Handys im Auto: Auch mit Lautsprecherfunktion verboten

Telefonieren im Auto? Ist natürlich verboten, das weiß inzwischen jeder. Es sei denn, man nutzt eine Freisprecheinrichtung oder Lautsprecher. Oder? Ja und nein, denn auf die Feinheiten kommt es an.

Frei sprechen ja, laut sprechen nein

Die Überschrift ist bewusst so gewählt, dass sie zweideutig wirkt. Natürlich geht es nicht darum, frei zu sprechen, also ohne Skript. Und auch nicht darum, besonders laut zu sprechen. Aber während eine Freisprecheinrichtung das Telefonieren im Auto gestattet, sieht es mit der Lautsprecherfunktion anders aus, insbesondere wenn der Fahrer dafür sein Handy in die Hand nehmen muss.

Ablenkung bleibt Ablenkung

Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der mit seinem Handy mittels Lautsprecherfunktion telefoniert hatte. Dabei hielt er – vermutlich um seinen Gesprächspartner besser zu verstehen – das Handy hoch. Das sah ein Beamter aus seinem Streifenwagen heraus und stoppte den Mann.
Der Fall ging vor Gericht, denn der Mann war nicht der Meinung, dass das Telefonieren über Lautsprecher verboten sei. Der Richter sah das aber anders. Für ihn machte es keinen Unterschied, ob ein Lautsprecher benutzt wird oder nicht, die Ablenkung sei so oder so gegeben.
Der Fahrer musste sich also geschlagen geben und 60 Euro Bußgeld bezahlen. Ob er hinterher darüber aus seinem Auto heraus einen Freund informierte, ist nicht übermittelt.

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