Verkehrsrecht: Bußgelder, die Sie (vielleicht) nicht kennen
Zu schnell gefahren? Bußgeld. Alkohol am Steuer? Bußgeld. So weit, so gut, das kennen wir. Aber es gibt auch Situationen, die zu einem Bußgeldbescheid führen können, ohne dass wir damit rechnen.
Der Grüne Pfeil als tückischer Stich
Bei seiner Einführung wurde er kontrovers und zahlreich diskutiert: der Grüne Pfeil, der es Rechtsabbiegern erlaubt, trotz roter Ampel loszufahren. Inzwischen ist er längst Alltag geworden. Aber wie man korrekt mit dem Grünen Pfeil umgeht, ist oft nicht klar.
So muss man zwingend erst einmal halten, wenn man an die Ampel fährt. Wer der Meinung ist, einfach weiterfahren zu können, weil die Umgebung gut einzusehen ist, muss – wenn er erwischt wird – mit einem Bußgeld rechnen, das schon mal 200,- Euro plus Fahrverbot bedeuten kann.
Der Fußgängerübergang und das Jahr 1967
Neu ist diese Regel nicht. Wer an einen Fußgängerübergang heranfährt, muss darauf achten, dies in „mäßiger“ Geschwindigkeit zu tun. Jetzt kann man vortrefflich darüber streiten, was genau denn nun „mäßig“ ist. Urteile darüber gibt es aktuell nicht. Aber im Jahr 1967 wurde das Tempo 30 als mäßig genug eingeschätzt. Heute muss man eher von etwas mehr als Schritttempo ausgehen.
Letztlich ist das also eine Frage der Auslegung. Ein ungnädiger Richter kann aber, wenn er der Meinung ist, die Geschwindigkeit sei nicht angemessen, ein Bußgeld von 80,- Euro aussprechen.
Sinnvoll ist also, sich so mäßig wie möglich zu verhalten, wenn man an einen Fußgängerübergang heranfährt.