Akustische Signale: Erst denken, dann hupen
Ein Italiener oder Spanier wird sich wahrscheinlich kugeln vor Lachen, wenn er diesen Text liest. Denn in südlicheren Gebieten gehört das Hupen von Autos gewissermaßen zum guten Ton. Doch hierzulande muss man schon gute Gründe haben, wenn man seine Autohupe betätigt.
Hupen nur im Notfall
Wann Sie die Hupe betätigen dürfen und wann nicht, ist genau geregelt. Der einzig akzeptable Grund ist aus juristischer Sicht Gefahr. Wenn Sie also sich oder andere als gefährdet ansehen, können Sie die Hupe betätigen. Zum Beispiel, wenn ein Radfahrer Sie übersieht oder ein Fußgänger geistesabwesend die Fahrbahn betritt. Möchten Sie die Verkehrsteilnehmer allerdings nur auf Ihre Anwesenheit aufmerksam machen, kann es teuer werden. Sie sind also in der Beweispflicht und sollten entsprechend vorsichtig mit der Hupe umgehen.
Grenzwertig wird es, wenn Sie einen verschlafenen Autofahrer mit einem Hupzeichen darauf hinweisen, dass er nun doch bitte losfahren möchte. Offiziell kostet das 10 Euro Bußgeld, auch wenn es in der Praxis eher selten soweit kommt.
Hupen aus lauter Freude
Sie kennen das: Bunt geschmückte Autos, die im Zuge einer Hochzeit laut und dauerhaft hupend durch die Straßen fahren. Oder die euphorischen Fußball-Fans, die eine Meisterschaft feiern und dabei kräftig die Autohupen betätigen. Von rechts wegen wird auch hier ein Bußgeld fällig.
Die meisten Ordnungshüter sehen über derlei angenehme Anlässe zwar tolerant hinweg.
Sie könnten aber auch anders.