Motorradfahrer und das Fahrtenbuch: Eine längere Geschichte
Wenn Autofahrer oder Motorradfahrer die Geschwindigkeit übertreten, kann das neben einem Bußgeld auch die Auflage zur Folge haben, ein Fahrtenbuch führen zu müssen. Bei Motorradfahrern kann der Zeitraum für diese Verpflichtung allerdings länger sein als für Autofahrer.
Wie kommt’s?
Zu schnell gefahren: Glück im Unglück, nur umgekehrt
Wenn ein Autofahrer zu schnell unterwegs ist, sind die Beweisfotos meist entlarvend. Recht einfach lässt sich erkennen, wer hinter dem Steuer sitzt, und wenn es nicht der Halter ist, lässt sich in der Regel dennoch licht herausfinden, wer denn da seinem Bleifuß freien Lauf ließ.
Bei Motorradfahrern sieht die Sache anders aus. Unter dem Helm lässt sich nicht immer feststellen, wer das Zweirad mit hohem Tempo steuerte. Für den Halter des Motorrads kann es trotzdem unangenehm werden.
Fahrtenbuchpflicht, länger als üblich
Im konkreten Fall ging es um einen Motorradfahrer, dessen Zweirad geblitzt worden war. Da es sich aber nicht aufklären ließ, wer für die Geschwindigkeitsübertretung verantwortlich war, wurde das Verfahren eingestellt. Allerdings gegen die Auflage, das der Halter des Motorrads ein Fahrtenbuch führen musste. Und zwar für die Dauer von 15 Monaten. Das sind drei Monate länger, als für Autofahrer üblich ist.
Der Grund: Da das Motorrad in den Wintermonaten meist abgemeldet ist, schlug das Gericht diesen Zeitraum auf die Pflicht, das Fahrtenbuch zu führen, oben drauf.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Rechtsprechung.