Vorfahrtsregeln auf dem Parkplatz: Irgendwie komisch, irgendwie anders
Die Vorfahrt wird durch Verkehrsschilder geregelt. Und wenn es kein Schild gibt, gilt die Regel rechts vor links. So weit, so gut. Doch auf Parkplätzen gelten andere Regeln. Und die sind zuweilen gewöhnungsbedürftig.
Wer recht hat, fährt?
Auf einem Supermarktparkplatz begegneten sich zwei Autofahrer. Der eine kam von rechts. Da dies den anderen offenbar nicht interessierte, kam es zum Crash, denn beide Fahrer fühlten sich nicht berufen, auf ihre Bremse zu steigen. Das Geschrei war groß, vor allem der Autofahrer, den von rechts kam, nahm für sich in Anspruch korrekt gehandelt zu haben. Ein Richter musste über den Fall entscheiden.
Rechts vor links ja, aber …
Der Richter sah die Sache auf seine Art. Und Verpasste dem Fahrer, der sich in die Vorfahrt wähnte, eine 30%ige Mitschuld an dem Unfall. Der staunte nicht schlecht, als der Richter ausführte, man könne auf einem Parkplatz nicht automatisch davon ausgehen, dass sich andere Verkehrsteilnehmer auch an die korrekte Vorfahrtsregeln halten. Zudem gelte auf Parkplätzen das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme, die Regeln für die Vorfahrt jedoch nicht unmittelbar.
Gelernt habe beide Autofahrer aus ihrem Erlebnis. Seit dem Unfall fahren sie auf dem Parkplatz ihres Supermarktes besonders aufmerksam.