Druck von außen: Wenn der Arbeitgeber feuern muss
Normalerweise entscheiden Arbeitgeber selbst, ob und wen sie feuern. Doch es kann auch anders laufen. Wenn die Entscheidung über eine Kündigung nicht mehr in den Händen des Chefs liegt, spricht man von einer Druckkündigung.
Vergewaltigung als Kündigungsgrund
Ob eine Vergewaltigung ein Kündigungsgrund ist, muss nicht weiter erörtert werden. Doch in unserem Beispiel liegt der Fall anders. Denn der Mitarbeiter hat seine Straf bereits verbüßt und will nun an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. Doch große Teile des Teams wollen nicht mit einem Vergewaltiger zusammen arbeiten. Und weigern sich, ihren Job zu erledigen, so lange der Ex-Straftäter noch da ist. Der Chef versucht alles, beugt sich dann aber dem Druck und feuert den Mitarbeiter. Vor Gericht bekam er recht, weil er – so die Richter – nicht mehr anders handeln konnte.
Die Ursache ist entscheidend
In der Thematik ganz anders, in der Konsequenz aber ähnlich verhält es sich, wenn Außenstehende – beispielsweise Kunden oder Dienstleister, die für den Betrieb wichtig sind – die Kündigung eines Mitarbeiters fordern. Auch das kann durchaus erfolgversprechend sein.
Allerdings gilt ein Grundsatz, der für Arbeitgeber bedeutsam ist: der Grund für die Kündigung darf nicht durch das Verhalten des Arbeitgebers begründet sein.
Und auch sonst ist die Druckkündigung eine brisante Angelegenheit, die von Gerichten sehr intensiv geprüft wird.