Gefeuert wegen Homosexualität? In der Kirche durchaus üblich
In Deutschland gibt es Kündigungsschutz. Und der ist so stark ausgeprägt, dass es von Mitarbeitern genervten Arbeitgebern manchmal wie ein Segen vorkommen mag, wie die Kirche ihre Angelegenheiten regelt. Denn so wirksam der Schutz für Arbeitnehmer (meist) auch ist, so drastisch ausgehebelt wurde er von Kirche. Zumindest wenn es um homosexuelle Mitarbeiter geht.
Die Lehre des kirchlichen Dienstes
Es war die Deutsche Bischofskonferenz, die im Jahr 2002 beschlossen hat, dass „ausgelebte Homosexualität“ nicht den kirchlichen Werten entspricht. Im Artikel 5, Absatz 2 des kirchlichen Dienstes gehört gleichgeschlechtliche Liebe zum „schwerwiegenden Loyalitätsverlust“. Betroffen sind auch Lehrkräfte an katholischen Schulen, die sich hüten dürften, ihre sexuellen Neigungen offen kundzutun. Die Kündigung wäre meist die Konsequenz.
Staatlich subventionierte Homophobie?
Wenn man bedenkt, dass der Etat beispielsweise von Caritas und Diakonie zu 98 Prozent durch stattliche Mittel gedeckt wird, überrascht die kirchliche Praxis doch sehr. Oder, anders ausgedrückt: die staatliche Praxis. Die Gleichbehandlung von hetero- und homosexuellen Partnerschaften hat sich die Bundesregierung ja immerhin schon vor Jahren auf die Fahnen geschrieben. Juristen und Nicht-Juristen finden es daher arbeitsrechtlich und menschlich mehr als seltsam, dass die kirchliche Ausgrenzung von Homosexuellen im Bereich der Kirchenarbeit weiterhin Bestand hat.
Ob sich daran in absehbarer Zeit etwas ändern wird, ist jedoch fraglich. Denn zahlreiche Mühlen mahlen ziemlich langsam. Die kirchlichen allerdings mahlen noch ein bisschen langsamer.