Immobilienrecht

Die Bedeutung von Immobilientransaktionen

Immobilientransaktionen sind vielfältig und bedeuten zunächst einmal ein Geschäft zwischen zwei Parteien, bei dem eine Immobilie Vertragsgegenstand ist. Die häufigste Form ist der An- bzw. Verkauf einer Immobilie.

Rolle des Notars bei Immobilienkäufen

Der Notar spielt eine wichtige Rolle beim Schutz der Rechte und Interessen des Käufers und Verkäufers. Bevor ein Vertrag erstellt wird, werden beide Parteien juristisch beraten. Hierbei werden verschiedene Möglichkeiten für die Vertragsbedingungen besprochen und auf mögliche Risiken hingewiesen. Es gilt selbstverständlich die notarielle Neutralitäts- und Verschwiegenheitspflicht. Anhand der individuellen Interessen erstellt der Notar schließlich einen passenden Kaufvertrag und kümmert sich um die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch, um sicherzustellen, dass der Käufer die Immobilie rechtmäßig erwirbt und der Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis sicher erhält.  

Ferner kann nur ein Notar einen Immobilienkaufvertrag beurkunden. 

 

Um den Rechtsanspruch des Käufers zu schützen und davor zu bewahren, dass der Verkäufer die Immobilie anderweitig veräußert, wird als Sicherung die so genannte Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen, die später nach Eigentumsumschreibung wieder gelöscht wird. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Kaufvertrag auch grundbuchlich gesichert wird.

Immobilienkaufverträge

Mit einem Immobilienkaufvertrag kann beispielsweise der Erwerb eines Bauplatzes, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder auch eines Erbbaurechts gemeint sein. In allen Fällen müssen Immobilienkaufverträge zwingend notariell beurkundet werden. Dafür müssen Käufer und Verkäufer entweder selbst oder durch einen notariell bevollmächtigten Vertreter erscheinen. Alternativ kann eine vollmachtlose Vertretung auftreten, die jedoch einer nachträglichen Genehmigung des Vertretenen in notarieller Form bedarf. 

 

Im Rahmen der Beurkundung verliest der Notar den vollständigen Kaufvertrag, erörtert alle Bestimmungen und nimmt gegebenenfalls noch letzte Änderungen vor. Abschließend unterzeichnen alle Vertragsparteien und auch der Notar den Kaufvertrag. Der Notar besorgt alle behördlichen Genehmigungen, stellt die notwendigen Anträge beim Grundbuchamt und macht alle erforderlichen Meldungen bei der Gemeinde und dem Finanzamt. Vor allem aber gewährleistet er, dass der Käufer erst bezahlt, wenn er umfassend gesichert ist und der Verkäufer sein Eigentum erst aufgibt, wenn der Kaufpreis auf seinem Konto eingegangen ist.

Finanzierung

Vor der Beurkundung sollte die Finanzierung feststehen. Wird bei dem Kauf einer Immobilie ein Darlehen aufgenommen, so muss sich der Käufer mit seiner Bank über die Auszahlung des Darlehens einigen, damit der Notar den vereinbarten Zeitpunkt für die Zahlung (Fälligkeitstermin) bestmöglich abstimmen kann. Für die Aufnahme des Darlehens beurkundet der Notar ebenso die Grundschulden und Hypotheken zur Absicherung der Bank.

Fälligkeit des Kaufpreises

In den meisten Fällen möchte der Käufer den Kaufpreis erst leisten, wenn er das unbelastete Eigentum sicher erlangt hat. Hierfür formuliert der Notar eine entsprechende Vertragsklausel. Die Fälligkeit des Kaufpreises wird dann z.B. durch das Vorliegen aller erforderlichen Genehmigungen bestimmt oder durch die notarielle Eigentumsvormerkung im Grundbuch, bei dem die Immobilie reserviert wird.

 

Nachdem er alle erforderlichen Erklärungen, Anträge und Unterlagen eingeholt hat, teilt er dies den Parteien in Form der sogenannten „Fälligkeitsmitteilung“ mit. Als zusätzliche Sicherheit kann der Kaufpreis auch über ein Notaranderkonto geleistet werden. Hierfür muss jedoch ein schützenswertes Interesse, das sogenannte besondere Sicherungsinteresse vorliegen. 

