Außendienst: Ist Fahrzeit Arbeitszeit?
Wer jeden Morgen die Stechuhr drückt, weiß sekundengenau, wann der Arbeitstag beginnt und wann er (nach erneutem Drücken der Stechuhr) endet. Doch bei Außendienstmitarbeitern stellt sich die Frage, wann der Arbeitstag eigentlich beginnt – mit dem Weg zum Kunden oder erst, wenn er dort angekommen ist?
Nein! Doch! Nein! Doch! Oh!
Zwischen einem Arbeitgeber und seinem Außendienstler fand ein Streit statt, der vor Gericht endete. Der Angestellte war der Meinung, dass schon der morgendliche Weg zum Kunden Arbeitszeit sei. Der Arbeitgeber sah das anders und stellte fest, dass sein Mitarbeiter ja in dieser Zeit quasi Freizeit hätte. Damit lag er falsch.
Der Weg zum Job ist der Job
Damit ein Außendienstmitarbeiter beim Kunden seinen Job machen kann, muss er erst einmal dorthin gelangen. Und weil das so ist, gilt die Fahrtzeit als Arbeitszeit (das gilt selbstredend auch für den Rückweg, selbst wenn der Zuhause endet).
Das bedeutet allerdings auch, dass der Außendienstler nicht frei über diese Zeit im Auto (meistens im Auto) verfügen kann. Wenn der Chef also beispielsweise Terminänderungen durchgibt, zu denen der Mitarbeiter spontan fahren soll, kann dieser das nicht ablehnen. Er muss also auch den Anweisungen folgen, die er auf den Weg zum oder vom Kunden bekommt.