren Jahren geschieden werden. Das Trennungsjahr benötigt nicht unbedingt eine räumliche Trennung. Auch wenn innerhalb der Ehewohnung, die Ehepartner getrennt leben und wirtschaften, kann das Trennungsjahr bereits beginnen. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin.
Der sogenannte Hausrat wird laut Gesetz zwischen beiden Ehepartnern aufgeteilt („Hälfte Hälfte“). Oft kommt es dabei zu Schwierigkeiten. Auch gilt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, der Zugewinn während der Ehe. Dabei wir geschaut, was die jeweiligen Ehepartner vor der Eheschließung an Vermögen, Hausrat oder sonstigen (Wert-)Gegenständen hatten (sog. Anfangsvermögen). Dies gehört auch bei einer Scheidung dem jeweiligen Ehepartner. Alles während der Ehezeit erwirtschaftet oder eingenommen wurde, wird hälftig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt (sog. Endvermögen). Ein Anwalt für Familienrecht kann hier vermitteln und versuchen dabei zu helfen eine möglichst faire Aufteilung mitzugestalten. Mit kompetenter Beratung durch einen Rechtsanwalt ist es so meistens möglich eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.
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