Nutzen und Lasten

Der Käufer erwirbt erst das Eigentum, wenn er in das Grundbuch eingetragen wird. Oft findet schon davor ein wirtschaftlicher Übergang statt, in der der Käufer von allen Nutzungen des Grundstücks wie z. B. Mieteinnahmen profitiert. Er muss aber auch alle Lasten (z.B. Grundsteuer, Abfall- und Abwassergebühren) übernehmen. Der Zeitpunkt des wirtschaftlichen Übergangs wird im Kaufvertrag bestimmt und findet in den meisten Fällen mit der Entrichtung des Kaufpreises statt. Dafür stellt der Notar den Antrag auf Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt erst, wenn er einen Beleg dafür hat, dass der Verkäufer den Kaufpreis bekommen hat. Die Möglichkeit die Immobilie schon vorher in Besitz zu nehmen z. B. um mit Renovierungsarbeiten zu beginnen, besteht ebenso und kann angefragt werden. Auch hier wird der Notar Sicherungsmaßnahmen für die Verkäuferseite vornehmen.

Hypothek bzw. Grundschuld als Kreditsicherheit

Durch Grundschuld oder Hypothek ist die Immobilie eine Art Pfand der Bank. Dies gilt zur Absicherung der Bank, damit im Falle einer Nichtzahlung des Darlehens die Bank auf die Immobilie zugreifen und im äußersten Fall versteigern kann.

Finden sich Grundschulden und Hypothekenbelastung im Grundbuch, müssen diese vor dem Verkauf gelöscht werden. Die Löschung, aber auch die Grundschuldbestellung kann nur durch einen Notar erfolgen. Sollten Kredite zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht vollständig an die Bank zurückgezahlt worden sein, kann der Notar mit einem Treuhandauftrag gegenüber der Bank eine Löschungsbewilligung erhalten. Die Löschungsbewilligung der Bank kann dann vom Notar beim Grundbuchamt eingereicht werden. Auch der lastenfreie Erwerb und die etwaige Löschung von Grundschulden werden im notariellen Kaufvertrag geregelt.

Wohnungskauf

Der Käufer einer Eigentumswohnung erlangt nicht nur das Sondereigentum an einer Wohnung, sondern auch einen Miteigentumsanteil an dem gesamten Gebäude und dem Grundstück, auf dem es steht. Dieses wird als gemeinschaftliches Eigentum bezeichnet und umfasst z.B. die Aufzugs- oder Heizungsanlagen im Gebäude. Demgegenüber steht das Sondernutzungsrecht, welches die Räume der Wohnung und alles, was dazu gehört, wie z.B. der Keller oder eine Garage, umfasst.

Erbrecht

Gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge regelt die Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), sofern der Erblasser kein Testament oder keinen Erbvertrag hinterlassen hat. Hierbei werden die Verwandten des Verstorbenen gemäß festgelegter Reihenfolge bzw. „Ordnung“ berücksichtigt. 

Erben erster Ordnung sind die Kinder, einschließlich Adoptiv- und unehelicher Kinder. Sind die Kinder nicht erbberechtigt, z.B. weil sie vorverstorben sind oder die Erbschaft abgelehnt haben, erben deren Kinder den vollen Anteil an ihrer Stelle. 

Hat der Erblasser keine Kinder, Enkel oder Urenkel, sind die Verwandten zweiter Ordnung erbberechtigt, d.h. die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge bzw. Geschwister, Neffen und Nichten des Erblassers.

Neben den Verwandten des Erblassers werden Eheleute und Partner zu Miterben, wenn es Erben der ersten oder zweiten Ordnung gibt.

 

Alle anderen Personen sind in der gesetzlichen Erbfolge nicht involviert und haben kein gesetzliches Erbrecht. Dies betrifft z.B. Menschen, die unehelich zusammenlebten oder auch Stief- und Pflegekinder.

Testament und Erbvertrag

Oft entsprechen die persönlichen Vorstellungen des Erblassers nicht dem, was das Gesetz pauschal für jedermann vorsieht. In diesen Fällen kann der Erblasser die Verteilung seines Vermögens nach seinem Tod durch ein Testament oder Erbvertrag individuell regeln. Sollen einer bestimmten Person nur einzelne Vermögensgegenstände zukommen, ohne als Erbe zu gelten, kann der Erblasser zugunsten dieser Person ein Vermächtnis anordnen. Mit einer zusätzlichen Auflage wird der Vermächtnisnehmer im Gegenzug zu einer Leistung verpflichtet wie z.B. zur Grabpflege. 

