Kein Gehalt mehr wegen Krankheit?
Wer krank ist, sollte auch kein Geld verdienen.
Diesen Satz muss man erst einmal verdauen. Und natürlich ist er völlig absurd und mit dem deutschen Arbeitsrecht nicht vereinbar. Es sei denn, man greift zu einem üblen Trick.
Doppelt erkrankt, dreifach bestraft
Andreas W. ist als Vertriebsspezialist in einer Firma beschäftigt. Der Erfolg gibt ihm zwar recht, aber er ist auch ein Mann mit Ecken und Kanten. Und gerade das passt der Geschäftsführung überhaupt nicht. Deswegen will sie ihn loswerden und nutzt die Gunst der Stunde, als Herr W. sich bei einem Skiunfall verletzt und als Vertriebler ausfällt. Nach vier Wochen und einem erneuten Arztbesuch wird Herr W. weiterhin krankgeschrieben. Weil nun auch noch ein Bandscheibenvorfall festgestellt wird. Für die Geschäftsführung ein Fall der „Fortsetzungserkrankung“, die zur Folge hat, dass der Vertriebler das deutlich niedrigere Krankengeld beantragen muss. Rechtens ist das nicht, denn eigentlich beginnt mit der neuen Erkrankung die gesetzliche Frist von sechs Wochen erneut. So lange nämlich muss der Arbeitgeber seinen Beschäftigten weiterhin bezahlen.
Theoretisch.
Wer hat den längeren Atem?
Herr W. hat sich einen anderen Job gesucht. Nicht weil er sich im Unrecht fühlte, sondern weil der gerichtliche Weg ein sehr langer gewesen wäre. Man kann davon ausgehen, dass er den Prozess gegen seine Firma klar gewonnen hätte. Aber das hätte monatelang gedauert und seinen finanziellen Druck praktisch täglich erhöht.
Jetzt verdient Andreas W. fast das Doppelte. Und ist dreimal so zufrieden.