Nebenjobs: Muss der Arbeitgeber gefragt werden?
Es ist kein Geheimnis, dass heutzutage viele Menschen Nebenjobs nachgehen. Die Gründe können unterschiedlich sein. Während A sich womöglich mit einem niedrigen Gehalt herumschlagen muss und deswegen einen Zweitjob annimmt, möchte B sich vielleicht etwas Teures kaufen und spart darauf mithilfe einer zweiten Tätigkeit. Doch was, wenn der Arbeitgeber etwas dagegen hat?
Wenn der Chef aus allen Wolken fällt
Der Geschäftsführer Martin F. staunte nicht schlecht, als er seinen Mitarbeiter Andreas M. plötzlich abends auf einer Tankstelle traf. Zumal der Mitarbeiter hinter der Kasse stand. Herr F. war daraufhin überhaupt nicht amüsiert und nahm sich vor, mit seinem Mitarbeiter ein ernstes Gespräch zu führen. Wenn es sein muss, inklusive Abmahnung und Kündigungsandrohung. So der Plan.
Um es vorweg zu nehmen: aus beidem wurde nichts.
Nebenjobs sind grundsätzlich erlaubt
Herr F. war sich seiner Sache sicher. Keineswegs dürfe ein Mitarbeiter einfach einen Zweitjob annehmen, ohne vorher um Erlaubnis gefragt zu haben. Doch damit liegt er falsch. Zumal im Arbeitsvertrag mit Herr M. in keinem Wort erwähnt wurde, dass im Falle einer Nebenbeschäftigung um Erlaubnis gefragt werden müsse (dann wäre der Arbeitgeber im Recht).
Anders verhält es sich bei Beamten. Die müssen grundsätzlich fragen, bevor sie eine Nebentätigkeit auf- oder annehmen.
Herr M. hat seinen Nebenjob trotzdem aufgegeben. Weil sein Chef sich entschied, eine Gehaltserhöhung auszusprechen. Diesmal staunte Herr M. nicht schlecht.