Erbverträge können Streitigkeiten in der Familie vorbeugen und mit Personen geschlossen werden, die nicht zu den gesetzlichen Erben gehören wie zum Beispiel Freunde oder Lebenspartner.

In jedem Fall erfordert der Erbvertrag bzw. das Testament eine notarielle Beurkundung.

Rolle des Notars im Erbrecht/Beurkundungen

Die Bundesnotarkammer in Berlin verwaltet ein Zentrales Testamentsregister, in dem letztwillige Verfügungen wie Testamente und Erbverträge erfasst werden. Dies dient dazu, die Auffindbarkeit und Wirksamkeit dieser Dokumente im Falle des Erbfalls zu gewährleisten. Die Inhalte der letztwilligen Verfügungen sind jedoch nicht im Register einsehbar, sondern unterliegen einem strengen Vertraulichkeitsschutz.

Zentrales Testamentsregister

Die Bundesnotarkammer mit Sitz in Berlin verwaltet ein Zentrales Testamentsregister, in dem letztwillige Verfügungen wie Testamente und Erbverträge erfasst werden. Dies dient dazu, die Auffindbarkeit und Wirksamkeit dieser Dokumente im Falle des Erbfalls zu gewährleisten. Die Inhalte der letztwilligen Verfügungen sind jedoch nicht im Register einsehbar, sondern unterliegen einem strengen Vertraulichkeitsschutz.

Erbfall

Tritt der Erbfall durch den Tod des Erblassers ein, fühlen sich Erben oft überfordert. Ein Notar kann hier Abhilfe zeigen und verschiedene Möglichkeiten vorlegen.

Die Erben haben die Möglichkeit, die Erbschaft innerhalb von sechs Wochen nach dem Tod des Erblassers auszuschlagen. Dies kann sinnvoll sein, wenn der Nachlass überschuldet ist oder wenn die Erben auf ihren Pflichtteil verzichten wollen. Der Notar formuliert diese Ausschlagung und steht den Erben zur Seite. Bei Streitigkeiten zum Nachlass, die zum Beispiel entstehen, wenn mehrere Erben gemeinsam an etwas beteiligt sind, vermittelt der Notar und findet eine Lösung. Er kann zum Beispiel einen Vertrag aufsetzen (Erbauseinandersetzungsvertrag), der die Erbengemeinschaft auflöst und die Aufteilung des Nachlasses regelt. Wenn jemand seinen Erbanteil verkaufen oder aufteilen will, muss er einen Vertrag erstellen, der notariell beurkundet werden muss.

Schenkung

Eine Person kann zu ihrer Lebzeit einen Teil ihres Vermögens an ihre zukünftigen Erben übertragen. Hierbei handelt es sich dann um eine „vorweggenommene Erbfolge“ und verpflichtet bei der Übertragung Grundbesitz, Erb- und Geschäftsanteilen sowie Erb- und Pflichtteilsverzichte die Mitwirkung eines Notars.

Steuer

Für ein Vermögen, das aufgrund Erbschaft, Vermächtnis oder auch Schenkung erworben wurde, wird die Erbschafts- und Schenkungssteuer erhoben. Diese hängt vom Wert des Erwerbs, der Steuerklasse und den Freibeträgen ab. 

Der Wert des Erwerbs wird nach dem Bewertungsgesetz bestimmt und die Steuerklasse wird nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser oder Schenker gerichtet. 

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer beeinflusst auch z.B. die Einkommensteuer.

Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsformen

Unternehmen müssen bei ihrer Gründung eine Rechtsform wählen, die die steuerlichen Pflichten sowie juristischen und wirtschaftlichen Grundlagen berücksichtigt. Die Haftung ist ein wesentlicher Unterschied zwischen den Rechtsformen. Zu den wesentlichen Gesellschaftsformen gehören z.B. 

