Zeitarbeit: Gleicher Lohn für alle?
Leih- oder Zeitarbeit steht in keinem sonderlich guten Ruf. Das ist kaum verwunderlich, wird Zeitarbeitsfirmen doch nachgesagt, sie würden ihre Angestellten schlecht bezahlen. Dabei steht einem Leiharbeiter der gleiche Lohn zu wie dem Angestellten der Firma, in die er geschickt wird. Doch das funktioniert nicht.
Die einen sind gleich, die anderen gleicher
Es ist die graue Theorie, die besagt, dass Leiharbeiter arbeitsrechtlich und bezogen auf den Lohn den fest Angestellten gleichgestellt werden müssen. Denn faktisch ist das so gut wie nie der Fall. Weil die Zeitarbeitsfirmen diese vorgesehene Lohngleichheit durch eigene Tarifverträge umgehen. Der Gesetzgeber möchte dagegen nun etwas tun.
Lohngrenzen per Gesetz?
Zugeben, zumindest laut und deutlich, möchte die Bundesregierung das zwar nicht, aber Leiharbeiter stehen nun einmal in aller Regel schlechter da als fest angestellte Mitarbeiter. Deswegen ist geplant, nach neun Monaten Zeitarbeit automatisch Lohnanpassungen vorzunehmen, also tatsächlich gleichen Lohn für alle zu zahlen. Was nach einem sinnvollen Vorschlag klingt, dürfte jedoch in der Praxis erneut zahlreiche Umwege bedeuten, die für die Leiharbeiter eben doch weniger Lohn bedeutet. Theoretisch könnte beispielsweise die Leiharbeit nach neun Monaten beendet, um dann nach einer kurzen Pause wieder aufgenommen zu werden. Erneut zu schlechterer Bezahlung.
Ob das Arbeitsrecht mittelfristig tatsächlich eine Gleichbehandlung von Leiharbeitern „hinbiegen“ kann, darf zumindest kritisch hinterfragt werden.