Bus hält, Auto fährt – verboten?
Es gibt so Dinge, die halten sich irgendwie ewig. Niemand weiß, wo sie herkommen, sie hat einen Ahnung, ob sie korrekt sind oder nicht. Diese Sache mit dem haltenden Bis ist so eine Geschichte, von der irgendwie kaum noch jemand weiß, ob sie nun stimmt oder nicht.
Das „Du-es-ist-grün“-Ehepaar
Frau und Herr Schmidt sind schon sehr lange verheiratet. Und wie es uns Loriot bereits unzählige Male vorgeführt hat, bergen solch lange Beziehungen immer auch einen gewissen unfreiwilligen Humor.
Als Herr Schmidt an einem Bus vorbeifahren will, der vor ihm hält, giftet seine Frau: „Bist Du verrückt? Du darfst da nicht vorbei fahren, das ist verboten!“
„Unsinn“, entgegnet der Gatte gelassen, „man muss nur aufpassen.“
Stimmt das?
Vorbeifahren im Prinzip erlaubt
Herr Schmidt hat fast richtig gehandelt. Denn das Verkehrsrecht sieht tatsächlich vor, dass an einem haltenden Bus vorbeigefahren werden kann. Allerdings war Herr Schmidt viel zu schnell unterwegs (was, wie er kleinlaut einräumt, daran lag, dass seine Frau ihn abgelenkt hatte). Denn die angemessene Geschwindigkeit darf nicht schneller sein als ein Fußgänger. Vom Schritttempo war Herr Schmidt jedoch weit entfernt. So gesehen hatten beide Eheleute irgendwie ein bisschen recht.
Es gibt übrigens eine Situation, da müssen Autofahrer tatsächlich anhalten. Nämlich dann, wenn der Bus sich wieder in den Straßenverkehr einfädeln will. Das muss ihm gestattet sein, notfalls durch das Anhalten der sich nährenden Fahrzeuge.