Werkstattkosten nach Fehlersuche: Nach oben nicht offen
Wie hoch können die Kosten für die Fehlersuche in einer Werkstatt sein? Theoretisch unbegrenzt hoch, es sei denn, man klärt den Kostenfaktor rechtzeitig ab.
Der Fehler, der keiner war
Herr T. hatte mit seinem Auto Dauerstress. Irgendwas stimmte mit der Elektrik nicht. Irgendwas. Aber was bloß? Herr T. Hatte einfach keine Idee und gab den Wagen in eine Werkstatt. Die begann nun also auch mit der Fehlersuche, fand aber nichts. Der „Spaß“ dauerte ein paar Monate, die Werkstatt forschte, Herr T. wartete. Irgendwann wurde es ihm zu dumm, er wollte seinen Wagen zurück. Doch die Werkstatt weigerte sich und verlangte mindestens 5.000,- Euro. Immerhin seien bereits mehr als 10.000,- Euro Kosten angefallen. Der Fall landete – man ahnt es – vor Gericht.
Versprochen ist versprochen
Um es vorweg zu nehmen – die Werkstatt ging vor Gericht mit wehenden Fahnen unter. Selbst die spätere Berufung brachte nichts. Das hat einen einfachen Grund. Als Herr T. seinen Wagen in der Werkstatt abgab, vereinbarten er und die Werkstatt einen Maximalbetrag von 2.000,- Euro. Alle Argumentationsversuche seitens der Werkstatt („Der Fall war extrem kompliziert“ oder „Es war vorher nicht abzusehen, wie komplex das Problem war“), prallten am Richter ab.
Ob nun mündlich vereinbart oder via Kostenvoranschlag festgehalten – die fixierte Summe hat vor Gericht Bestand. Völlig egal, wie lange das Verfahren ist oder wie kompliziert die Reparatur sich gestaltet.