Kündigung: Wenn der Arbeitgeber Rotz und Wasser heult
Meist sind Arbeitnehmer nach Kündigungen zutiefst erschreckt. Sie fragen sich, was sie nun machen können, Stress ist ein Dauerzustand. Doch es kann tatsächlich auch umgekehrt laufen. Heißt: der Arbeitgeber kündigt seinem Angestellten. Und bereut es dann. Eine dumme Situation.
„Ich will Sie nicht mehr sehen!“
Eigentlich ist der Geschäftsführer Jonas M. mit seinem Mitarbeiter Andreas L. aus der Buchhaltung sehr zufrieden. Wenn er ganz ehrlich ist, sogar mehr als das. Ohne Herrn L. würde der Laden wahrscheinlich zusammenbrechen, das weiß Herr L. genau. Dennoch gab es da diesen Tag. Irgendwie hatten beide einen schlechten Tag, aus einem kleinen Streit wurde lautes Gebrüll, bis der Chef zu seinem Mitarbeiter sagte: „Gehen Sie mir aus den Augen, ich will sie nicht mehr sehen!“ Und statt erst einmal tief Luft zu holen, schrieb Herr M. gleich noch die Kündigung an seinen Mitarbeiter.
Böses Erwachen
Als Herr M. am nächsten Morgen mit Andreas L. sprechen wollte, war der gar nicht amüsiert. „Nach der Nummer war’s das mit uns“, so seine knappe Analyse. Herr M. wollte schon wieder wütend werden, versuchte es aber dann doch mit Diplomatie. Das war gut so, denn eine ausgesprochene Kündigung kann nur mit dem Einverständnis des Gekündigten wieder zurückgenommen werden, ansonsten behält sie ihre Gültigkeit.
Herr M. – der Angestellte – ließ Gnade vor Recht ergehen und rettet seitdem wieder fast jeden Tag die Buchhaltung.