Parken im Parkverbot ohne Strafe: Wie geht das denn?

12. November 2015

Wer sich auf einen Parkplatz stellt, auf dem eindeutig nicht geparkt werden darf, muss mit einem Bußgeld rechnen. So weit, so gut. Doch in einem ganz besonderen Fall kam ein Autofahrer dennoch davon.

Das Schild neben dem Schild

Um es vorzeitig aufzulösen: Der Mann, der für sein Falschparken keine Strafe bekam, hatte sich auf einen Parkplatz gestellt, auf dem unmissverständlich das Schild „Nur Elektrofahrzeuge“ sichtbar war. Nun gibt es dieses Schild aber im Verkehrsrecht nicht. Es war vom Besitzer des Elektrofahrzeugs aufgestellt worden. Zwar hatten sich bisher alle Autofahrer an das „Verbot“ gehalten. Doch die Autofahrer war uneinsichtig.

Ein Schild ohne rechtliche Grundlage

Vor Gericht gab der Autofahrer an, ordnungsgemäß einen Parkschein gezogen zu haben. Er war sich also keiner Schuld bewusst, auch wenn sein Auto keine Elektrofahrzeug war. Der Richter gab ihm recht und befand, dass ein eigens konstruiertes Schild keine rechtliche Grundlage habe. Dementsprechend sei auch kein Bußgeld zu verhängen, weil eben keine Zuwiderhandlung vorlag. Im Gegenteil, das Aufstellen des Schildes habe nicht nur keine rechtliche Grundlage gehabt. Es handelte sich laut Richter sogar um einen „gesetzlosen Verwaltungsakt“.
Nach der Verhandlung wurde das Schild übrigens nicht mehr gesehen. Es wurde – ganz ohne Verwaltungsakt – von seinem Aufsteller wieder entfernt.