Winterreifen: Wann sind sie Pflicht?
Die Faustformel „Von O bis O“ kennt wohl jeder Autofahrer. Gemeint ist der Zeitraum (von Oktober bis Ostern), in dem Winterreifen benutzt werden sollten. Doch was, wenn man sich nicht dran hält? Gibt das Ärger?
Die Faustformel ist eine Binsenweisheit
Gut möglich, sogar ziemlich wahrscheinlich, dass man sich mit der genannten Faustformel die Intervalle zum Fahren mit Winterreifen besser merken kann. Rechtlich oder versicherungstechnisch ist sie aber völlig bedeutungslos. Denn der Gesetzgeber schreibt keinen konkreten Zeitraum für das Benutzen von Winterreifen vor. Stattdessen hat er es so formuliert: „Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Winterreifen gefahren werden.“ So sieht es § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung vor. Doch was bedeutet das in der Praxis?
Die falschen Reifen können teuer werden
Wir lernen also, dass es ausschließlich die Witterungsverhältnisse sind, die über mögliche Konsequenzen entscheiden. Kommt es auf glatter oder schneebedeckter Straße zu einem Unfall, muss der Fahrer mit einem Bußgeld von 120 Euro rechnen. Wird lediglich der Verkehr behindert, werden 80 Euro fällig. Und selbst wenn gar nichts passiert und man „nur“ mit der falschen Bereifung erwischt wird, kostet das bereits 60 Euro.
Komplizierter wird es mit der Kfz-Versicherung im Schadensfalle. Die muss zwar dann Fahrlässigkeit nachweisen. Einen Machtkampf mit der Kfz-Versicherung sollte man aber möglichst vermeiden. Es dürfte die vorweihnachtliche Stimmung in jedem Fall verderben.