  • die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die aus mindestens zwei Gesellschaftern entsteht und die mit ihrem Privatvermögen unbeschränkt haften. 
  • Die Kommanditgesellschaft (KG) entsteht ebenso aus mindestens zwei Gesellschaftern, dem Komplementär und dem Kommanditisten. Der Komplementär besitzt die Befugnis zur Geschäftsführung und haftet unbeschränkt mit seinem Privatvermögen, während der Kommanditist nur eine Kontrollfunktion ausübt und nur mit seinem Kapital haftet. 
  • Eine besondere Form der Kommanditgesellschaft ist die GmbH & Co. KG, bei der die persönliche Haftung auf eine GmbH und das dort eingebrachte Stammkapital beschränkt ist. Die Kommanditisten haften nur mit ihrem eingetragenen Kapital. 
  • Eine Kapitalgesellschaft (GmbH / UG (haftungsbeschränkt) oder “Mini-GmbH”/ AG / SE) ist rechtlich eine juristische Person und haftet nur mit dem eingelegten Kapital. 

Die Gründung einer Gesellschaft erfordert eine notarielle Leistung. Nach der notariellen Beurkundung muss das Stammkapital auf ein neues Konto der Gesellschaft überwiesen werden und hiernach wird durch den Notar, die zuvor in notarieller Form erstellte Gründung, beim Handelsregister angemeldet.

Handelsregister

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das wichtige Informationen über Unternehmen enthält, wie beispielsweise den Niederlassungsort, die Gesellschaftsform oder das Stammkapital. Jeder Geschäftsführer (ausgenommen sind Kleingewerbebetriebe) ist verpflichtet, seine Firma öffentlich in beglaubigter Form durch einen Notar beim zuständigen Handelsregister anzumelden.

Ändern sich die Verhältnisse innerhalb eines Unternehmens, scheiden zum Beispiel Gesellschafter aus oder neue kommen hinzu, so muss dies in das Handelsregister eingetragen werden. Eintragungspflichtig sind zum Beispiel Änderungen der Firma oder des Unternehmenssitzes oder ein Wechsel in der Geschäftsführung. Jede Form der Änderung bedarf einer notariellen Beglaubigung.

Unternehmenskauf

Wenn Geschäftsanteile verkauft werden (Anteilskaufvertrag bzw. „share deal“), besteht die Pflicht einer notariellen Beglaubigung, wenn eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) die Zielgesellschaft ist. 

Mit dem gekauften Anteil erwirbt man auch einen wirtschaftlichen Anteil an dem Betriebsvermögen sowie sämtliche Aktiva und Passiva.

 

Auch möglich ist der Verkauf von einzelnen Wirtschaftsgütern eines Unternehmens (asset deal). Wenn mit dem Verkauf eine Immobilie zusammenhängt, ist ein Notar heranzuziehen.

Unternehmensnachfolge

Bei einer Unternehmensnachfolge oder einer Firmenübernahme wird die alte Führung aufgelöst und ein neues Unternehmen gegründet. Die Eigentumsverhältnisse ändern sich z.B. wegen eines Generationswechsels, eines Unternehmenskaufs, einer Gründung einer Tochtergesellschaft oder einer Unternehmensspaltung in zwei oder mehrere Teile.

Die Übertragung eines Unternehmens kann als Kauf oder Schenkung erfolgen, wobei der Unternehmer sich bestimmte Rechte und Beteiligungen vorbehalten kann. Die Unternehmensnachfolge betrifft neben finanziellen Fragen vor allem steuerliche, gesellschaftsrechtliche und erbrechtliche Aspekte.

Es ist zu empfehlen, dass der Unternehmer ein Testament verfassen soll, in dem er die Unternehmensnachfolge für den Fall seines plötzlichen Todes regelt.

Umwandlungen von Gesellschaften

Das Umwandlungsgesetz befugt Rechtsträger zu verschmelzen, zu spalten oder deren Rechtsform zu verändern.

Umwandlungen von Gesellschaften sind rechtliche Maßnahmen, die die Rechtsform, die Struktur oder das Vermögen von Gesellschaften verändern. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) regelt die Umwandlungen im engeren Sinne. 

Bei der Verschmelzung übernimmt eine Gesellschaft (übernehmende Gesellschaft) eine andere Gesellschaft in all ihren Rechten und Pflichten sowie ihrem Vermögen. Mit der Verschmelzung erlischt die übertragende Gesellschaft. Grundsätzlich darf sie Gesellschaftsanteile an der übernehmenden Gesellschaft erhalten. 

