Vergewaltigung als Kündigungsgrund
Ob eine Vergewaltigung ein Kündigungsgrund ist, muss nicht weiter erörtert werden. Doch in unserem Beispiel liegt der Fall anders. Denn der Mitarbeiter hat seine Straf bereits verbüßt und will nun an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. Doch große Teile des Teams wollen nicht mit einem Vergewaltiger zusammen arbeiten. Und weigern sich, ihren Job zu erledigen, so lange der Ex-Straftäter noch da ist. Der Chef versucht alles, beugt sich dann aber dem Druck und feuert den Mitarbeiter. Vor Gericht bekam er recht, weil er – so die Richter – nicht mehr anders handeln konnte.
Die Ursache ist entscheidend
In der Thematik ganz anders, in der Konsequenz aber ähnlich verhält es sich, wenn Außenstehende – beispielsweise Kunden oder Dienstleister, die für den Betrieb wichtig sind – die Kündigung eines Mitarbeiters fordern. Auch das kann durchaus erfolgversprechend sein.
Allerdings gilt ein Grundsatz, der für Arbeitgeber bedeutsam ist: der Grund für die Kündigung darf nicht durch das Verhalten des Arbeitgebers begründet sein.
Und auch sonst ist die Druckkündigung eine brisante Angelegenheit, die von Gerichten sehr intensiv geprüft wird.
Erstmal locker bleiben …
Meist wird das Gehalt zum Anfang des Folgemonats oder in der Monatsmitte gezahlt. Kommt es zu Verzögerungen, besteht zwar Handlungsbedarf, mit „schweren Geschützen“ sollten Sie es aber nicht gleich versuchen. Manchmal ist in der Buchhaltung etwas schiefgelaufen oder durch Umstellungen kommt es zu Verzögerungen. Daher ist es ratsam, immer erst den direkten Weg zum Arbeitgeber zu suchen und die Sache unaufgeregt zu klären.
Wenn es ernst wird
Wenn alle Gespräche nichts bringen, sollten Sie unverzüglich handeln. Setzen Sie Ihrem Arbeitgeber eine Frist, innerhalb derer er das Gehalt zahlen muss. Bleibt er weiterhin untätig, sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt aufsuchen, denn die Weigerung, das Gehalt zu zahlen – aus welchen Gründen auch immer – ist ein schwerwiegendes Vergehen, das nicht ungeahndet bleiben darf.
So oder so: Lassen Sie sich nicht vertrösten oder gar unter Druck setzen, Sie haben ein verbrieftes Recht darauf, für Ihre Arbeit bezahlt zu werden.
Fakt ist aber auch: Wenn Ihr Arbeitgeber seinen Verpflichtungen gegenüber seinen Angestellten nicht mehr nachkommt, ist „Holland in Not“. Ein Notfallplan außerhalb des Betriebes ist also empfehlenswert.


