Revisionsverhandlung nur mit Anwalt

In Hauptverhandlungen vor den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs über Revisionen von Angeklagten, Staatsanwaltschaften oder Nebenklägern ist es bisher üblich, auch dann zu verhandeln wenn der Angeklagte – der nur in seltenen Ausnahmefällen persönlich an der Hauptverhandlungen teilnimmt – nicht durch einen Verteidiger seiner Wahl vertreten ist. Pflichtverteidiger für die Revisionshauptverhandlung...

Kontakt
close slider

    Bürozeiten:
    Mo., Di. & Do. 09:30 – 12.30 Uhr & 13:30 – 17:30 Uhr
    Mi. & Fr. 10:00 – 14:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung.

    Sie können Ihre Anfrage auch direkt per Kontaktformular stellen. Dabei stimmen Sie zu, dass Ihre Angaben zur Kontaktaufnahme gespeichert werden.

    Die Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft per Mail an info@rechtsanwalt-menaker.de widerrufen.