Deutsch als Muttersprache: Diskriminierung in der Stellenanzeige?
Das Arbeitsleben bringt es mit sich, dass nicht jeder für jeden Job geeignet ist. Dennoch ist Gleichbehandlung oberstes Gebot. In der Praxis funktioniert das jedoch nicht immer. Schon gar nicht, wenn es um Sprachfähigkeiten geht.
Nur Bewerber mit Deutsch als Muttersprache?
Ein Arbeitgeber war auf der Suche nach einem Mitarbeiter (oder einer Mitarbeiterin). Da die Stelle unter anderem die Arbeit an einem Buch enthielt, schrieb der Unternehmer in die Stellenanzeige, dass Deutsch als Muttersprache Voraussetzung für die Besetzung der Stelle sei. Ein Arbeitssuchender mit ukrainischer Herkunft bewarb sich dennoch, wurde jedoch nicht nur nicht berücksichtigt, sondern nicht einmal benachrichtigt.
Auf die Fähigkeiten kommt es an“
Der Arbeitgeber wusch seine Hände in Unschuld. Denn erstens war die Stellenanzeige über eine Agentur gelaufen, die offenbar der Ansicht war, die Bewerbung eines Ukrainers nicht weiterleiten zu müssen. Und zweitens bekam den Zuschlag für den Job ein Bewerber, der in Afghanistan geboren ist. Der Vorwurf der Ungleichbehandlung sei also unzulässig. Das sah das zuständige Arbeitsgericht allerdings anders. Es kam zum Schluss, dass der Anzeigentext eine Diskriminierung beinhalte, weil er zu einer Ungleichbehandlung von Bewerbern führe. Zu Ende gedacht konnte der Arbeitgeber nur verlieren, insbesondere, weil er einen Bewerber mit ausländischer Herkunft einstellte. Denn genau damit bewies er, dass Deutsch als Muttersprache kein Garant für ausreichende fachliche Fähigkeiten ist.