Eine Spaltung überträgt einzelne Teile an eine andere Gesellschaft. Sie kann in Form einer Abspaltung oder Aufspaltung stattfinden. Bei einer Abspaltung werden Teile des Vermögens oder des Betriebs einer Gesellschaft auf eine andere Gesellschaft übertragen. Beide Gesellschaften bleiben bestehen. Die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft haben Anspruch auf Anteile an der übernehmenden Gesellschaft. Bei einer Aufspaltung wird das gesamte Vermögen oder die gesamte Geschäftstätigkeit einer Gesellschaft auf mindestens zwei neue oder bestehende Gesellschaften aufgeteilt. Die übertragende Gesellschaft erlischt. Die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft erhalten als Ausgleich Anteile an den übernehmenden Gesellschaften.

Der Formwechsel ändert die Rechtsform einer Gesellschaft, zum Beispiel von einer GmbH zu einer AG. Die Identität der Gesellschaft bleibt bewahrt, d.h. sie bleibt dieselbe und behält alle Rechte und Pflichten.

Familienrecht

Was ist ein Ehevertrag?

Das Familienrecht ist ein Bereich des Zivilrechts, der die rechtlichen Beziehungen zwischen Personen regelt, die durch bestimmte Verträge oder Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Einer der Verträge, die zwei Personen rechtlich verbindet, ist der Ehevertrag. Ein Ehevertrag kann von zwei Eheleuten geschlossen werden, um für ihre Ehe, vor allem aber für den Fall einer Scheidung, eigene Regeln zu vereinbaren, die anders sind als die gesetzlichen Regeln.

Wann sind Eheverträge sinnvoll?

Ein Ehevertrag ist sinnvoll, um die Vermögensverhältnisse individuell zu regeln, wenn das Vermögen der Eheleute sich stark unterscheidet oder beide vermögend sind. Einerseits kann das eigene Vermögen geschützt werden, andererseits können Unterhaltsansprüche begrenzt und Versorgungsansprüche ausgeschlossen werden. Ein Ehevertrag ist auch deshalb sinnvoll, weil ansonsten die gesetzlichen Regelungen gelten, die nicht die Situation der Doppelverdiener berücksichtigen und eher auf das Modell der „Einverdienerehe“ ausgerichtet sind. Der Ehevertrag wiederum berücksichtigt die persönliche Situation und spart Geld im Falle einer Scheidung und stellt klare Rechtsverhältnisse dar. Außerdem ist ein Ehevertrag auch dann sinnvoll, wenn die Ehepartner verschiedene Staatsangehörigkeiten besitzen oder im Ausland leben. Dann kann die Anwendung deutschen Rechtes im Rahmen einer Rechtswahl getroffen werden.

Wo kann man einen Ehevertrag abschließen?

Ein Ehevertrag kann nur bei einem Notar geschlossen werden. Das hat den Zweck, dass beide Ehegatten eine Beratung erhalten und keiner der Ehegatten den anderen Ehepartner benachteiligt.

Was beinhaltet ein Ehevertrag?

Der Ehevertrag beinhaltet vor allem finanzielle Regelungen wie Unterhalt, Altersvorsorge, Regelung zum Güterstand und erbschaftsrechtliche Themen.

Regelungen zum Güterstand

Die gesetzliche Regelung zum Thema Güterstand sieht die Zugewinngemeinschaft vor. Wenn die Ehepartner eine andere Regelung wünschen, muss dies im Ehevertrag festgehalten werden. Hierzu kann entweder eine Gütertrennung oder eine Gütergemeinschaft vereinbart werden.

Die Gütertrennung schützt das Vermögen jedes Ehepartners unabhängig vom Zeitpunkt des Vermögenserwerb. Bei der Gütergemeinschaft werden das Einkommen und das Vermögen beider Ehepartner gemeinsames Eigentum. Ehepaare können im Ehevertrag bestimmen, ob alles oder nur ein Teil ihres Vermögens zur Gemeinschaft zählt. 

