Arbeiten, bis zum Umfallen? Wann, warum, wie viele Überstunden?
Wie viele Überstunden darf ein Chef von seinen Mitarbeitern verlangen? Diese Frage hat es in sich, denn eine Antwort alleine reicht lange nicht aus.
Vertrag ist Vertrag?
Grundsätzlich müssen Überstunden vertraglich geregelt sein. Fehlt diese Klausel im Arbeitsvertrag, kann der Arbeitnehmer Überstunden ablehnen. Meistens jedenfalls. Ausnahmen sind außergewöhnliche Situationen bzw. Katastrophen, beispielsweise Überschwemmungen oder Brände. Hier kann vom Personal das Leisten von Überstunden erwartet werden. Anders sieht es bei Unternehmensproblemen wie einem Serverausfall aus. Oder wenn durch eine Krankheitswelle die Personaldecke so dünn ist, dass dem Betrieb Stillstand droht. Dann ist es – zumindest bei intakten Arbeitsverhältnissen – ein gebot der Fairness, länger zu arbeiten.
Wie viele Überstunden sind zulässig?
Grundsätzlich sieht das Gesetz vor, dass bei einer 40-Stunden-Woche maximal acht Überstunden anfallen dürfen. In Ausnahmefällen sind bis zu 10 Stunden pro Woche denkbar. Innerhalb eines halben Jahres müssen die dann aber durch Freizeit ausgeglichen werden.
Ziemlich kompliziert ist die Regelung bei der Auszahlung von Überstunden. Explizit geregelt ist das nicht. Näheres steht entweder im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag. Die meisten Unternehmen zahlen Überstunden nicht aus, sondern praktizieren meist den Freizeitausgleich. Lässt sich darüber im Vertrag keine Regelung finden, bedeutet das aber nicht automatisch, dass Überstunden ausgezahlt werden.
Wenn es hart auf hart kommt, lohnt der Gang zum Anwalt. Denn das Thema ist komplex.