Unfälle während des Einsatzes: Die Polizei hat nicht immer recht
Wilde Verfolgungsjagden kennen wir vornehmlich aus Filmen. Da kracht und scheppert es ordentlich. Doch Konsequenzen hat das nicht, das Drehbuch sieht keine vor. Und wie verhält es sich in der Realität? Da haben Polizisten im Einsatz keineswegs Narrenfreiheit.
Vor Schock auf die Bremse getreten
Als der Streifenwagen in Oldenburg über Funk hörte, dass eine Tankstelle überfallen wurde, musste alles ganz schnell gehen. Kurze Bestätigung per Funk, Martinshorn angeschaltet und mit Tempo an den Ort des Verbrechens.
Die Fahrerin eines Kleinbusses allerdings war so erschreckt, als hinter ihr plötzlich das „LalüüüLaLaaaa“ ansprang, dass sie vor Schreck auf die Bremse trat. Es kam zum Crash. Sowohl der Fahrer des Streifenwagens als auch die Stadt Oldenburg wuschen ihre Hände in Unschuld. Ein Richter rückte allerdings beiden den Kopf zurecht.
Vorsicht – auch im Einsatz
Das Gericht entschied, dass ein Einsatz einen Polizeiwagen nicht in ein rechtsfreies Objekt verwandelt. Vielmehr hätte der Fahrer damit rechnen müssen, dass andere Verkehrsteilnehmer – hier die Fahrerin des Kleinbusses – durch den Einsatz verunsichert werden können. Ein gebührender Abstand wäre also trotz Verbrecherjagd angemessen gewesen. Die Schuld wurde daher zwischen Fahrerin und Polizei aufgeteilt.
Nicht übermittelt ist, was aus dem Tankstellenüberfall wurde. Aber der Täter kam wahrscheinlich mit fetter Beute davon.