Regelungen zum Unterhalt

Eine Ehe erhebt den Anspruch auf eine gegenseitige Unterhaltspflicht bzw. Ehegattenunterhalt. Es gibt drei Formen des Ehegattenunterhalts, die zeitlich unterschieden werden: den Familien-, Trennungs- und nachehelichen Unterhalt. Ein Ehevertrag setzt individuelle Regelungen in Bezug auf das Vermögen und der Beteiligung am Vermögen fest. Bestimmte Vermögenswerte, wie ein Haus, können ebenso gesichert und dem anderen Ehepartner ausgeschlossen werden. Vor allem hat das Folgen für den sogenannten Vermögensausgleich (sog. Zugewinnausgleich) nach einer Scheidung, der dann kleiner oder gar nicht stattfindet.

Regelungen zum Versorgungsausgleich

Ähnlich wie beim Vermögensausgleich regelt das Gesetz, dass der Versorgungsausgleich beim Scheidungsverfahren von Amts wegen durchzuführen ist, in dem die Versorgungs- und Rentenansprüche, die während der Ehe erlangt wurden, bei einer Trennung geteilt werden. Auch hier kann diese Regelung individuell angepasst oder gar gänzlich aufgehoben werden.
Es gibt jedoch gewisse Punkte, die trotz Regelung im Ehevertrag nicht wirksam sind. Mit einem Ehevertrag kann man z.B. auf den Ehegattenunterhalt verzichten, jedoch gilt das aber nicht, wenn ein Ehepartner wegen der Kinderbetreuung nicht mehr arbeiten kann. Er hat dann trotzdem Anspruch auf Unterhalt.
Da es sich immer um sehr individuelle Situationen handelt, ob ein Verzicht auf Unterhalt oder auf den Versorgungsausgleich gültig ist oder nicht, ist es ratsam, sich von einem Notar beraten zu lassen.

Regelungen zum Zugewinnausgleich

Ohne einen Ehevertrag bildet ein Ehepaar automatisch eine Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung z.B. bedeutet das, dass das Vermögen beider Ehepartner, welches während der Ehe erworben wurde, verglichen wird. Der Ehepartner mit dem höheren Vermögen muss die Hälfte der Differenz an den anderen Ehepartner zahlen. Die Regelung des Zugewinnausgleichs kann mithilfe eines Ehevertrages ausgeschlossen werden, wodurch man vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft zu dem der Gütertrennung wechselt. Dabei behält jeder Ehegatte sein eigenes Vermögen und haftet auch nur für seine eigenen Schulden. Andererseits können einzelne Vermögenswerte aus dem Zugewinnausgleich herausgenommen werden.

Tätigkeitsfelder eines Notars

Wann wird kein Ehevertrag benötigt?

Wenn man keinen Ehevertrag hat, gelten die gesetzlichen Regelungen. Das Gesetz geht von einem klassischen Eheverhältnis aus, in der sich ein Ehepartner um die Betreuung der Kinder und dem Führen des Haushalts kümmert, während der Andere Alleinverdiener ist. Sollte die beabsichtigte Ehe dem gesetzlichen Leitbild entsprechen, in der sich ein Partner gänzlich um die Kindererziehung kümmert und der andere Partner erwerbstätig ist, kann auf einen Ehevertrag verzichtet werden. Bei einem anderen Eheverhältnis, kann ein Ehevertrag helfen, der statt der gesetzlichen Regelungen gilt.

Notarielle Beurkundung

Auch wenn ein Ehevertrag selbst formuliert werden darf, ist er gemäß § 1410 BGB ausschließlich in notariell beurkundeter Form rechtsgültig.

Was kostet ein Ehevertrag?

Rechtsanwaltskosten

Die Kosten eines Ehevertrages summieren sich aus verschiedenen Bestandteilen und sind unter anderem vom Vermögensstand der Eheleute abhängig.

Der Rechtsanwalt, der die Ehepartner beraten und vertreten kann, kann seine Kosten nach verschiedenen Kriterien bestimmen, zum Beispiel nach dem Zeitaufwand oder einer festen Summe. Auch wird eine anwaltliche Beratung vor dem Abschluss des Ehevertrages empfohlen, da sie möglicherweise mehr Sicherheit über die Rechtsgültigkeit des Vertrags bieten.

Notarkosten

Die Kosten eines Ehevertrages summieren sich aus verschiedenen Bestandteilen und sind unter anderem vom Vermögensstand der Eheleute abhängig.

