Erst Haus gebaut, dann versetzt. Darf der Chef das?
Dumm gelaufen. Gerade hat sich Herr H. ein Haus gebaut, seine Tochter wurde eingeschult, seine Frau ist schwanger und freut sich wie Bolle. Doch dann kommt der Chef von Herrn H. und eröffnet ihm, dass er ihn leider versetzen muss. In eine Zweigstelle, die 600 Kilometer entfernt ist.
Wirklich dumm gelaufen?
Der Arbeitsvertrag: in Stein gemeißelt?
Herr H. war fassungslos. Seine Frau brach in Tränen aus, seine Tochter verstand die Welt nicht mehr. Aber der Chef von Papa H. berief sich auf den Arbeitsvertrag, in dem Ortswechsel bei Bedarf ganz klar geregelt sind. Den Arbeitsvertrag hatte Herr H. schließlich unterschrieben, also wollte er sich schon fügen. Doch ein guter Freund von ihm empfahl ihm den Weg zum Arbeitsgericht. Also suchte sich der Familienvater einen Anwalt und zog los. Vor Gericht.
Auf die Verhältnismäßigkeit kommt es an
Der Richter kannte keine Gnade. Und ließ den Arbeitgeber ins Leere laufen. Zwar stimmte er zu, dass im Arbeitsvertrag Ortswechsel explizit vorgesehen waren. Warum aber ausgerechnet Herr H. in den sauren Apfel beißen sollte, konnte das Gericht nicht erkennen. Versetzungen, so die Begründung, sollten immer auch verhältnismäßig sein, also auf die sozialen Rahmenbedingungen der Arbeitnehmer Rücksicht nehmen.
So traf die Versetzung einen anderen Mitarbeiter, der Single und kinderlos war.
Frau H. kaufte spontan noch eine zweite Schultüte. Weil ihr Gatte sich so kindlich freute.