Schnee und Glatteis: Einfach zu Hause bleiben und Verkehrsschilder ignorieren?
Es ist immer wieder das Gleiche: Wenn es im Winter schneit, fallen unzählige Menschen überrascht aus allen Wolken, können sie doch dieses vermeintlich plötzliche Unwetter überhaupt nicht verstehen. Verstehen möchten andere aber viel lieber, wie sie mit dem Wetter umgehen, zum Beispiel, ob sie überhaupt zur Arbeit müssen, wenn alles zugeschneit ist. Und wie ist es mit Verkehrsschildern, die man nicht mehr erkennen kann?
30 fahren oder nicht 30 fahren, das ist hier die Frage
Fangen wir mit dem zugeschneiten Verkehrsschild an. Was mag darunter stehen? 30 km/h? 50 km/h? Oder gar 70 km/h? Wenn man es nicht weiß, gilt das angegebene Tempo auch nicht. Einerseits. Andererseits gibt es Ausnahmen, und zwar gar nicht so wenige.
Zunächst einmal gibt es Schilder, die gewissermaßen selbsterklärend sind. Ein Stopp-Schild etwa ist schon wegen seiner Form eindeutig identifizierbar. Somit fällt das Argument, man hätte es nicht lesen können, in diesem Fall weg. Beim Schild mit der Vorgabe, nicht schneller als 30 km/h zu fahren, ist es schon schwieriger. Wer als Anwohner mit Tempo 50 km/h durch eine verkehrsberuhigte Straße fährt, muss mit Konsequenzen rechnen. Schließlich – davon wird ausgegangen – weiß er, was sich unter der Schneeschicht befindet. Wer kein Anwohner ist, muss allerdings aus einem anderen Grund mit Folgen rechnen. Denn selbst wenn die 50 km/h im Grunde nicht zu beanstanden sind, lauert eine andere Tücke: Man muss sein Fahrverhalten immer den äußeren Umständen anpassen. Und das kann bedeuten, dass sogar die 50 km/h viel zu schnell sind, wenn Glatteis herrscht.
Zuhause bleiben bei Glatteis?
Man wird doch wohl nicht mit dem Auto zur Arbeit fahren müssen, wenn es draußen schneit, als hätte Frau Holle einen schlechten Tag, oder? Und bei Glatteis ist es schließlich sogar gefährlich, sich ins Auto zu setzen. Da heißt es dann: zu Hause bleiben und Füße hochlegen. Oder etwa nicht?
Wie so oft lautet die Antwort: kommt drauf an. Mal abgesehen davon, dass es auch noch die öffentlichen Verkehrsmittel gibt, gehen wir einmal davon aus, dass – zum Beispiel bei Pendlern – der Verzicht aufs Auto keine Option ist. Dann ist die Sachlage so, dass Arbeitnehmer auch mit schlechtem Wetter planen müssen. Zumindest, wenn eine Planung möglich ist. Wird Schnee oder Glatteis zuvor verlässlich durch den Wetterbericht angekündigt, muss der Arbeitnehmer das einplanen und entsprechend früher losfahren. Kommt er dennoch zu spät, kann der Arbeitgeber verlangen, dass die verpasste Arbeitszeit nachgeholt wird.
Anders verhält es sich, wenn beispielsweise Blitzeis völlig überraschend die Fahrt zur Arbeit unmöglich macht. Immerhin dann kann der Arbeitnehmer zu Hause bleiben und das tun, was weiter oben angekündigt wurde: die Füße hochlegen.