Zu alt für den Job: zulässig oder nicht?

Wenn sich ein 20-Jähriger und ein 50-Jähriger auf denselben Job bewerben, darf der Arbeitgeber seine Entscheidung über die Einstellung nicht vom Alter abhängig machen. Einerseits. Andererseits gibt es eine Gesetzeslücke, die eben das doch erlaubt. Einfacher wird die Angelegenheit dadurch nicht.

Mit Ende 20 altes Eisen?

Andreas M. hat einen Traum. Er will bei der Feuerwehr arbeiten. Doch nach seiner Ausbildung und der Zeit bei der Bundeswehr ist er zu alt. So meint jedenfalls die Feuerwehr, bei der er sich beworben hat. Andreas M. ist fassungslos. Mit nicht einmal 30 Jahren soll er schon zum alten Eisen gehören? Die Höchstgrenze für den Job bei der Feuerwehr liegt bei 28 Jahren. Somit ist Andreas M. raus aus der Nummer. Er findet das diskriminierend. Und hat recht damit. Aber wieder müssen wir schreiben: einerseits.

Angemessen zu alt?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat einen Paragraphen, der es in sich hat. Unter §10 heißt es, dass eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters durchaus denkbar ist. Und zwar wenn es „objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist“.
Nun ist das eine Formulierung, die eine Menge Spielraum lässt. Auch für Auseinandersetzungen vor Gericht. Im Falle von Andreas M. ist in der Sache noch nicht das letzte Wort gesprochen. Allerdings hat er eigentlich keine Lust mehr, bei der Feuerwehr zu arbeiten, die ihn abgelehnt hat. Aus Gründen, die sicher jeder Leser nachvollziehen kann.

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