„Idiotentest“ für Fußgänger?
So nennt man sie natürlich nur hinter vorgehaltener Hand, die „Medizinisch Psychologische Untersuchung“, kurz: MPU. Doch egal, ob offizielles Kürzel oder umgangssprachlich „Idiotentest“, die Sache kann im Wiederholungsfall unangenehme Folgen haben. Selbst wenn der Betroffene zu Fuß unterwegs ist.
MPU: Wer einmal trinkt, dem glaubt man nicht
Alkohol am Steuer, das wird nicht nur teuer. Es kann auch den Gang zur Medizinisch Psychologischen Untersuchung bedeuten. So erging es einem Autofahrer, der mit zu viel Alkohol im Blut erwischt wurde und den Führerschein abgeben musste. Nach einer gewissen Zeit erhielt er die Fahrerlaubnis zwar zurück, doch beendet war der Fall damit noch lange nicht.
Wer betrunken läuft, darf nicht mehr fahren
Es dauerte drei Jahre, bis der Autofahrer erneut durch Alkoholkonsum auffiel. Diesmal bemerkte ein Streifenwagen, dass er zu Fuß auf der Autobahn hin und her schwankte. Erneut musste er zur MPU, doch diesmal weigerte sich der Mann mit dem Verweis darauf, dass er gar nicht Auto gefahren sei. Das sah das Verwaltungsgericht Neustadt jedoch anders. Es argumentierte, dass der Mann offenbar seinen Alkoholkonsum nicht unter Kontrolle habe. Die MPU trage dazu bei, diesen Umstand zu untersuchen und die allgemeine Fahrtüchtigkeit zu klären. Die Untersuchung sei daher unumgänglich und führe bei fehlender Kontrolle erneut zum Entzug des Führerschein.