Bezahltes Rauchen am Arbeitsplatz? Eher nicht.

30. November 2015

Wir schrieben darüber, dass Arbeitgeber ihren Angestellten das Rauchen von E-Zigaretten nicht verbieten können. Weil es sich nun einmal nicht um Rauchen im klassischen Sinne handelt. Doch wie ist es mit Raucherpausen? Dürfen Arbeitnehmer sich die bezahlen lassen? Und ob sie dürfen. Aber der Chef muss nicht.

„Das war aber doch schon immer so“

Pro Schicht wird im Unternehmen von Karl-Heinz K. eine Menge geraucht. Allerdings nicht am Arbeitsplatz, das ist schon seit Jahren verboten. Bislang sah Herr K. darüber großzügig hinweg. Bis er einmal nachrechnete, wie viel Zeit für das Rauchen so zusammen kommt. Er war schockiert. Zwischen 70 und 80 Minuten pro Schicht gehen einfach so drauf. Völlig unproduktiv. Das will sich Karl-Heinz K. nicht mehr bieten lassen und fordert seine Mitarbeiter auf, von nun an auszustemplen, wenn sie rauchen wollen. Die (rauchende) Belegschaft war empört, einer ging vor Gericht. Und verlor.

Kein Gewohnheitsrecht für Raucher

„Das war schon immer so“ mochte den Richter nicht überzeugen. Und so folgte er der Argumentation von Herrn K., der forderte, von der bisherigen Praxis abweichen zu dürfen. Zwar stimme es, dass seit vielen Jahren Raucherpausen bezahlt worden sind. Das bedeute jedoch keineswegs, dass das so bleiben müsse.
Blöd für die Arbeitnehmer. Aber wenn man sich einmal ausrechnet, was für einen Verlust in jeder Schicht 70 bis 80 Minuten Ausfall durch Glimmstengel bedeuten, dürfte die Entscheidung selbst für hartgesottene Raucher nachvollziehbar werden.