Es reicht! Einfach dem Chef mal eine reinhauen!
Chefs können ungeheuer nervtötend sein. Aber was soll man als Arbeitnehmer schon dagegen machen? Nun, man könnte seinem Chef einfach mal eine „scheuern“. Das fand jedenfalls ein Arbeitnehmer, als er sich über seinen Boss mal wieder aufregte. Die darauf folgende Kündigung war jedoch unwirksam.
Große Klappe …
… aber nichts dahinter. Der eingangs vorgestellte Arbeitnehmer hatte seinen Chef nicht wirklich geschlagen. Er hatte lediglich in seiner Wut einem Kollegen gesagt, dass er seinem Chef am liebsten „eine scheuern“ würde. Das allerdings wurde dem Arbeitgeber zugetragen. Worauf hin dieser seinen Angestellten feuerte. Vor Gericht hatte seine Entscheidung jedoch keinen Bestand.
Die Grenzen der Loyalität
Grundsätzlich stimmte der Richter dem Arbeitgeber zwar zu, als dieser die Loyalitätspflicht des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber anführte. Durch eine Äußerung gegenüber einem anderen Kollegen sei diese aber nicht verletzt worden. Doch das war nicht der einzige Grund dafür, dass der Arbeitgeber den Kürzeren zog und seinen Angestellten wieder einstellen musste.
Der Richter wunderte sich darüber, dass gleich die Kündigung ausgesprochen wurde. Vielmehr hätte der Chef zunächst einmal seinen Untergebenen fragen müssen, ob es überhaupt stimme, was ihm vorgeworfen wurde. Das hatte der aber nicht getan, sondern sich auf den „Flurfunk“ verlassen.
Fazit: Nicht jedes Scheuern führt zum Feuern.