Unterhalt für Kinder
Kindesunterhalt
Bei Streitigkeiten, die den Unterhalt betreffen, sollte im Vorfeld geklärt werden, ob überhaupt Anspruch auf Unterhalt besteht. Dabei werden immer zwei Sachen geprüft. Zum eine die Bedürftigkeit des Anspruchsnehmers und zum anderen die Zahlungsfähigkeit des Anspruchsgebers. Grundsätzlich gilt, dass beide Eltern Unterhalt für die Kinder erbringen müssen.
Dabei wird jedoch zwischen Naturalunterhalt und Geldunterhalt unterschieden. Es wird davon ausgegangen, dass das Kind von dem Elternteil bei welchem es wohnt, Naturalunterhalt in Form von Kost und Logis bekommt, wohingegen der andere Elternteil das Kind mit Geldunterhalt unterstützen muss. Die Düsseldorfer Tabelle gilt als Bemessungsgrundlade des Kindesunterhalts.