Immobilienrecht in Berlin

Immobilienrecht

Das Immobilienrecht ist ein weitreichender Begriff und umfasst die rechtliche Auseinandersetzung im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Nutzung, der Belastung oder Veräußerung von Grundstücken bzw. Immobilien.  Daraus resultiert das WEG-Recht (Wohnungseigentumsrecht).

WEG-Recht

Das Wohnungseigentümergesetz regelt die Rechte und Pflichten von Eigentümern von Wohnungen. Bei dem Erwerb einer Eigentumswohnung wird der Erwerber entweder durch § 3 WEG (bei Sondereigentum) oder nach § 8 WEG (nach Teilung) Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese Gemeinschaft ist jedoch nur teilrechtsfähig und ein Verband eigener Art.

Die Mitglieder der Gemeinschaft bestimmen in der Wohnungseigentümerversammlung durch Beschluss im Sinne des § 23 WEG, über die Belange der Gemeinschaft.

Dem Eigentümer einer Wohnung obliegen nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten:

  • Pflicht der Instandhaltung
  • Gebrauch der Sache ohne Nachteile für andere Eigentümer
  • Gestattung des Betretens der im Sondereigentum (z.B. gemeinsame Keller- oder Hofanlagen) stehenden Gebäudeteile usw.

Entscheiden nun die Mitglieder in der Eigentümerversammlung, dass Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich sind und wird hierüber ein Beschluss gefällt, so werden die Kosten anteilig berechnet und sind von den jeweiligen Mitgliedern zu tragen.

Halten Sie bespielweise einen solchen Beschluss für nicht wirksam, können Sie natürlich dagegen vorgehen.

Erwerb von Immobilien

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