Der Rechtsanwalt, der die Ehepartner beraten und vertreten kann, kann seine Kosten nach verschiedenen Kriterien bestimmen, zum Beispiel nach dem Zeitaufwand oder einer festen Summe. Auch wird eine anwaltliche Beratung vor dem Abschluss des Ehevertrages empfohlen, da sie möglicherweise mehr Sicherheit über die Rechtsgültigkeit des Vertrags bieten.

Nachträgliche Änderung

Ein Ehevertrag kann mit Zustimmung beider Ehegatten jederzeit angepasst und geändert werden. Dies kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn während der Ehe beispielsweise eine Immobilie durch eine Erbschaft oder Schenkung erworben wurde. Diese Immobilie kann im Ehevertrag vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen werden.

Kann man einen Ehevertrag kündigen?

Einen Ehevertrag kann man mit Zustimmung beider Ehegatten aufgehoben werden.

Wann sind Eheverträge unwirksam?

Ein Ehevertrag kann seine Gültigkeit verlieren, wenn er gegen geltendes Gesetz verstößt. Das kann sowohl den Inhalt als auch die Umstände des Abschlusses betreffen, z.B. wenn ein Ehepartner die psychische Abhängigkeit oder die finanzielle Unterlegenheit des anderen ausnutzt oder ihn bedroht oder täuscht. In diesen Fällen kann der Ehevertrag vor Gericht als sittenwidrig gelten, weil er einem Ehepartner einen unangemessenen Vorteil verschafft hat. Das kann auch beim Verzicht auf den Zugewinnausgleich passieren, wenn er sich im Nachhinein zum Nachteil eines Ehepartners herausstellt. Außerdem ist ein Ehevertrag ungültig, wenn er nicht notariell beurkundet wurde.

Nachträgliche Eheverträge

Eheverträge können jederzeit während der Ehe geschlossen werden.

Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgenvereinbarung

Es ist generell ratsam, bei einer Trennung oder Scheidung bestimmte Vereinbarungen zu treffen, bevor sie vor Gericht ausgetragen werden. Dies gilt vor allem, wenn es gemeinsame Kinder gibt und der Kontakt auch nach der Trennung oder Scheidung zwangsläufig bestehen bleibt. Durch eine einvernehmliche Regelung können Konflikte vermieden und das Wohl der Kinder geschützt werden. Außerdem kann eine gütliche Einigung Zeit und Geld sparen, die sonst für einen langwierigen Rechtsstreit aufgewendet werden müssten.

Eine Trennungsvereinbarung klärt alle rechtlichen Fragen für die Zeit von der Trennung bis zur Scheidung. Sie bietet beiden Partnern Schutz und ist eine Übergangsregelung. 

Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist wiederum eine Form des Ehevertrages, der die Zeit nach der Scheidung betrifft und insbesondere den Zugewinn- und Versorgungsausgleich sowie den nachehelichen Unterhalt regelt.

Beide genannten Vereinbarungsformen können in einen Vertrag kombiniert werden.

Eine notarielle Beurkundung ist in diesen Fällen erforderlich, wie z.B. bei der Regelung oder Änderung des nachehelichen Unterhalts, Vermögensübertragung, Versorgungsausgleich oder Zugewinnausgleich.

Lebensgemeinschaft- Wann ist ein Notar hier notwendig?

Da es keine konkreten Regelungen zu einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gibt, wird empfohlen, eine vertragliche Vereinbarung einzugehen, um rechtliche und wirtschaftliche Regelungen zu treffen. Erforderlich ist ein Notar für eine Vereinbarung des Vermögensausgleichs bei Trennung, nachehelicher Unterhalt sowie die Vorsorge bei Krankheitsfall und Todesfall.

Kinder und Adoption

Für eine Adoption in Deutschland müssen sowohl das Adoptivkind als auch das Adoptivelternteil einen notariellen Antrag stellen, der dann beim Familiengericht eingereicht wird. Wenn das Kind unter 14 Jahre alt ist, muss sein gesetzlicher Vertreter den Antrag für ihn stellen. Handelt es sich um eine Stiefkindadoption oder eine Erwachsenenadoption muss auch der Partner des Adoptivelternteils zustimmen. Der Notar benötigt für die Beurkundung einige Unterlagen, die vorher vorbereitet werden müssen.